Austausch zwischen Theorie und Praxis

Die Ökonomisierung des Umweltrechts, Rechtsfragen im Zwischenbereich von Strahlenschutz- und Abfallrecht sowie ökologischer Gewässerschutz zwischen Wasserrecht und Naturschutzrecht – dies sind die Themen der der Veranstaltungen im Rahmen des Umweltrechtlichen Praktikerseminars, das der Fachbereich 01 – Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) im Sommersemester veranstaltet.

Ziel des Seminars ist die Begegnung und der Austausch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Praktikerinnen und Praktikern aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen zu umweltrechtlichen Themen.

Zum Auftakt der Veranstaltungsreihe am Donnerstag, 16. Mai 2013, spricht um 18.15 Uhr Prof. Dr. Steffen Augsberg zum Thema „Zur Ökonomisierung des Umweltrechts – das Beispiel des Umgangs mit ,Abfällen'“. Er ist seit diesem Semester Mitglied des Fachbereichs 01 – Rechtswissenschaft. Die Geschichte des Abfallrechts ist eine Geschichte zunehmender Ökonomisierung. Die jüngste Gesetzesnovelle einschließlich der Umbenennung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz verdeutlicht diese Entwicklung und führt sie fort. Sie wird gleichwohl häufig nur als Zwischenschritt zu einem sogenannten Wertstoffgesetz verstanden.
Prof. Dr. Steffen Augsberg studierte in Trier und München Jura, legte im Jahre 2000 in Trier das Erste und im Jahre 2004 in Hamburg das Zweite Juristische Staatsexamen ab. 2002 wurde er an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg promoviert, 2011 habilitierte er sich an der Universität zu Köln. Seit dem Wintersemester 2011 Inhaber des Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität des Saarlandes, wurde er im Oktober 2012 auf eine Professur für Öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen berufen. Zu seinen aktuellen Forschungsschwerpunkten zählen unter anderem das Gesundheits- und Kapitalmarktrecht sowie Grundlagenfragen insbesondere im Hinblick auf die interdisziplinäre Ergänzung der Rechtswissenschaft und deren Verbindung zur Demokratietheorie.

Die Reihe wird fortgesetzt am Donnerstag, 27. Juni 2013, mit einem Vortrag von Regierungsdirektorin Gabriele Boemke vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Thema „Rechtsfragen im Zwischenbereich von Strahlenschutz- und Abfallrecht“. Radioaktivität ist in unserer Umwelt allgegenwärtig. Doch nur ausgewählte Tatbestände unterliegen dem Atom- und Strahlenschutzrecht. Der Verwaltungsakt, mit dem ein radioaktiver Stoff aus dem Anwendungsbereich des Strahlenschutzrechts z.B. in den Anwendungsbereich des konventionellen Abfallrechts entlassen wird, kann unter anderem die Aufsichtsbehörden vor schwierige Aufgaben stellen. Diese Problematik steht im Zentrum des Vortrags.

Gabriele Boemke war nach dem Jurastudium an der JLU und den beiden juristischen Staatsprüfungen zunächst Dezernentin beim Regierungspräsidium Darmstadt (Polizeirecht/Wasserrecht) und dann Referentin im Hessischen Umweltministerium (Wasserrecht). 1990 wechselte sie in das Bundesumweltministerium, wo sie als Referentin in verschiedenen Verwendungen (u.a. Abfallrecht, Immissionsschutzrecht, Chemikalienrecht) tätig war. Von 2004 bis Mai 2012 war sie Referentin im Referat Strahlenschutzrecht.

Seitdem ist sie stellvertretende Vorsitzende des Hauptpersonalrats im Bundesumweltministerium.

Das Programm des Umweltrechtlichen Praktikerseminars beschließt am Donnerstag, 4. Juli 2013, Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Er spricht zum Thema „Ökologischer Gewässerschutz zwischen Wasserrecht und Naturschutzrecht“. Mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der Umweltqualitätsnormen-Tochterrichtlinie wurde das Wasserrecht in starkem Maße nach ökologischen Gesichtspunkten novelliert. Zugleich schützt das Naturschutzrecht in sehr unterschiedlicher Weise aquatische Ökosysteme, weshalb Schutzziele meist parallel verlaufen. Weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene hat indes bislang eine spezifische regelungstechnische Verzahnung stattgefunden. Der Vortrag beleuchtet die Mechanismen und Konflikte des Zusammenwirkens.

Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz war nach der Promotion an der Universität Bonn und einer verwaltungsrichterlichen Tätigkeit in Rheinland-Pfalz Rechtsanwalt in Bonn mit Arbeitsschwerpunkt im Wettbewerbs- und Regulierungsrecht, Vergaberecht und Bauplanungsrecht. Nach der Habilitation an der Universität Bayreuth erhielt er einen Ruf an die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, wo er seit Sommersemester 2009 die Professur für Öffentliches Recht innehat. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen neben dem Umwelt-, Technik- und Planungsrecht das Allgemeine und Europäische Verwaltungsrecht, das Wissenschaftsrecht sowie Verfassungsrecht.

Alle Veranstaltungen beginnen um 18.15 Uhr in Raum 021 im Seminargebäude (UG) des Fachbereichs 01 – Rechtswissenschaft, Licher Straße 68, 35394 Gießen. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Termine:

Donnerstag, 16. Mai 2013, 18.15 Uhr
Prof. Dr. Steffen Augsberg, Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen:
„Zur Ökonomisierung des Umweltrechts – das Beispiel des Umgangs mit ‚Abfällen‘ “

Donnerstag, 27. Juni 2013, 18.15 Uhr
Regierungsdirektorin Gabriele Boemke, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn:
„Rechtsfragen im Zwischenbereich von Strahlenschutz- und Abfallrecht“

Donnerstag, 4. Juli 2013, 18.15 Uhr
Prof. Dr. Klaus F. Gärditz, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn:
„Ökologischer Gewässerschutz zwischen Wasserrecht und Naturschutzrecht“

Kontakt:

Prof. Dr. Klaus Lange
Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre
Hein-Heckroth-Straße 5, 35390 Gießen
Telefon: 0641 99-21181

Prof. Dr. Franz Reimer
Professur für Öffentliches Recht und Rechtstheorie
Hein-Heckroth-Straße 5, 35390 Gießen
Telefon: 0641 99-21180/1

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Lisa Dittrich idw

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