Zweiter Leukämiefall nach Gentherapie in Frankreich bremst Fortsetzung

Gemeinsame Pressemitteilung des Paul-Ehrlich-Instituts und der Bundesärztekammer nach einem zweiten Leukämiefall nach Gentherapie in Frankreich. Konsequenz für klinische Prüfung retroviralen Vektoren.

Am Freitag, dem 20.12.2002, teilte Dr. Alain Fischer, Hôpital Necker des Enfants Malades, Paris, dem Paul-Ehrlich-Institut mit, dass bei einem zweiten in Frankreich mittels Gentherapie behandelten Patienten eine Leukämie-ähnliche Krankheit diagnostiziert wurde.

Das Paul-Ehrlich-Institut informierte in Abstimmung mit der Kommission Somatische Gentherapie (KSG) des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer innerhalb eines Tages die Leiter klinischer Prüfungen in Deutschland, bei deren Studien lebende, retroviral modifizierte Zellen verwendet werden sollen. Bei drei von insgesamt 16 in Deutschland gemeldeten klinischen Prüfungen mit retroviralen Vektoren war nach einem ersten Leukämie-Fall in Frankreich eine Wiederaufnahme der klinischen Prüfungen in Aussicht gestellt worden (siehe gemeinsame Mitteilung des Paul-Ehrlich-Instituts und der Bundesärztekammer vom 22.11.2002).

Bis zur weiteren Aufklärung des zweiten Leukämiefalles werden die KSG und das Paul-Ehrlich-Institut die Unterbechung einer dieser klinischen Prüfungen, nämlich der CGD-Studie (erbliche Immunschwächekrankheit „Chronische Granulomatose“, siehe „Hintergrundinformation“ im Anhang), aufrecht erhalten.

Bei der CGD-Studie werden, wie bei der Studie in Frankreich, retroviral modifizierte Blutstammzellen verwendet, deren Risikopotenzial vorläufig höher als das anderer retroviral modifizierter Zellen eingeschätzt wird. Eine Wiederaufnahme der beiden anderen Studien zur Behandlung der ’Spender-gegen-Wirt-Krankheit’ (GvHD) durch Lymphozyten, die medikamentös im Körper abgetötet werden können, wird in Kürze mit der Auflage der nochmaligen Änderung der entsprechenden Patienteninformationen (Erwähnung des zweiten Leukämiefalles) empfohlen werden (siehe „GvHD-Behandlung durch Suizidgentransfer und Ganciclovirgabe“ in „Hintergrundinformation“). Die Unterbrechung aller weiteren klinischen Prüfungen unter Verwendung lebender, retroviral modifizierter Zellen wird aufrecht erhalten, einige dieser Studien wurden bereits abgeschlossen.

Anträge für zwei neue Studien unter Verwendung modifizierter Lymphozyten bei HIV-Infizierten und modifizierten Gelenkgewebezellen bei Rheumakranken liegen vor. Über diese zwei Studien und die bereits erwähnte CGD-Studie wird im Februar beraten werden.

„Für die Gentherapie unter Verwendung retroviral modifizierter Blutstammzellen markiert die Nachricht vom zweiten Leukämiefall in Frankreich einen ernsthaften Rückschlag,“ äußerte Prof. Klaus Cichutek, Vizepräsident des Paul-Ehrlich-Instituts und Vorsitzender der KSG. Über die Häufigkeit des Auftretens einer Leukämie bei retroviraler Modifizierung von Blutstammzellen könne derzeit nicht abschließend geurteilt werden. Allerdings würden mit Ausnahme der zwei Leukämiefälle in Frankreich bisher keine weiteren Krebsfälle gemeldet oder bekannt, die auf die Verwendung bestimmter Vektoren oder Zellen zurückgeführt werden können. Nach einem der möglichen, derzeit allerdings unbewiesenen Erklärungsansätze könnten Leukämien bei der SCID-X1-Studie durch die Verwendung des retroviralen Gentransfers an Blutstammzellen und weitere, das Zellwachstum fördernde Konditionen verursacht werden. Zu den weiteren Konditionen gehöre als wichtiger kritischer Faktor das therapeutische Gen, das eingesetzt werde. Insofern müßten diese Fälle sehr eingehend untersucht werden, um Gewissheit darüber zu gewinnen, ob eine Stammzellgentherapie bei anderen lebensbedrohlichen Krankheiten ebenso risikobehaftet ist.

