BVL fordert Importeure und Hersteller von PVC-Kinderspielzeug und Lederwaren zum Handeln auf

Das Öl jeder vierten Fischkonserve überschritt die gesetzlichen Höchstmengen für den krebserregenden Stoff Benzo(a)pyren. Sprossen und Keimlinge sowie zerkleinert verkauftes Obst und Gemüse enthalten vielfach Bakterien und Fäkalkeime.

Lederwaren sind häufig mit Chrom (VI) belastet, einem stark giftigen krebserregenden und erbgutverändernden Stoff. Bei einem Prozent der ausländischen Bioware handelt es sich um konventionelles Obst und Gemüse oder es wurden unzulässig Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Dies teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute in Berlin bei der Vorstellung der Ergebnisse des Bundesweiten Überwachungsplans mit.

Insgesamt wurden 2007 im Rahmen des von Bund und Ländern getragenen Programms über 28.000 Proben von Lebensmitteln, Spielzeug, Textilien, Kosmetika und Körperpflegeprodukten von den Experten der Bundesländer untersucht.

Lebensmittel
In Pflanzenöl eingelegter Räucherfisch war vielfach auf Grund polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe zu beanstanden. Das Öl jeder vierten Fischkonserve überschritt die gesetzlichen Höchstmengen für den krebserregenden Stoff Benzo(a)pyren. Die belasteten Produkte stammten zu rund 98 Prozent aus dem Baltikum.

Vorzerkleinertes, zum Verzehr fertig angebotenes Obst und Gemüse sowie Sprossen und Keimlinge enthielten vielfach Bakterien und Fäkalkeime. So war jede 5. Probe Sprossen und Keimlinge sowie jede 13. Probe zerkleinert verkauften Obstes und Gemüses mit einer Gesamtkeimzahl oberhalb empfohlener Richtwerte belastet.

Knapp 40% der untersuchten Erfrischungsgetränke enthielt Benzol. Benzol kann in Erfrischungsgetränken entstehen, denen der Konservierungsstoffe Benzoesäure zugesetzt wurde und die Ascorbinsäure, als Zusatzstoff oder natürlicher Inhaltstoff sowie geringe Mengen Eisen/Kupfer enthalten. Benzol wirkt krebserzeugend und keimzellschädigend. Die Aufnahme des Stoffs sollte grundsätzlich vermieden werden. Das BVL forderte die Industrie auf, die Rezeptur ihrer Erfrischungsgetränke zu überprüfen, um die Benzolbelastung zu minimieren.

Imbisse und Gaststätten verkauften häufig ein Mischprodukt aus Magermilch und Pflanzenöl in Salzlake als „Käse“. Bei mehr als jeder vierten Verdachtsprobe handelte es sich um Mogelkäse. Die amtlichen Lebensmittelkontrolleure der Bundesländer wollen daher im Rahmen der Lebensmittelüberwachung verstärkt auf die Zusammensetzung und Kennzeichnung von Käse achten.

Biolebensmittel
Bei rund einem Prozent des ausländischen Bio-Obsts und -Gemüses wurden Pflanzenschutzmittel illegal eingesetzt oder konventionelle Früchte wurden als Bioware verkauft. Von den 358 untersuchten ausländischen Bio-Lebensmittelproben konnten darüber hinaus in sechs der zehn positiven Proben Pflanzenschutzmittelrückstände nachgewiesenen werden, deren geringe Menge darauf hindeuten, dass sie aus der konventionellen Bewirtschaftung mit dem Wind auf Bioflächen getragen wurden.

Bio-Getreidemehl und -Teigwaren enthielten trotz des Verzichts auf fungizide Pflanzenschutzmittel deutlich seltener Rückstände des Schimmelpilzgifts DON als konventionell erzeugte Ware. Deoxynivalenol (DON) wird von Schimmelpilzen gebildet und kann aufgrund seiner Giftigkeit in höheren Dosen zu Erbrechen, Durchfall und Hautreaktionen führen. Bei den positiven Proben waren allerdings die Bioproben deutlich stärker belastet als die Proben aus konventioneller Erzeugung.

