Hauptsache Herzmassage

Internationale Experten empfehlen wichtige Änderungen bei der Ersten Hilfe durch Laien und professionelle Helfer / Heute Veröffentlichung in Fachzeitschrift / Heidelberger Anästhesist Mitglied des Expertengremiums


Mehr Menschenleben durch effektivere Erste Hilfe zu retten: Das ist das Ziel der neuen, überarbeiteten Richtlinien zur Notfallversorgung und Wiederbelebung, die heute von einer internationalen Expertenkommission in den Fachzeitschriften „Resuscitation“ und „Circulation“ veröffentlicht werden. Die Richtlinien beinhalten wichtige Änderungsvorschläge für die Wiederbelebung durch medizinische Laien und professionelle Helfer.

So soll bei Atem- und Kreislaufstillstand das Verhältnis von Herzdruckmassage zu Beatmung generell von bisher 15:2 auf jetzt 30:2 (30 Kompressionen des Brustkorbs pro 2 Atemstöße durch Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung) erhöht werden. Diese neue Regel sollte auch angewendet werden, wenn zwei Helfer zur Stelle sind. Einzige Ausnahme ist die Wiederbelebung von Kindern (außer Neugeborenen) durch zwei professionelle Helfer, wo weiterhin ein Verhältnis von 15:2 angezeigt ist.

Außerdem sollen die Laien-Ersthelfer nicht mehr nach komplizierten Zeichen für einen Herz-Kreislauf-Stillstand suchen, bevor sie eine Herzmassage beginnen, da diese für Ungeübte nur schwer mit Sicherheit zu bestimmen sind. Wenn ein Mensch nicht reagiert und nicht normal atmet, sollte mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen werden. Im Zweifelsfall sollte zudem immer der Herzmassage der Vorzug vor der Beatmung gegeben werden.

Letzte Überarbeitung der Richtlinien im Jahr 2000

„Neue Studien haben gezeigt, dass eine effektive, möglichst ununterbrochene Herzdruckmassage für das Überleben äußerst wichtig ist“, erklärt Professor Dr. Bernd Böttiger, Leitender Oberarzt der Klinik für Anaesthesiologie des Universitätsklinikums Heidelberg (Ärztlicher Direktor: Professor Dr. Eike Martin). Professor Böttiger ist „Chairman Elect“ des „European Resuscitation Council“ (ERC), das zusammen mit anderen internationalen Fachverbänden wie der „American Heart Association“ die neuen Richtlinien herausgibt. Die letzte Überarbeitung der Richtlinien stammt aus dem Jahr 2000.

„Die neuen Richtlinien beruhen auf der Auswertung sämtlicher aktueller Studien zur Wiederbelebung durch Ärzte, Sanitätskräfte und Laien durch rund 380 internationale Experten“, berichtet Professor Böttiger. Die Zusammenstellung aller verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse bildet die Grundlage für die Behandlungsrichtlinien, die schließlich in den Erste-Hilfe-Kursen für Laien und in der Ausbildung der Notfallmediziner umgesetzt werden.

Defibrillatoren an öffentlichen Orten mit hohem Publikumsverkehr

Die internationalen Richtlinien schlagen zudem vor, dass an Orten mit hohem Publikumsverkehr wie Flughäfen, Sportstätten und Einkaufszentren Defibrillatoren installiert werden, die im Notfall von Laien bedient werden können, bevor das Rettungsteam eintrifft. Im Gegensatz zu den USA ist dies in Deutschland noch selten üblich. Studien hatten eindrucksvoll nachgewiesen, dass durch einen rechtzeitigen Elektroschock des Herzens die Überlebensrate um 25 Prozent und mehr erhöht werden kann.

Den besonderen Stellenwert einer effektiven Herzdruckmassage spiegeln auch die Änderungen der Richtlinien beim Einsatz von Defibrillatoren wieder. Danach soll ab sofort bei Herzflimmern nur noch einmal pro Wiederbelebungszyklus defibrilliert werden, unmittelbar gefolgt von einer zweiminütigen Herzmassage. Im Gegensatz zu den alten Richtlinien soll also mit der Herzmassage nicht mehr abgewartet werden, bis der Herzrhythmus durch das Gerät analysiert ist – dies kann mehr als 30 Sekunden dauern – sondern die Herzmassage soll unmittelbar nach dem Elektroschock begonnen bzw. wieder aufgenommen werden.

Kältebehandlung und Lysemittel gegen Blutpfropfen können Leben retten

Die neuen Richtlinien betreffen zudem Notfallmaßnahmen durch Sanitätskräfte und Ärzte: Bewusstlose Patienten, die nach einem Herzstillstand in das Krankenhaus eingeliefert werden, sollten unter bestimmten Umständen für 12 bis 24 Stunden auf 32 bis 34 Grad gekühlt werden, da die Kältebehandlung (Hypothermie) Überlebenschancen sichert und das Gehirn schützt.

Auch die Anwendung von Medikamenten, die Blutgerinnsel auflösen, wurde nun erstmals in die Richtlinien zur Wiederbelebung aufgenommen. Dies ist eine neue Therapie, die von Professor Böttiger und seinem Team maßgeblich in Heidelberg mitentwickelt wurde. Insbesondere wenn eine Lungenembolie, also Blutgerinnsel in der Lunge, als Ursache eines plötzlichen Herzstillstandes vermutet wird, sollte der Einsatz eines Medikaments, das das Blutgerinnsel auflöst (Lysemittel), während der Wiederbelebung erwogen werden. Ähnliches gilt im Einzelfall auch für Patienten mit Verdacht auf Herzinfarkt, wenn diese sich nicht durch konventionelle Maßnahmen stabilisieren lassen.

Ansprechpartner:

Prof. Dr. med. Bernd W. Böttiger
Chairman Elect, European Resuscitation Council (ERC)
Stellv. Ärztlicher Direktor
Klinik für Anaesthesiologie Universitätsklinikum Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 110 69120 Heidelberg
Tel.: 06221 / 56-6351
Fax: 06221 / 56-5345
Mobil: 0171 / 7551739
E-Mail: bernd.boettiger@med.uni-heidelberg.de

Die Veröffentlichungen in „Resuscitation“ und in „Circulation“ können unter contact@med.uni-heidelberg.de bei der Pressestelle angefordert werden.

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