Fahreignung bei Alzheimer-Erkrankung

Ermittlung neuropsychologischer Prädiktoren

Allein die Diagnose einer Alzheimer-Erkrankung rechtfertigt nicht, dass auf das Autofahren verzichtet werden muss. Der individuelle Krankheitsverlauf führt dazu, dass die Fahreignung der betroffenen Personen unterschiedlich lange erhalten bleibt. Zudem können mitunter Defizite, z.B. durch Fahrerfahrung oder angepasste Fahrweise (wie Verzicht auf Nachtfahrten), ausgeglichen werden. Diese Auffassung vertritt Professor Dr. Rüdiger Mielke vom Lehrstuhl für Neurowissenschaften und Rehabilitation der Heilpädagogisch-Rehabilitationswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.

Erstmals werden unter der Leitung von Professor Mielke in einer deutschen Studie die Auswirkungen einer beginnenden Alzheimer-Erkrankung auf die Fahreignung untersucht. Es sollen geeignete neuropsychologische Prädiktoren ermittelt werden, mit deren Hilfe die Fahreignung bei beginnender Alzheimer-Erkrankung prognostiziert werden kann. Dabei gilt es, zuverlässige Kriterien zu finden, die fahrgeeignete Personen von solchen, die möglicherweise ein Verkehrsrisiko darstellen, unterscheiden. Zudem soll festgestellt werden, inwieweit Defizite ausgeglichen werden können. Es soll geprüft werden, inwieweit Personen mit beginnender Alzheimer-Erkrankung am Straßenverkehr teilnehmen können, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden.

Für ältere Menschen ist das Autofahren von großer Bedeutung, weil sie damit ihre Mobilität und ihre Selbstständigkeit erhalten. Gerade im Hinblick auf die demographische Entwicklung ist diese Ressource von grundlegender Bedeutung. Sie ist nicht durch Alternativen, wie z.B. die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, zu ersetzen.

Bei einer beginnenden Alzheimer-Erkrankung kommt es zu kognitiven Beeinträchtigungen, die sich auf die Fahreignung auswirken und ein Risiko darstellen können. Im frühen Stadium machen sich zunächst Beeinträchtigungen des Gedächtnisses und der Sprachflüssigkeit bemerkbar. Im Verlauf der Erkrankung kommen Verminderungen der Aufmerksamkeit, des Urteilsvermögens, der Intelligenz, der visuell-räumlichen Wahrnehmung sowie des Erkennens hinzu. Die Erkrankung führt folglich im weiteren Fortgang unweigerlich zum Verlust der Fahreignung.

Einheitliche Kriterien, die eine Verkehrsgefährdung anzeigen, liegen bislang nicht vor. Derzeitige Erkenntnisse zu diesem Thema stützen sich ausschließlich auf die internationale Forschung. Diese sind jedoch nicht auf die hiesigen Verhältnisse übertragbar. Sowohl die Verkehrsbedingungen als auch kulturspezifische Unterschiede lassen eine Übertragung nicht zu. Daher werden jetzt, erstmals in Deutschland, die Auswirkungen einer beginnenden Alzheimer-Erkrankung auf die Fahreignung näher untersucht.

Insgesamt 50 ältere Personen zwischen 55 und 90 Jahren sollen an der Untersuchung teilnehmen. Eine gründliche medizinische Untersuchung sowie die Überprüfung von Aufmerksamkeits- und Wahrnehmungsleistungen sind vorgesehen. Zur Erfassung der Fahrerfahrung sowie der Fähigkeit, vorhandene Beeinträchtigungen auszugleichen, wird die Fahrbiographie erhoben und eine praktische Fahrprobe durchgeführt. Die Fahrprobe erfolgt in einem Fahrschulfahrzeug (mit Doppelbedienung) unter der Leitung eines ausgebildeten Fahrlehrers als Beifahrer sowie eines Verhaltensbeobachters. Auf einer standardisierten Fahrstrecke werden typische Fahrfertigkeiten überprüft. Nach Abschluss der Untersuchungen werden den Studienteilnehmern die Untersuchungsergebnisse mitgeteilt und erläutert. Bei konkreten Problemen erfolgt eine individuelle Beratung, in der mögliche Anpassungen der Fahrgewohnheiten vorgeschlagen und Kompensationsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias

Für Rückfragen stehen Ihnen Professor Dr. Rüdiger Mielke unter der Telefonnummer 0221/470-4919, der Fax-Nummer 0221/470-3153 und unter der Email-Adresse neurowissenschaften@uni-koeln.de zur Verfügung.

Media Contact

Gabriele Rutzen idw

Weitere Informationen:

http://www.uni-koeln.de/pi/

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