Prognose: Sonnig, warm, aber Sonnenbrandgefahr!

„Damit das sonnige Wochenende nicht mit einem schmerzhaften Sonnenbrand endet, ist Sonnenschutz unerlässlich“, sagt Dr. Dirk Daiber, Sprecher des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und erinnert an Langzeitschäden durch UV-Strahlung: „Zu viel UV-Strahlung kann zu Hautkrebs führen.


In den letzten Jahren hat sich die Anzahl an Neuerkrankungen dramatisch erhöht.“ Leichte, weite Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sonnencremes mit hohem Lichtschutzfaktor schützen vor der schädlichen Strahlung. „Das Sonnenschutzmittel muss vor UV-A und UV-B Strahlen schützen. Wir begrüßen daher das Vorhaben der EU-Kommission, auf Sonnenschutzmitteln auch Angaben zum UV-A-Schutz kennzeichnungspflichtig zu machen“, so Daiber weiter. Der Industriekommissar der EU, Günter Verheugen, hatte am Mittwoch in Brüssel entsprechende Pläne vorgestellt.

Nach dem langen Winter freuen wir uns alle über das sonnige Wetter. Im Frühjahr ist die Haut allerdings besonders gefährdet, da sie erst langsam ihren Eigenschutz wieder aufbauen muss. Auch wer solariengebräunt ist, hat durch die in Solarien veränderte Zusammensetzung der UV-Strahlen keinen Eigenschutz erworben. Erhöhte Vorsicht ist in den noch stark verschneiten Alpen geboten: Schnee reflektiert das Sonnenlicht, und die UV-Strahlung steigt mit zunehmender Höhe. Hier müssen die Augen besonders geschützt werden.

Für UV-Strahlung hat der Mensch kein Warnsystem: Gerötete Haut zeigt sich erst, wenn die Schädigung bereits eingetreten ist. Hier hilft der international gültige UV-Index, kurz UVI. Er beschreibt den am Boden erwarteten Tagesspitzenwert der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung. „Je höher der UVI, desto größer ist das Sonnenbrandrisiko“, erläutert Dirk Daiber. „Für das Wochenende erwarten wir UVI-Werte von 5 bis 7. Das bedeutet eine hohe UV-Belastung.“ Ein Sonnenbrand ist schon nach 20 Minuten möglich, Schutzmaßnahmen sind daher erforderlich.

Es gilt als Faustformel: Doppelter UVI-Wert ergibt den Lichtschutzfaktor des Sonnenschutzmittels, mit dem sich Erwachsene schützen sollten. Kinder bis zwei Jahren sollten der UV-Strahlung gar nicht ausgesetzt werden.

Unter www.bfs.de/uv/uv2/uvi veröffentlicht das BfS die aktuellen UVI-Messwerte sowie eine Drei-Tages-Prognose und gibt umfassende Informationen über die Wirkungen von UV-Strahlen, die verschiedenen Hauttypen und Tipps zum Sonnenschutz.

Der UVI hängt vor allem vom Sonnenstand ab und ändert sich daher am stärksten mit der Jahreszeit und der geografischen Breite. Die Ozonsituation in der Atmosphäre, Bewölkung und die Höhenlage eines Ortes spielen ebenfalls eine Rolle. Reflexionen von Sand und Schnee beeinflussen die Höhe des UVI.

Das BfS empfiehlt:

Geeignete Kleidung und Kopfbedeckung sind ein effektiver Schutz vor Sonnenbrand!

Beim Eincremen nicht mit Sonnencreme sparen und auf hohen Lichtschutzfaktor achten!

Die „Sonnenterrassen“ des Körpers besonders gut eincremen: von den Ohren bis zu den Fußrücken!

Da die UV-Strahlung in den Mittagsstunden am höchsten ist, verbringt man diese Zeit besser im Schatten – dort wird die Haut ohnehin sanfter gebräunt.

Mehr als 50 Sonnenbäder im Jahr sind nicht zu empfehlen.

Besonders bei Kindern ist unbedingt auf guten Sonnenschutz zu achten.

Kinder unter zwei Jahren sollten nicht der Sonne ausgesetzt werden.
Diese Tipps und weitere Informationen hat das BfS in der Broschüre „Mit heiler Haut durch den Sommer“ für Kinder leicht verständlich aufbereitet. Sie steht zum Download unter www.bfs.de/uv/uv2/Kinderflyer bereit und ist, wie auch die anderen Infomaterialen des BfS zum Thema UV, kostenlos zu beziehen beim:

Bundesamt für Strahlenschutz
Postfach 10 01 49
38201 Salzgitter

Tel: 01888 / 333-1130
Fax: 01888 / 333-1150
EPost@bfs.de

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Dr. Dirk Daiber idw

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