Lebensmittelüberwachung beanstandet bundesweit über 125.000 Betriebe

Jahresbericht Lebensmittelüberwachung: Mängel bei Hygiene und Kennzeichnung von Lebensmitteln bleiben auf hohem Niveau.


Jeder fünfte Betrieb in Deutschland, der Lebensmittel herstellt, bearbeitet oder verkauft verstößt gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen. Besonders häufig wurden in den Betrieben die allgemeine Hygiene sowie die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln bemängelt. Dies geht aus dem Jahresbericht Lebensmittelüberwachung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hervor, das die Ergebnisse aus dem Jahr 2004 heute in Berlin vorstellt.

Im Jahr 2004 haben die Bundesländer bei insgesamt 1.142.045 Kontrollbesuchen die Einhal-tung der Vorschriften in 605.961 Betrieben überprüft. Damit wurden 2004 rund 58 Prozent aller deutschen Betriebsstätten kontrolliert.

Dem BVL meldeten die Länder 410.268 Proben, bei denen Lebensmittel und Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, untersucht wurden. Von diesen Proben beanstandeten die Behörden der Lebensmittelüberwachung rund 15 Prozent. Der prozentuale Anteil von Proben mit Verstößen blieb damit im Vergleich zum Vorjahr konstant. Über die Hälfte der Beanstandungen ging 2004 auf Mängel bei der Kennzeichnung und Aufmachung zurück. 17 Prozent aller beanstandeten Proben wiesen eine Zusammensetzung auf, die nicht den lebensmittelrechtlichen Vorgaben entsprachen. Besonders zahlreich waren die Mängel bei Eis und Desserts, bei denen 6,8 Prozent der Proben mikrobiologisch verunreinigt waren. Bei Fleisch und Wurst musste die Lebensmittelüberwachung bei über 12 Prozent der Proben eine falsche Kennzeichnung der Ware feststellen und rund 4,5 Prozent der Proben wiesen eine zu hohe Keimzahl auf oder waren verdorben. Verbessert hat sich dagegen die Situation bei Knabberwaren und Nüssen: Der Anteil beanstandeter Proben sank hier von 19 Prozent im Jahr 2003 auf 13 Prozent im vergangenen Jahr. Häufigster Grund für Beanstandungen bei Nüssen waren giftige Stoffwechselprodukte aus Schimmelpilzen (Mykotoxine).

Bei der Auswahl von Betrieben und Proben liegt der Fokus der Kontrolle auf Lebensmitteln, von denen erhöhte Risiken für den Verbraucher ausgehen können. Die Zahl der Beanstandungen lässt daher nur eingeschränkt Rückschlüsse auf die generelle Qualität der Lebensmittel in Deutschland zu. Eine risikoorientierte Auswahl von Betriebskontrollen und Proben wird auch von der EU gefordert und soll ab 2006 nach weiter vereinheitlichten Grundsätzen erfolgen.

Für die Lebensmittelüberwachung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Das BVL übernimmt die Sammlung und Auswertung der Daten und stellt für die Europäische Kommission jährlich verschiedene Berichte zur Lebensmittelüberwachung in Deutschland zusammen.

Für Rückfragen: Dr. Matthias Frost, Telefon: 01 75-405 50 24.

Hintergrundinformation:

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Mit der Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen trägt das BVL eine große Verantwortung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL Managementaufgaben und koordiniert bei bestimmten Aufgaben die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Bundesländern. Im BVL engagieren sich rund 400 Mitarbeiter für sichere Lebensmittel und einen umfassenden Verbraucherschutz.

Media Contact

Jochen Heimberg idw

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