7 % der Bevöl­ke­rung in Deutsch­land leben in über­beleg­ten Woh­nun­gen, EU-weit 17 %

Als überbelegt gilt eine Unterkunft, wenn sie bestimmten Mindestanforderungen nicht genügt. So sollte unter anderem jeder Person ab 18 Jahren beziehungsweise jedem Paar jeweils ein eigener Raum zur Verfügung stehen. Kinder unter 12 Jahren dürfen höchstens zu zweit in einem Raum untergebracht sein (genaue Definition siehe Anhang).

Der EU-weite Vergleich auf Basis von Eurostat-Daten zeigt, dass beengte Wohnverhältnisse vor allem in den östlichen EU-Ländern verbreitet sind. So lebten 2011 in Rumänien 54 % der Bevölkerung in einer überbelegten Wohnung. Auch in Bulgarien, Polen, Ungarn, Kroatien und Lettland betrug der Anteil jeweils über 40 %. In einigen Nachbarländern Deutschlands lagen die Überbelegungsquoten ebenfalls höher als hierzulande, so zum Beispiel in Frankreich (8 %) und Österreich (12 %). Am seltensten betroffen war die Bevölkerung in den Niederlanden mit weniger als 2 %. Der Durchschnitt der 28 EU-Staaten lag bei 17 %.

Die Ergebnisse stammen aus der europaweiten Erhebung EU-SILC 2011. Weitere Daten zu Einkommen und Lebensbedingungen in den EU-Staaten sind in der Eurostat Datenbank abrufbar.

Erläuterungen

Überbelegung trifft zu, wenn ein Haushalt folgende Kriterien nicht erfüllt: Ein Gemeinschaftsraum, ein eigener Raum pro Person ab 18 Jahren beziehungsweise pro Paar, ein Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren beziehungsweise ein Raum pro Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn das Geschlecht unterschiedlich ist, ein Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren.

Als armutsgefährdet gilt, wem inklusive staatlicher Sozialleistungen weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung zur Verfügung stehen. Berechnungsgrundlage ist das Haushaltsnettoeinkommen des Vorjahres (hier: 2010) einschließlich sozialer Transferzahlungen des Staates, das in ein bedarfsgewichtetes, personenbezogenes Einkommen umgerechnet wird (sogenanntes Nettoäquivalenzeinkommen). Der Schwellenwert für Armutsgefährdung liegt nach der EU-Definition bei 60 % des Medians des Nettoäquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung. Im Einkommensjahr 2010 waren das für eine alleinstehende Person 11 426 Euro im Jahr (952 Euro im Monat).

Die Hochrechnung von EU-SILC basiert noch auf den Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung auf Grundlage der Volkszählung von 1987 (im Westen) beziehungsweise den Daten des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR vom 3. Oktober 1990 (im Osten).

Weitere Auskünfte gibt:
Johanna Mischke,
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Johanna Mischke Statistisches Bundesamt

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