Vermeidung von Allergien durch Lebensmittel

In vielen Lebensmitteln befinden sich Substanzen, die beim Verzehr durch Verbraucherinnen und Verbraucher sensibilisierend oder allergieauslösend wirken können oder Unverträglichkeitsreaktionen hervorrufen können.

Lebensmittelallergien bringen häufig massive Beeinträchtigungen der Gesundheit und Leistungsfähigkeit, des Wohlbefindens und der Mobilität der Betroffenen mit sich, wodurch die Lebensqualität der Allergiker, ihres Umfeldes sowie ihrer Familien erheblich vermindert wird. Zusätzlich entstehen daraus für die Betroffenen, das Gesundheitswesen und die Volkswirtschaft erhebliche Kosten, die vermeidbar wären. Es bedarf deshalb verstärkter Bemühungen, die Auslösung nahrungsmittelbedingter Sensibilisierung zu reduzieren.

Aus diesen Gründen hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) einen Aktionsplan gegen Allergien aufgelegt. Dieser Aktionsplan soll mit praktischen Maßnahmen das Allergierisiko in der Bevölkerung senken, die Situation von Allergikern verbessern und die Risikokommunikation erleichtern. Ziel ist auch, den Schutz der Bevölkerung vor allergisierenden Substanzen in Lebensmitteln weiter zu verbessern.

Die Förderung innovativer Vorhaben der Wirtschaft zur Vermeidung oder zur Verminderung von allergenen Substanzen in Lebensmitteln soll den Aktionsplan flankieren. Dabei stehen Innovationen zur Vermeidung und Minderung von Sensibilisierungen und allergischen Reaktionen oder Unverträglichkeitsreaktionen durch den Verzehr von Lebensmitteln im Mittelpunkt. Die Innovationen sollen dazu dienen, das Produktangebot für von Allergie oder Unverträglichkeitsreaktionen betroffene Personenkreise zu steigern und die Wahlfreiheit beim Lebensmitteleinkauf zu verbessern. Mit fortschrittlichen Lösungen soll auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt werden.

Das Programm zur Innovationsförderung des BMELV soll Forschung und Entwicklung, Wissenstransfer und bessere Rahmenbedingungen für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie im Verbraucherschutz unterstützen. Das Programm beinhaltet die Unterstützung von technischen und nicht-technischen Innovationen sowie von Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit einschließlich Wissenstransfer. In den nächsten Jahren stehen jährlich 20 Mio. Euro für das Programm zur Verfügung.

Das Programm zur Innovationsförderung, die oben angesprochene und weitere Bekanntmachungen sowie weitergehende Informationen sind auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (http://www.ble.de) unter Forschungsförderung / Innovationsförderung zu finden. Hier besteht auch die Möglichkeit, sich für einen Newsletter-Dienst anzumelden.

Für Fragen steht der Projektträger Innovationsförderung in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gerne zur Verfügung (Dr. Holger Stöppler-Zimmer: Tel. 0228-6845-3281; E-Mail: innovation@ble.de).

Media Contact

Dr. Holger Stöppler-Zimmer idw

Weitere Informationen:

http://www.ble.de

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