Kopflausbefall – RKI-Ratgeber für Ärzte aktualisiert

Kopflausbefall hat nichts mit fehlender Sauberkeit zu tun. Ursache sind vielmehr enge zwischenmenschliche Kontakte, hauptsächlich „von Haar zu Haar“, insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Die Verbreitung kann durch mangelnde Kooperation oder unzureichende Behandlung begünstigt werden. Das betont das Robert Koch-Institut in seinem „RKI-Ratgeber für Ärzte“ zum Thema Kopflausbefall, der nach Auswertung der aktuellen Literatur und Praxiserfahrungen überarbeitet und im Epidemiologischen Bulletin 20/2007 veröffentlicht wurde. Als fachliche Grundlage für die Beratung von Betroffenen durch Ärzte und Gesundheitsämter veröffentlicht das Institut regelmäßig RKI-Ratgeber/Merkblätter für Ärzte. Die Ärzte-Ratgeber entstehen in Zusammenarbeit mit weiteren Experten, in diesem Fall vor allem dem Gesundheitsamt Wiesbaden und dem Umweltbundesamt.

Eltern sind nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 34 Abs. 5) verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind besucht, Mitteilung über einen beobachteten Kopflausbefall zu machen. Das rasche Erkennen und Behandeln eines Kopflausbefalls und die Mitteilung darüber sind eine Voraussetzung für die erfolgreiche Verhütung und Bekämpfung in der Einrichtung. Die Erziehungsberechtigten sollten auch die Durchführung der Behandlung bestätigen. Ein ärztliches Attest der Bestätigung des Behandlungserfolges ist zur Wiederzulassung nicht erforderlich.

Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung ist gemäß Infektionsschutzgesetz verpflichtet, das Gesundheitsamt über einen Kopflausbefall zu benachrichtigen. Wenn „anzunehmen ist, dass die Schule oder die Kinderbetreuungseinrichtung der Übertragungsort war“, hat das Gesundheitsamt im Rahmen gesetzlich festgelegten infektionshygienischen Überwachung der Kindergemeinschaftseinrichtungen (nach § 36 Abs. 1) die Aufgabe, sich um die betroffene Einrichtung zu kümmern – von der Beratung, über die Kontrolle der Maßnahmen in der Einrichtung gegebenenfalls bis hin zur Untersuchung von Kindern.

Eine optimale Behandlung besteht nach heutiger Auffassung in der Kombination mechanischer, chemischer und physikalischer Wirkprinzipien. Am Tag der Diagnose (Tag 1) soll – unter genauer Beachtung aller Hinweise der Hersteller – mit einem geeigneten Insektizid behandelt werden. Weil bis zum 7. bzw. 8. Tag noch Larven nachschlüpfen und ab dem 11. Tag junge Weibchen bereits neue Eier ablegen können, ist eine Wiederholungsbehandlung am Tag 9 oder 10 dringend erforderlich. Ergänzend wird mehrfaches nasses Auskämmen empfohlen: Eine Studie zeigte, dass „nasses“ Auskämmen mit Haarpflegespülung und Läusekamm in vier Sitzungen an den Tagen 1, 5, 9 und 13 bei 57 % der behandelten Kinder zur Entlausung führte.

Mögliche Fehler in der Behandlung, die das Überleben von Eiern, Larven oder Läusen begünstigen, sind zu kurze Einwirkzeiten, zu sparsames Ausbringen des Mittels, eine ungleichmäßige Verteilung des Mittels, eine zu starke Verdünnung des Mittels in triefend nassem Haar oder das Unterlassen der Wiederholungsbehandlung.

Weitere Informationen:
Der Ärzte-Ratgeber sowie Links zum Thema, darunter ein Elternmerkblatt des Gesundheitsamtes Wiesbaden und ein Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sind abrufbar unter: http://www.rki.de > Infektionskrankheiten A-Z > Kopflausbefall.
Herausgeber
Robert Koch-Institut
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