Arbeit an internationalen Standards – Codex Alimentarius Kommission

Arbeit an internationalen Standards für Säuglingsnahrung und an Richtlinien für Nahrungsergänzungsmittel auf gutem Weg

Teilnehmer aus 49 Mitgliedsstaaten trafen sich zur 23. Sitzung des Komitees für „Ernährung und diätetische Lebensmittel“ der Codex Alimentarius Kommission

Die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern stand im Mittelpunkt der 23. Sitzung des Komitees für „Ernährung und diätetische Lebensmittel“ der Codex Alimentarius Kommission. An der Sitzung nahmen rund 210 Regierungsvertreter, Beobachter und Experten aus 49 Mitgliedsstaaten und von 25 internationalen Organisationen (darunter 22 Nichtregierungsorganisationen) teil. Als Berater geladen waren außerdem Vertreter der Welternährungsorganisation FAO und der Weltgesundheitsorganisation WHO.

Auf der Basis neuer Erkenntnisse wurden unter anderem Standards für Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder sowie für Säuglingsanfangsnahrung überarbeitet. Außerdem wurden ein Richtlinienentwurf für Vitamin- und Mineralstoffsupplemente (Nahrungsergänzungsmittel) und Fragen der Lebensmittelkennzeichnung sowie damit verbundene Werbeaussagen für Ballaststoffe und Energiewerte diskutiert.

Als hilfreiche Diskussionsgrundlage erwies sich das auf der diesjährigen Tagung der WeltGesundheits-Versammlung formulierte Strategiepapier (WHA 54.2 2001) mit der Empfehlung, Säuglinge, sofern möglich, sechs Monate lang ausschließlich zu stillen und erst dann mit der Zufütterung von sinnvoll zusammengesetzter Beikost zu beginnen. Bei der Revision der Standards für Säuglingsanfangsnahrung und Getreidebeikost für die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern erreichte man daher in einigen bisher strittigen Punkten des Geltungsbereichs und der Definitionen einen Konsens. Um die Arbeit an den Standards zu beschleunigen, wurden verschiedene Arbeitsgruppen eingerichtet, die für die nächste Sitzung Optionen für die Zusammensetzung erarbeiten sollen.

Die zunehmende Verwendung von Vitaminen und/oder Mineralstoffsupplementen, die in Kapsel-, Tabletten-, Pulver- oder flüssiger Form als Lebensmittel zur Ergänzung eventueller Nährstoffdefizite angeboten werden, stellt eine besondere Herausforderung für den nationalen und internationalen Verbraucherschutz dar und fordert im Rahmen des Codex Alimentarius Richtlinien, die geeignet sind, die Bevölkerung vor einer exzessiven Aufnahme dieser Nährstoffe sowie vor Irreführung zu schützen. Diese Richtlinien sollen die Basis für nationale gesetzliche Regelungen sein. Unterschiedliche Auffassungen bestehen im Hinblick auf Methoden zur Festlegung von Obergrenzen für Vitamine und Mineralstoffe in Supplementen, so dass die Arbeit an der Richtlinie nach weiterer Konsultation mit Experten im kommenden Jahr fortgesetzt werden muss.

Oberstes Ziel des Komitees „Ernährung und diätetische Lebensmittel“ ist es, wissenschaftlich fundierte internationale Standards und Richtlinien für die Herstellung und Vermarktung spezieller Lebensmittel auszuarbeiten bzw. zu überarbeiten, damit diese Produkte im Einklang mit den Prinzipien des internationalen gesundheitlichen Verbraucherschutzes stehen. Die Codexstandards und -richtlinien besitzen einen hohen Stellenwert bei Streitschlichtungsverfahren im Rahmen der Welthandelsordnung, was die Bedeutung der Arbeit dieses Komitees unterstreicht.

Standards und Richtlinien werden nach einem festgelegten, achtstufigen Verfahren erarbeitet. Die Ausarbeitung eines weltweiten Codex-Standards muss von der Codex Alimentarius Kommission beschlossen werden. Vorentwürfe zu Standards werden allen Mitgliedern der Kommission und interessierten internationalen Organisationen auf jeder Stufe zur Prüfung und Änderung zugeleitet. Erst nach Annahme der achten Stufe wird ein Codex-Standard veröffentlicht. Standards enthalten detaillierte Vorschriften für die Zusammensetzung und/oder Etikettierung, Richtlinien geben dagegen an, wie verfahren werden sollte, um auf nationaler Ebene Regelungen zu erstellen.

Der endgültige Bericht der Sitzung kann nach Veröffentlichung auf der Homepage der Codex Alimentarius Kommission unter www.codexalimentarius.net eingesehen werden. Ausserdem befinden sich auf der BgVV-Homepage (www.bgvv.de) unter „Internationales/Codex“ ausführliche Hintergrundinformationen über die Codex Alimentarius Kommission und das Komitee für Ernährung und diätetische Lebensmittel sowie der Bericht der 23. Sitzung des Komitees in deutscher Sprache.

Media Contact

Dr. Irene Lukassowitz idw

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