Erstmals war dem Paul-Ehrlich-Institut und der KSG im September 2002 mitgeteilt worden, dass bei einem in Frankreich mittels Gentherapie behandelten Patienten eine Leukämie-ähnliche Krankheit diagnostiziert worden war. Im Rahmen dieser französischen Studie, die bis heute unterbrochen ist, wurden Kinder, die an der erblichen Immunschwächekrankheit SCID-X1 (Typ X1 der „Severe Combined immunodeficiency Disease“) leiden, mit eigenen, modifizierten Blutstammzellen behandelt. Die Normalfunktion der Blutstammzellen wird durch retroviralen Transfer der funtionsfähigen Form (Allel) des bei dieser Erbkrankheit defekten Gens hergestellt. Daraufhin hatte die KSG zuletzt im November 2002 in Abstimmung mit dem Paul-Ehrlich-Institut mit dem eingangs erwähnten Ergebnis über die mögliche Fortsetzung entsprechender Gentherapie-Studien in Deutschland beraten.

Prof. Dr. Klaus Cichutek
Vizepräsident des Paul-Ehrlich-Instituts
Vorsitzender der „Kommission Somatische Gentherapie“

Hintergrundinformation:

In Deutschland wurden seit Unterbrechung aller 16 klinischen Prüfungen unter Verwendung lebender, retroviral modifizierter Zellen drei Protokollergänzungen und ein Neuantrag für die Fortsetzung von Studien sowie ein Neuantrag vorgelegt (Antrag bei der KSG und/oder Vorlage gemäß §40 Arzneimittelgesetz (AMG) beim Paul-Ehrlich-Institut).

1. Gentherapie einer monogenen Erbkrankheit:

Zur Behandlung der lebensbedrohlichen monogenen Erbkrankheit ChronischeGranulomatose (CGD; „Chronic Granulomatous Disease“) werden eigene (autologe)Blutstammzellen des Patienten übertragen, deren Gendefekt mittels retroviraler Übertragung des funktionellen Gens korrigiert wurde. Dies soll helfen, die angeborene Immunschwäche zu mildern oder zu heilen. Status: 1 angemeldete Studie; unterbrochen; Protokolländerung liegt vor und ist erneut zu beraten.

2. GvHD-Behandlung durch Suizidgentransfer und Ganciclovirgabe:

Unterdrückung von Abstossungskomplikationen bei der Behandlung von Leukämien durch Transplantation fremder (allogener) Blutstammzellen und Lymphozyten. Die Übertragung der Fremdspenderlymphozyten ist eine konventionelle Tumorbehandlung, die nach vorhergehender Chemotherapie und allogener Stammzelltransplantation zu einer Unterdrückung der Leukämie führt (Spender-gegen-Leukämie Effekt). Allerdings kann als unter Umständen lebensbedrohliche Komplikation eine von den übertragenen Lymphozyten hervorgerufene, überschiessende immunologische Abwehrreaktion auftreten (Spender-gegen-Wirt Krankheit; GvHD). Wenn Fremdspenderlymphozyten verwendet werden, denen ein medikamentös aktivierbares, zellabtötendes Gen (Suizidgen; Thymidinkinasegen des Herpes simplex Virus) retroviral übertragen wurde, können diese Zellen bei Auftreten einer schwerwiegenden GvHD durch Gabe des spezifischen Medikaments im Körper abgetötet werden, so dass eine lebensbedrohliche Komplikation vermieden wird. Status: 4 angemeldete Studien; unterbrochen, zwei Studien werden mit Auflage (Protokolländerung) zur Weiterführung empfohlen.

3. HIV-Gentherapie:

Durch Übertragung von Lymphozyten, die eine HIV-hemmendes Gen tragen, soll die HIV-Vermehrung im Körper unterdrückt werden. Status: 1 angemeldete Studie, nach Unterbrechung vom Antragsteller zurückgezogen; 1 überarbeiteter Neuantrag liegt vor und ist im Normalverfahren zu beraten.

4. Lokale Gentherapie der rheumatoiden Arthritis:

Aus von der Arthritis betroffenen Gelenken werden (Synovial)-Zellen entnommen. Nach Übertragung eines Gens (IRAP, „Interleukin Receptor Antagonist“), dessen Produkt zur Gelenkentzündung beitragende Faktoren (Zytokine) abfangen kann, werden die modifizierten Zellen wieder in das Gelenk übertragen. Die Zellen werden bei der anschließenden operativen Entfernung des Gelenks, die bei den eingeschlossenen Patienten bisher nicht vermeidbar ist, wieder entnommen. Status: 1 angemeldete Studie, unterbrochen; Neuantrag zur Weiterführung dieser Studie liegt vor und ist im Normalverfahren zu beraten.

Media Contact

Dr. Susanne Stöcker idw

Weitere Informationen:

http://www.pei.de/pm/2002/6_2002.htm

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