Neues Abrechnungssystem blendet chronischen Schmerz aus


Interdisziplinäre Schmerztherapie wird unmöglich
Prozedurenkatalog bedarf der Überarbeitung

Der jüngst veröffentlichte Prozedurenkatalog OPS 301 gefährdet die interdisziplinäre Schmerztherapie. Dieser Katalog, der die Grundlage für das neue, ab 2001 gültige Abrechnungssystem DRG sein soll, bildet medizinische operative und nicht-operative Leistungen ab. Der Katalog lasse die Probleme chronisch kranker Patienten und die komplexen Probleme der etwa sechs Millionen Schmerzkranken in Deutschland, die kosten- und personalaufwändige Leistungen benötigen, völlig unberücksichtigt, stellen das Präsidium der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS), in der mehr als 2600 deutschsprachige Schmerzspezialisten Mitglied sind, das Präsidium der DIVS, der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung der wissenschaftlichen Fachgesellschaften für die Schmerztherapie, sowie das Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) in einer gemeinsamen Erklärung fest.

Leidenszeit verkürzen hilft auch Geld sparen

Alle wesentlichen Fortschritte der Schmerztherapie, die in jüngster Zeit auch in den Medien besondere Beachtung gefunden haben, basieren auf Interdisziplinarität. Von Beginn an legen Psychologen, Physiotherapeuten und Ärzte verschiedener Fachgebiete die Diagnostik und Therapie eines Patienten fest – ein für die deutsche Medizin ansonsten noch ungewöhnlicher Ansatz. Durchführbar ist das Konzept, dessen Effektivität wissenschaftlich erwiesen ist, nur, wenn diese Spezialisten Patienten gemeinsam untersuchen und in schwierigen Fällen auch gemeinsam behandeln können. Dieses Vorgehen verkürzt die Leidenszeit des Patienten, so dass trotz des großen Aufwandes die Kosten für die Solidargemeinschaft sinken.

Katalog ohne interdisziplinäre Maßnahmen

Doch die vorhandenen Kodierungssysteme bilden Patienten mit chronischen Schmerzen weder im ICD 10, dem für die DRGs relevanten Diagnosekatalog, noch in den Prozeduren angemessen ab. Trotz einiger Fortschritte im Detail ändert sich diese grundsätzliche Problematik auch im jetzt vorgelegten OPS 301 nicht: Jene Prozeduren, die die Besonderheiten der speziellen Schmerztherapie wiedergeben könnten, wurden entgegen den Vorschlägen der Fachleute nicht aufgenommen. Das betrifft insbesondere alle Maßnahmen, die eine interdisziplinäre Behandlung sicherstellen. Dadurch wird die neue OPS-Version eine stationäre Behandlung chronisch Schmerzkranker weitgehend unmöglich machen. DGSS, DIVS und DGAI fordern daher eine bessere Abstimmung des vorhandenen Katalogs auf die Bedürfnisse chronisch Kranker und chronisch Schmerzkranker. Neben der kurativen Medizin muss auch der palliativen Therapie in der deutschen Medizin Raum gegeben werden.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Christoph Maier, Abteilung Schmerztherapie der Berufsgenossenschaftlichen Kliniken Bergmannsheil, Universitätsklinikum der Ruhr-Universität, Bürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 Bochum. Tel.0234/302-6366, Fax 0234/302-6367, E-Mail: christoph.maier@ruhr-uni-bochum.de

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Dr. Josef König idw

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