Biologische Arbeitsstoffe: Gefährdungen beurteilen

Um hier mehr Sicherheit zu schaffen, bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereits zum dritten Mal einen zweitägigen Workshop mit Trainingsmaßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen an. Der erfolgreich in der Praxis erprobte Workshop findet am 10. und 11. Juni 2010 in der BAuA in Berlin statt.

Bereits seit 1999 konkretisiert die Biostoffverordnung das Arbeitsschutzgesetz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Krankheitserregern). Doch zeigen Anfragen und Erfahrungen aus Projekten, dass die geforderte Gefährdungsbeurteilung in der betrieblichen Praxis häufig Probleme aufwirft. Um die manchmal sehr komplexen Fragen zu beantworten, kommt es auf ein enges Zusammenspiel aller Akteure des Arbeitsschutzes an.

Vor diesem Hintergrund entwickelte die BAuA den Workshop „Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“. Damit leistet die BAuA gemeinsam mit den Referenten aus anderen Bereichen des Arbeitsschutzes einen Beitrag zur Qualitätssicherung auf dem Gebiet der Gefährdungsbeurteilung.

Der Workshop vermittelt nicht nur die theoretischen Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung, sondern ermöglicht den Teilnehmern, erworbenes Wissen praktisch anzuwenden. Dazu finden Übungen statt, deren Ergebnisse gemeinsam ausgewertet und diskutiert werden. Bei Begehungen von Arbeitsplätzen am zweiten Tag sollen beispielhaft Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe aufgezeigt werden.

Beim diesjährigen Workshop stehen insbesondere der Gesundheitsdienst und Labore im Mittelpunkt auch unter dem Gesichtspunkt der neuen EU-Richtlinie zum Schutz vor Nadelstichverletzungen.

Der Workshop wurde durch die Ärztekammer Berlin als Fortbildungsveranstaltung zertifiziert und mit 18 Fortbildungspunkten bewertet.

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung jedoch erforderlich.

Ausführliche Informationen zum Workshop befinden sich im Bereich Aktuelles und Termine in der Rubrik Veranstaltungen auf der BAuA-Homepage http://www.baua.de

Kontakt und Anmeldung bis zum 28.05.2010:

Heidemarie Teubner
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstraße 40-42
10317 Berlin
Tel.: 030 / 515 48 – 4292
Fax: 030 / 515 48 – 4743
e-mail: teubner.heidemarie@baua.bund.de
Internet: http://www.baua.de
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Media Contact

Jörg Feldmann idw

Weitere Informationen:

http://www.baua.de

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