Im Jahr 2006 verdienten Frauen 24% weniger als Männer

Die größten Verdienstabstände zwischen Frauen und Männern gab es im Jahr 2006 bei unternehmensnahen Dienstleistungen (30%), im Kredit- und Versicherungsgewerbe (29%) und im Verarbeitenden Gewerbe (28%).

Niedrige Verdienstabstände zwischen den Geschlechtern bestanden in den Wirtschaftszweigen Bergbau (5%), Verkehr- und Nachrichtenübermittlung (9%) sowie Gastgewerbe (13%). In diesen drei Wirtschaftszweigen arbeiteten jedoch aufsummiert nur 7% aller Frauen.

In keinem Wirtschaftszweig verdienten Frauen im Durchschnitt mehr als Männer.

Mit steigendem Alter der Beschäftigten nahm der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern zu. Während er in der Altersgruppe 25 bis 29 Jahre durchschnittlich 10% betrug, lag er bei den 30- bis 34-Jährigen bereits bei 15%. In diese Lebensphase fallen häufig schwangerschafts- und mutterschutzbedingte Erwerbsunterbrechungen bei Frauen. Bei der Geburt ihres ersten Kindes waren Frauen im Jahr 2006 in Deutschland im Durchschnitt knapp 30 Jahre alt. Der Anstieg des Verdienstabstandes setzte sich bei den 35- bis 39-Jährigen mit 22% weiter fort. Bei den 60-Jährigen und Älteren war er mit 31% am größten.

Im früheren Bundesgebiet lag der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern mit 25% deutlich höher als in den neuen Ländern mit 6%. Eine Ursache waren deutlich höhere Verdienste der Männer im früheren Bundesgebiet im Vergleich zu den neuen Ländern. Der Bruttostundenverdienst von Männern im früheren Bundesgebiet lag 49% über dem der Männer in den neuen Bundesländern. Bei Frauen betrug diese Differenz nur 19%.

Der Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern – international auch Gender Pay Gap genannt – ist definiert als prozentualer Unterschied des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes von Frauen und Männern. Er wird für das Berichtsjahr 2006 europaweit nach einer neu konzipierten Definition und Methodik berechnet.

Einheitliche und einzige Datenquelle für das Berichtsjahr 2006 ist die Verdienststrukturerhebung, die die gesamte Wirtschaft mit Ausnahme der Wirtschaftszweige „Land- und Forstwirtschaft“, „Fischerei und Fischzucht“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung“ bei Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten abdeckt. Die bisherigen Beschränkungen auf Beschäftigte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden und einem Alter zwischen 15 und 64 Jahren entfallen. Nach alter und neuer Definition und Methodik veröffentlichte Ergebnisse zum Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern sind daher nicht unmittelbar vergleichbar. Würden die oben genannten Beschränkungen bezüglich Arbeitszeit und Alter weiter gelten, läge der Verdienstabstand bei 22%. Damit wäre er nahezu auf dem gleichen Niveau wie in den Jahren 2000 bis 2005.

Weitere Informationen zur Verdienststrukturerhebung finden Sie im Internetangebot von Destatis unter www.destatis.de, Pfad: Verdienste und Arbeitskosten, Was ist die Verdienststrukturerhebung? Weitere Hintergründe zum Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern finden Sie auch in dem gleichnamigen STATmagazin-Beitrag unter www.destatis.de.

Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:
Ralf Droßard,
Telefon: (0611) 75-4236,
E-Mail: verdienste@destatis.de

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Ralf Droßard Statistisches Bundesamt

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