Risiken durch Legionellen in Verdunstungskühlanlagen

Wasser wird in vielen technischen Prozessen, wie beispielsweise in Rechenzentren oder in der Lebensmittelproduktion, zur Kühlung verwendet. Entsprechend gibt es in Deutschland eine sehr große Zahl von Verdunstungskühlanlagen aller möglichen Größen.

„Sie alle bergen das Risiko, zur Quelle von Legionellen-Infektionen zu werden, da das umlaufende Wasser eine für die Vermehrung dieser Bakterien optimale Temperatur aufweist und aufgrund seines Kontakts mit der Atmosphäre ein reiches Nahrungsangebot bietet“, erklärt Prof. Dr. med. Thomas Eikmann vom Universitätsklinikum Gießen und Vorsitzender des Fachbereichs Umweltqualität der Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN.

In Deutschland besteht eine Meldepflicht für Legionellosen. Jährlich werden ca. 800 Infektionen gemeldet. Es gibt jedoch eine hohe Dunkelziffer: Das Robert-Koch-Institut schätzt die Anzahl der Erkrankungen auf etwa 6.000 bis 10.000 Fälle pro Jahr.

Bei Legionellen-Ausbrüchen ist die Suche nach den Infektionsursachen von zentraler Bedeutung. Hierzu beschreibt die im November 2015 erschienene Richtlinie VDI 4250 Blatt 2 den Kenntnisstand zu Eigenschaften, Vorkommen und umweltmedizinischer Relevanz von Legionellen. Die Richtlinie enthält Informationen zu Quellen, Messmethoden und vorhandenen Regelwerken und gibt konkrete präventive Handlungsempfehlungen.

Nur durch das schnelle Auffinden der Infektionsquelle und die sofortige Einleitung geeigneter Schutzmaßnahmen ist es möglich, weitere Erkrankungsfälle gezielt zu verhindern und so den Ausbruch zu stoppen.

„Aus umweltmedizinischer Sicht ist es daher dringend geboten, Anlagen, aus denen Legionellen freigesetzt werden könnten, zu erfassen“, erklärt Eikmann. „Darüber hinaus ist aus präventivmedizinischer Sicht die Überwachung von Hygienemaßnahmen sowie baulicher und betrieblicher Veränderungen anzustreben.“

Rechtliche Meldepflicht für Verdunstungskühlanlagen gefordert

Hier besteht aus Sicht des VDI dringender Handlungsbedarf, da ein Großteil von Anlagen mit Rückkühlsystemen bislang keiner Registrierung unterliegt. „Der VDI begrüßt, dass der Bund nun auch rechtliche Regelungen für Verdunstungskühlanlagen anstrebt. Denn durch Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßige Überwachungen der mikrobiologischen Werte können Hygienemängel frühzeitig erkannt und beseitigt werden“, sagt Dipl.-Ing. Dipl.-Chem. Rainer Kryschi, stellvertretender Vorsitzender des VDI-Fachausschusses Sanitärtechnik und Vorsitzender der Richtlinienausschüsse VDI 2047 Blatt 2 und VDI 2047 Blatt 3.

Die im Januar 2015 erschienene Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 bietet erstmals eine systematische und umfassende Darstellung der Sicherstellung eines hygienisch einwandfreien Betriebs solcher Anlagen. Damit wird Betreibern das nötige Fachwissen an die Hand gegeben, um für Anlagen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, aus der sich die nötigen Maßnahmen zur Risikominderung ergeben.

„Werden alle Maßnahmen der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 eingehalten, geht von Verdunstungskühlanlagen keine gesundheitliche Gefahr aus“, ist sich Kryschi sicher. Er rechnet fest damit, dass die Bundesregierung in den kommenden Wochen die entsprechende Verordnung im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes erlassen wird.

Damit würden viele Regelungen der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 rechtlich verbindlich einzuhalten sein, inklusive einer Meldepflicht für Anlagen. Gesundheitsämter können dann gezielter nach Bakterienquellen suchen.

Fachliche Ansprechpartner im VDI:

Dr.-Ing. Jochen Theloke
Kommission Reinhaltung der Luft
im VDI und DIN
Telefon: +49 211 6214-369
Telefax: +49 211 6214-157
E-Mail: theloke@vdi.de

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik
Telefon: +49 211 6214-500
Telefax: +49 211 6214-157
E-Mail: wollstein@vdi.de

http://www.vdi.de/legionellen

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Stephan Berends idw - Informationsdienst Wissenschaft

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