Lebensmittelkontrolle in Deutschland

Bundesweit überprüfen derzeit 2.311 Inspekteure die Einhaltung der Hygienevorschriften im Lebensmittelbereich. Das geht aus einer kürzlich veröffentlichten Statistik des Landesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Baden-Württemberg in der Fachzeitschrift „Der Lebensmittelkurier“ hervor. Dabei fällt die Lebensmittelkontrolle in den einzelnen Bundesländern möglicherweise sehr unterschiedlich aus, da die Anzahl der Prüfer im Verhältnis zur Einwohnerzahl, aber auch zur Zahl der zu überwachenden Betriebe deutlich abweicht. Durchschnittlich stehen jedem Lebensmittelkontrolleur statistisch rund 35.000 Einwohner und 464 zu überwachende Betriebe gegenüber. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern sind jedoch groß. Ein Beispiel: In Sachsen-Anhalt überwachen 120 Kontrolleure 32.000 Betriebe. Die gleiche Anzahl Inspekteure muss in Rheinland-Pfalz dagegen mehr als doppelt so viele Unternehmen, rund 84.000, prüfen. Die tatsächlich durchgeführten Betriebskontrollen stimmen mit diesen Angaben überein: In Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2001 über 80 Prozent der Betriebe geprüft, während die Kontrolleure aus Rheinland-Pfalz mit Stichproben nur etwa 30 Prozent erreichten. Dabei stellten die Inspekteure in beiden Bundesländern in 20 Prozent der geprüften Firmen hygienische Mängel fest.

In Bremen sind entweder die hygienischen Zustände besonders schlecht oder die Prüfer besonders streng: Mit einer personellen Besetzung nahe am Bundesdurchschnitt inspizierten die Hanseaten jährlich nur 44 Prozent ihrer rund 7.000 Betriebe, entdeckten dabei jedoch in fast 70 Prozent der Fälle hygienische Mängel.

Lebensmittelkontrolle in Deutschland ist Ländersache. Die EU-Kommission kritisiert schon lange diese föderale Zersplitterung. Eine vom Bundesministerium für Verbraucherschutz erarbeitete Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu diesem Thema, die ein bundeseinheitliches Handeln sicherstellen soll, wurde bereits im Dezember 2003 vom Kabinett beschlossen und sollte im Juni den Bundesrat passieren. Überraschend wurde am 11. Juni 2004 die Beschlussvorlage wieder von der Tagesordnung abgesetzt. In der Begründung hieß es, in den Ländern entstünde ein erheblicher zusätzlicher Personal- und Finanzbedarf. Dies sei angesichts der angespannten Haushaltslage der Länder nicht zu akzeptieren. Ohne die Zustimmung des Bundesrates kann das Verbraucherministerium keine bundeseinheitliche Regelung erlassen. Auf diese Weise ist eine länderübergreifende Lebensmittelüberwachung noch lange nicht in Sicht.

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Dr. Ursula Krämer aid infodienst

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