Schutzimpfung gegen Rotavirus vermeidet Krankenhausaufenthalt von Kindern

In manchen Fällen müssen die betroffenen Kinder sogar auf die Intensivstation, um dort gegen die Folgen der Erkrankung behandelt zu werden. Stationäre Krankenhausaufenthalte, die vermeidbar sind: Wie Schuster und Kollegen aus Finnland, der Tschechischen Republik, Frankreich, Italien und Spanien nachwiesen, verhindert die Rotavirus-Impfung zu fast 96 Prozent die schwersten Erkrankungen und zu 100 Prozent einen stationären Krankenhausaufenthalt. Über die Ergebnisse einer Studie der europäischen Mediziner berichtete jetzt das renommierte Fachblatt „The Lancet“.

Wie Schuster erläutert, wurden im Jahr 2006 allein in Deutschland rund 67.000 Fälle von Rotavirus-bedingten Durchfallerkrankungen gemeldet. „Doch die Dunkelziffer ist wesentlich höher, weil nicht jede Rotavirus-Infektion als solche erkannt und auch nicht jede erkannte tatsächlich gemeldet wird“, berichtet der Mediziner. Noch 2005 waren nach seinen Angaben vier Todesfälle zu verzeichnen, die auf das Virus zurückzuführen waren. „Allerdings betraf das ältere Menschen“, stellt Schuster klar. Dennoch sind die Auswirkungen einer Infektion mit dem Virus auch bei Kindern alarmierend: Die betroffenen Säuglinge und Kleinkinder leiden an schweren Durchfällen und heftigem Erbrechen. Dadurch werden die kleinen Körper so ausgetrocknet, dass eine klinische Behandlung notwendig wird.

Das Virus ist nach Schusters Worten hoch infektiös und kann durch normale Hygienemaßnahmen nicht wirksam bekämpft werden. Deshalb sei es ratsam, Kinder ab der 7. Lebenswoche dagegen impfen zu lassen. Wie die europäischen Forschungen gezeigt hätten, musste keines der Kinder, die gegen das Rotavirus geimpft wurden, im 1. Lebensjahr stationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Gegen die in Europa vorkommenden Stämme des Virus seien die Kinder so weit immunisiert worden, dass in 95,8 Prozent der Fälle schwerste Erkrankungen vermieden werden konnten. In 87 Prozent der Fälle sei die Wirkung gegen jeglichen Rotavirus nachgewiesen worden.

Eine komplette Impfung kostet derzeit rund 180 Euro und wird noch nicht von den Krankenkassen bezahlt. Schuster ist aber zuversichtlich, dass die Sächsische Impfkommission sowie Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut die von ihm und seinen Kollegen jetzt vorgelegte Studie zum Anlass nehmen, die Schluckimpfung gegen das Rotavirus in den Empfehlungskatalog aufzunehmen. Wenn dies geschieht, würden Kinderärzte dazu verpflichtet, Eltern über die Impfung zu informieren, und die Krankenkassen müssten die Kosten dafür übernehmen. „Krankenkassen rechnen ja immer gegen, wo gespart wird, wenn eine Maßnahme bezahlt wird“, so Schuster. Im Fall der Rotavirus-Impfung liegen die Vorteile klar auf der Hand: Wenn im 1. Lebensjahr kein Kind mehr in ein Krankenhaus eingewiesen werden müsste, sei hier schon ein erhebliches Einsparpotenzial gegeben. Hinzu kämen die volkswirtschaftlichen Effekte, wenn Eltern nicht wegen der notwendigen Betreuung des Nachwuchses ausfielen.

Zudem würde den Eltern die Belastung abgenommen, der sie ausgesetzt sind, wenn ihre Kinder an einer durch das Virus ausgelösten Infektion erkrankten: Die schweren Durchfälle und das starke Erbrechen, unter dem die Kinder leiden, belastet die Eltern in erheblichem Umfang. „Wenn sie einmal ein derart erkranktes Kind betreut haben, sagen die Eltern in der Regel, dass eine solche Infektion ausreicht und sie einer Impfung sofort zustimmen würden“, sagt Schuster.

Jörg Aberger

weitere Informationen:

Prof. Dr. Volker Schuster
Telefon: 0341 97-26290
E-Mail: schv@medizin.uni-leipzig.de

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Dr. Bärbel Adams idw

Weitere Informationen:

http://www.uni-leipzig.de/~kikli

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