Bedarfsgegenstände und Kosmetika
Lederwaren wie Arbeitsbekleidung, Schuhe, aber auch Rucksäcke und Taschen waren vielfach mit hohen Gehalten von Chrom (VI) belastet. Der Stoff ist stark giftig, wirkt krebserregend und erbgutverändernd und kann zu allergischen Hautreaktionen führen. Von den etwa 600 untersuchten Proben enthielten rund 43 % Chrom (VI). Der Stoff darf in Arbeitsschutzausrüstungen nicht nachweisbar sein. Für andere Bedarfsgegenstände wird derzeit eine Höchstmenge festgesetzt.

Spielzeuge enthielten häufig verbotene Weichmacher. Die in weichen PVC-Kunststoffen eingesetzten Chemikalien stehen im Verdacht, das Erbgut zu schädigen und Krebs auszulösen. Besonders schlecht fielen die Ergebnisse bei Figuren und Puppen aus weichem Kunststoff auf. Jede 13. Teilprobe enthielt die verbotenen Chemikalien. Das BVL fordert den Handel auf, durch eine Verbesserung des Qualitätsmanagements für den Schutz der Gesundheit der Kinder zu sorgen.

Lippenstifte waren frei von bestimmten, krebserregenden Azofarbstoffe, die seit 2006 nicht mehr in Kosmetika verwendet werden dürfen. Die Untersuchungen belegen, dass die Kosmetikindustrie die neue Verordnung vollständig umgesetzt hat.

HINTERGRUNDINFORMATION
Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans werden von den Überwachungsbehörden der Bundesländer seit 2006 Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Spielzeug, Wein und Tabakwaren untersucht. Die von den Überwachungsbehörden der Länder erhobenen Daten werden vom BVL ausgewertet. Die Ergebnisse des Bundesweiten Überwachungsprogramms dienen dazu, zukünftige Untersuchungsschwerpunkte der Lebensmittelüberwachung festzulegen. Neue Erkenntnisse aus dem Bundesweiten Überwachungsplan fließen in die Rechtsetzung der Bundesregierung ein und werden als Grundlage für Beratungen auf Europäischer Ebene herangezogen. Überschreitungen von Höchstgehalten werden von den Bundesländern verfolgt. Vielfach werden schriftliche oder mündliche Verwarnungen ausgesprochen, in schweren Fällen oder dem Nachweis eines Vorsatzes werden Bußgelder verhängt.

Die Auswahl der Untersuchungsschwerpunkte ist auf Betriebe und Produkte gerichtet, von denen ein erhöhtes Risiko für den Verbraucher ausgehen kann. Aus der Zahl der Beanstandungen aus dem Bundesweiten Überwachungsplan kann daher nicht auf die generelle Sicherheit der Lebensmittel und Bedarfsgegenstände und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch alle Betriebe in Deutschland geschlossen werden. Im Fokus der im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans untersuchten Produkte und Betriebe stehen Untersuchungen im Zusammenhang mit neu eingeführten Höchstmengen oder geänderten Kennzeichnungsvorschriften. Das Programm nimmt auch aktuell auftretende Rückstandsprobleme auf und wird herangezogen, um vorläufige Höchstgehalte für Rückstände festzulegen. Da nicht alle Fragestellungen bundesweit relevant sind, entscheiden die Länder selbst, ob und in welchem Umfang sie sich an den Programmen des Bundesweiten Überwachungsplans beteiligen.

Allgemeine Informationen zum Bundesweiten Überwachungsplan online
http://www.bvl.bund.de/buep
Gedruckte Fassung der Ergebnisse des Bundesweiten Überwachungsplans 2007
Journalisten können die Druckversion bei der Pressestelle des BVL bestellen. Verbraucher können den Bericht bestellen unter http://www.springer.com/series/7778.

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