Neue Regeln bei der Überwachung der Badegewässer

Die neue Richtlinie fordert von den Mitgliedstaaten ein Umdenken vom passiven Überwachen zum aktiven Management der Badestellen für einen besseren Schutz der Badenden. So muss für jedes Badegewässer ein so genanntes Badegewässerprofil erstellt werden, das – unter anderem – alle Verschmutzungsquellen, die die Qualität des Wassers beeinflussen könnten, aufzeigt.

Baden in Gewässern im Freien macht Spaß und ist gesund. Aber: Abwässer oder Abschwemmungen von landwirtschaftlichen Flächen dürfen Badegewässer nicht so stark verschmutzen, dass Krankheitserreger bei Badenden Erkrankungen auslösen können. Seit 1976 gibt es daher eine EG-Richtlinie „über die Qualität der Badegewässer“.

Diese überwacht und verbessert die Qualität der Badegewässer in Europa. Neben physikalisch-chemischen Parametern gab es nach dieser Richtlinie bislang hauptsächlich zwei mikrobiologische Parameter zur Überwachung der Wasserqualität: „Escherichia coli“ und „coliforme Bakterien“. Erhöhte Konzentrationen von „E. coli“ deuten auf fäkale Verunreinigungen und damit auf das Vorhandensein von Krankheitserregern im Badegewässer hin. „Coliforme Bakterien“ können sich bei günstigen Umweltbedingungen im Badegewässer vermehren und sind daher kein eindeutiger Anzeiger für Krankheitserreger. Eher weisen sie auf eine allgemeine Verschmutzung der Badegewässer hin. Deshalb werden sie in der neuen Richtlinie nicht mehr zur Überwachung herangezogen.

Badegewässer, die nach der EG-Richtlinie überwacht werden, müssen bei der EU-Kommission angemeldet werden. Jedes Jahr werden die Ergebnisse zur hygienischen Qualität der Badegewässer in einem Badegewässeratlas veröffentlicht. Die Wasserqualität der Badegewässer in Deutschland hat sich seit Inkrafttreten der EU-Badegewässerrichtlinie 1976 sehr verbessert und ist seit 2001 auf hohem Niveau stabil. Im Durchschnitt halten 94 Prozent der Badestellen an Binnengewässern die mikrobiologischen Grenzwerte ein, 80 Prozent die strengeren Leitwerte für sehr gute Wasserqualität. Bei Küstenbadegewässern waren es sogar 98 beziehungsweise 88 Prozent.

Im Jahr 2007 gab es vor allem bei den Küstengewässern einen Einbruch bei der Wasserqualität. Das lag hauptsächlich an dem Parameter „coliforme Bakterien“. Nur 92,1 Prozent der Binnenbadegewässer und 93,7 Prozent der Küstenbadegewässer erfüllten die Grenzwerte. Schuld war wahrscheinlich das Wetter mit einem sehr warmen Frühling und einem verregnetem Sommer. Die Folge waren günstige Wassertemperaturen für das Wachstum bestimmter „coliformer Bakterien“ sowie Regenfälle, die vermehrt Verunreinigungen in die Badegewässer spülten.

In Deutschland gab es 2007 1.939 gemeldete Badegewässer, davon 1.589 Binnengewässer und 350 Küstengewässer an Nord- und Ostsee. Die Zahl der Badegewässer ist nicht konstant. Jedes Jahr werden einige Badegewässer abgemeldet und andere angemeldet. Die Abmeldung kann vielfältige Ursachen haben wie Baumaßnahmen, Nutzungsänderung oder eine zu geringe Zahl von Badenden. Im April 2006 leitete die EU-Kommission gegen Deutschland und elf weitere Mitgliedsstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Grund: Die EU-Kommission meint, die hohe Zahl an abgemeldeten Badegewässern sei auf die schlechte Wasserqualität zurückzuführen; Gewässer würden gezielt abgemeldet, um schlechte Ergebnisse im Badegewässeratlas zu vermeiden, obwohl die Badestellen weiterhin aktiv genutzt würden. Deutschland entkräftete diese Vorwürfe und begründete in einem Bericht an die Kommission jede Abmeldung eines Badegewässers seit 1992 ausführlich. Die Reaktion der Kommission dazu steht noch aus.

Die neue EG-Badegewässerrichtlinie enthält viele Neuerungen für einen besseren Schutz der Badenden:
– strengere Grenzwerte für die mikrobiologischen Parameter für Küstengewässer;
– Wegfall des mikrobiologischen Parameters „coliforme Bakterien“, der nicht mit Erkrankungen korreliert ist;
– Aufnahme eines weiteren obligatorischen, mikrobiologischen Parameters „intestinalen Enterokokken“ (oder Darmenterokokken), der mit Erkrankungen korreliert ist;
– Festlegung genormter Referenzverfahren für die mikrobiologischen Parameter;
– neue Berechnung für die Einstufung der Badegewässer;
– Berücksichtigung der Cyanobakterien bei der Überwachung der Badestellen;
– Anforderung zur Erstellung von „Badegewässerprofilen“, um unter anderem mögliche Eintragspfade fäkaler Verunreinigungen aufzuzeigen;
– die Möglichkeit, vorhersehbare Zeitabschnitte erhöhten Baderisikos zu definieren und in diesen vom Baden abzuraten, auch wenn die Qualität des Badegewässers insgesamt sehr gut ist;
– umfangreiche Anforderungen an die Information der Öffentlichkeit;
– Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Festlegung von Badegewässern.
Ein Wermutstropfen ist in der neuen Richtlinie enthalten: Die Grenzwerte für Binnengewässer sind doppelt so hoch wie für Küstengewässer. Damit hat sich der Schutz der Badenden vor schlechter Wasserqualität in Binnengewässern in der neuen Richtlinie nicht verbessert.

Die EG-Badegewässerrichtlinie ist veröffentlicht unter http://www.bmu.de/gewaesserschutz/downloads/doc/36874.php. Der Badegewässeratlas 2008 für die Badesaison 2007 steht ab 2. Juni 2008 unter http://ec.europa.eu/environment/water/index_en.htm („Water and Health“ – „Bathing Water“ – Report 2008) zur Verfügung.

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