Leitfaden für den Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz aktualisiert

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) haben ihre Empfehlungen von 2007 für den richtigen Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz überarbeitet. Die Empfehlungen des „Leitfadens für Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz“ beruhen auf den Grundprinzipien des Arbeitsschutzes im Sinne der Responsible-Care-Initiative der chemischen Industrie und sollen den Unternehmen eine Hilfestellung bieten.

In die überarbeitete Fassung sind beispielsweise neue Erkenntnisse zu Messverfahren und -strategien aufgenommen. Außerdem findet sich darin ein übersichtliches und leicht verständliches Ablaufschema zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz, bei dem der Anwender durch die Beantwortung von Ja-/Nein-Fragen eine Anleitung zur Vorgehensweise erhält.

Darüber hinaus gibt die Broschüre Hinweise, welche Verfahren für einen guten Arbeitsschutz anzuwenden sind. Statt pulverförmiger, staubender Stoffe lassen sich beispielsweise Dispersionen, Pasten oder Compounds einsetzen. Aufgrund der Struktur der Anlagen können oftmals nicht alle Tätigkeiten in einer vollständig geschlossenen Anlage stattfinden. Deshalb empfiehlt der Leitfaden, dort besonders auf den Schutz der Arbeitnehmer durch ergänzende organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sowie eine entsprechende Schulung der Beschäftigten zu achten.

Die Broschüre erläutert weiter, in welchem Ausmaß Beschäftigte von einem Kontakt mit Nanomaterialien betroffen sein können. Dies hängt von der Freisetzungswahrscheinlichkeit, der Emissionsrate, dem Staubungsverhalten und den eingesetzten technischen Schutzmaßnahmen vor Ort ab. Entsprechend der Gefahrstoffverordnung sind beim Umgang mit Nanomaterialien zum Schutz der Beschäftigten eine Informationsermittlung, eine Gefährdungsbeurteilung, eine Festlegung der Schutzmaßnahmen, eine Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen sowie eine Dokumentation nötig.

Der „Leitfaden für Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz“ kann unter der Adresse http://www.baua.de/publikationen von der Homepage der BAuA heruntergeladen werden. Der VCI stellt den Leitfaden unter der Adresse http://www.vci.de, Thema Chemikaliensicherheit, Nanomaterialien, in seinem Internetangebot bereit.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz
Über den VCI
Der VCI vertritt die wirtschaftspolitischen Interessen von rund 1.650 deutschen Chemieunternehmen und deutschen Tochterunternehmen ausländischer Konzerne gegenüber Politik, Behörden, anderen Bereichen der Wirtschaft, der Wissenschaft und den Medien. Der VCI steht für mehr als 90 Prozent der deutschen Chemie. Die Branche setzte 2011 über 184 Milliarden Euro um und beschäftigte mehr als 428.000 Mitarbeiter.

Media Contact

Jörg Feldmann idw

Weitere Informationen:

http://www.vci.de http://www.baua.de

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