Die Eindämmung der Dynamik illegaler Drogenmärkte

„Wenn der Staat Heroin zu Eigenkosten an Abhängige verkauft, wird der kriminelle Drogenmarkt (nahezu) verschwinden“ – Der Volkswirtschaftler Professor Dr. Mathias Erlei zur Drogenproblematik: Im Rahmen des bundesdeutschen Modellprojekts zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger, das im Februar 2002 startet, werden Drogenabhängige, bei denen bisherige Drogentherapien nicht erfolgreich waren oder bei denen die Methadonsubstitution nicht befriedigend verlief, versuchsweise injizierbares Heroin als Medikament bekommen, eine Kontrollgruppe wird parallel die Ersatzdroge Methadon erhalten. Beide Gruppen werden regelmäßig betreut und erhalten eine psychosoziale Begleittherapie. Vor diesem Hintergrund macht der Clausthaler Volkswirtschaftler Professor Dr. Mathias Erlei in der Dezember-Ausgabe der Hochschulzeitschrift TU-Contact einen weitergehenden Vorschlag: Einen staatlich organisierten Verkauf von Heroin an Heroinabhängige unter ärztlicher Aufsicht zu Eigenkosten.

Kurzgefasst lautet sein zentrales Argument: Man entziehe dem kriminellen Drogenmarkt die hohen Gewinnmargen und er wird nahezu verschwinden. Privatpersonen bliebe der Drogenverkauf weiterhin verboten in diesem Modell. Gleichzeitig wären Heroinabhängige aufgrund der erheblich geringeren Kosten ihrer Sucht nicht mehr zur Beschaffungskriminalität und Prostitution getrieben. Für Drogendealer entfiele der Anreiz, Jugendliche zum Drogenkonsum zu verführen, um den Markt auszuweiten. Bei so gesetzten ökonomischen Rahmenbedingungen werde der kriminelle Drogenmarkt absterben und die Zahl der Drogenabhängigen zumindest nicht steigen, sondern eher sinken, erwartet Professor Erlei als Konsequenz.

„Wenn die hohe Gewinnerwartung zerstört wird, wird auch das Angebot schrumpfen. Die Gesellschaft kann sich und ihre Kinder am besten vor den Drogen schützen, indem sie diese unter ärztlicher Aufsicht an Abhängige freigibt“, sagt Professor Dr. Mathias Erlei.

„Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Reformvorschlages müssen jedoch zwei weitere Bedingungen erfüllt sein: 1. Damit die vom Staat erworbenen Drogen nicht durch illegale Händler weiterverkauft werden können, sind sie direkt nach dem Kauf unter Aufsicht eines Arztes oder Apothekers vollständig einzunehmen. 2. Grundsätzlich dürfen nur der Verkauf und der Besitz, das heißt die Möglichkeit des Verkaufs von Rauschgiften unter Strafe gestellt werden, die Einnahmen von Suchtmitteln hingegen nicht“, nennt Professor Erlei Randbedingungen des Reformvorschlages.

„Natürlich kann ein solcher Weg, soll er erfolgreich sein, nicht von einem Land allein beschritten werden, aber wenn Europa insgesamt als Absatzmarkt ausfiele, hätte dies eine erhebliche Signalwirkung für die Drogenproduzenten und Dealer“, sagt Professor Erlei.

Der Aufsatz „Die Eindämmung der Dynamik illegaler Drogenmärkte“ – Eine ökonomische Betrachtung“ ist online verfügbar unter:
http://www.tu-clausthal.de/presse/tucontact/2001/Dezember/tuc1/14c.pdf

Weiterführende Literatur zum Thema:
Das deutsche Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger:
http://www.heroinstudie.de/

Die Schweizer Erfahrungen:
http://www.bag.admin.ch/sucht/drog-pol/drogen/d/dpolitik/drugpol-d.pdf

Die Beurteilung des Schweizer Projekts aus Sicht des Giessener Kriminologen, Professor Dr. jur. Arthur Kreuzer:
http://www.bag.admin.ch/sucht/forschev/e/forschg/sympos99/ab111730.htm

Zur insgesamt positiven Beurteilung des Schweizer Modells durch die Weltgesundheitsorganisation:
http://www.nzz.ch/dossiers/dossiers1999/abst0613/abst990417rz.html

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Jochen Brinkmann idw

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