Vorbericht zu Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft erschienen

Ultraschalluntersuchungen haben in Deutschland einen festen Platz in der medizinischen Betreuung von Schwangeren. Diese Untersuchungen zielen unter anderem auf die frühe Erkennung von Fehlbildungen. Dabei kommt es auf eine möglichst fehlerfreie Beurteilung an: Wenn die Eltern es wünschen, sollen sie über eine vorliegende Fehlbildung informiert werden.

Falsche Verdachtsdiagnosen, die die Eltern erheblich verunsichern, müssen aber weitestgehend vermieden werden. International gibt es ganz unterschiedliche Konzepte, wie die Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft organisiert sind. Zum einen gibt es keine einheitliche Festlegung, wann und wie oft in der Schwangerschaft Ultraschalluntersuchungen stattfinden sollen. Außerdem haben die Länder unterschiedliche Vorgaben, welche Qualifikationen die Ärzte aufweisen und welche technischen Standards die eingesetzten Geräte erfüllen müssen.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat deshalb im Auftrag des Gemeinsamen Bundessauschuss (G-BA) internationale Studien recherchiert und ausgewertet, die die Zuverlässigkeit und Fehldiagnoserate verschiedener Konzepte des Einsatzes von Ultraschall in der Schwangerschaft verglichen haben. Die vorläufigen Ergebnisse wurden am 12. November als Vorbericht „Ultraschallscreening in der Schwangerschaft: Testgüte hinsichtlich der Entdeckungsrate fetaler Anomalien“ publiziert. Bis zum 10. Dezember können interessierte Personen und Institutionen zu diesem Vorbericht schriftliche Stellungnahmen abgeben.

Qualität sehr unterschiedlich

Die vorläufige Bewertung der für den Vorbericht ausgewerteten Studien ließ aber keine klaren Schlussfolgerungen zu. Die IQWiG-Wissenschaftler können nur einen vorsichtigen Hinweis ableiten, dass eine gewisse Qualifikation des Untersuchers und Qualität der Geräte die Entdeckungsrate eines Ultraschallscreenings in der Schwangerschaft steigern könnten. Die Wissenschaftler fanden jedoch keine Studien, in denen untersucht wurde, welche Auswirkungen unterschiedliche Qualifikationen der Untersucher oder Qualitäten der Geräte auf die Zuverlässigkeit des deutschen Untersuchungsprogramms haben.

Ein Problem war auch, dass die Angaben zur Zuverlässigkeit der Ultraschalluntersuchungen in den Studien extrem unterschiedlich ausfielen, ohne dass die Ursachen klar erkennbar waren. Da sich die Gegebenheiten in den ausgewerteten Studien aus dem Ausland zudem in vielen Einzelheiten von der Situation in Deutschland unterscheiden, ist fraglich, ob deren Ergebnisse übertragen werden können. Angesichts dieses Mangels regen die IQWiG-Wissenschaftler an, in Deutschland eigene Studien aufzulegen.

Zum Ablauf der Berichtserstellung

Das IQWiG hatte im Juli 2006 für dieses Projekt einen ersten Berichtsplan veröffentlicht und diesen Plan im Juli 2007 durch ein Amendment ergänzt. Zu diesem ergänzten Berichtsplan gab es ein Stellungnahmeverfahren, nach dessen Abschluss im August 2007 ein überarbeiteter Berichtsplan (Version 2.0) publiziert wurde.

Die Stellungnahmen zu diesem Vorbericht werden gesichtet. Sofern aus Sicht des IQWiG Fragen offen bleiben, werden diese mit den Autoren der Stellungnahmen in einer mündlichen Erörterung diskutiert. Anschließend wird der Vorbericht überarbeitet und als Abschlussbericht an den Auftraggeber, den Gemeinsamen Bundesausschuss, weitergeleitet.

Media Contact

Dr. Anna-Sabine Ernst idw

Weitere Informationen:

http://www.iqwig.de

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