Augenhornhauttransplantation: Neuer Test erkennt Antikörper, die zur Abstoßung führen

Antikörper, die gegen Gewebeverträglichkeitsmerkmale (HLA-Moleküle) eines Spenderorgans gerichtet sind, stellen die Hauptursache für die Abstoßung von transplantierten Organen dar.

Obwohl die Augenvorderkammer als „immunprivilegiertes“ Organ gilt und 80-85 Prozent aller Augenhornhauttransplantationen unter Nicht-Berücksichtigung der Übereinstimmung von HLA-Merkmalen ohne immunologische Abstoßungsprozesse erfolgreich verlaufen, existiert eine Empfänger-Risikogruppe von 15-20 Prozent, bei denen dieses immunologische Privileg durch Verlust der immunologischen Barriere nach Verätzungen, Herpesinfektionen etc. nicht mehr vorliegt.

Sind bei diesen Patienten Spender-spezifische Antikörper gegen HLA-Merkmale der implantierten Cornea (Hornhaut) nachweisbar, so besteht ein stark erhöhtes Risiko, dass dieses Transplantat abgestoßen wird.

Die Mitarbeiter des HLA-Labors am Universitätsklinikum Halle (Saale), Dr. Wolfgang Altermann und PD Dr. Gerald Schlaf, haben in Zusammenarbeit mit der Universitätsaugenklinik, einen immunchemischen Test entwickelt und validiert, der diese Antikörper nachweist. Somit kann eine Spendercornea für die Transplantation ausgewählt werden, gegen deren HLA-Merkmale der potentielle Empfänger keine Antikörper gebildet hat. Die Methode und eine erste Patientenstudie wurden jüngst in der Fachzeitschrift „Journal of Immunological Methods“ publiziert.

45 Empfänger eines Corneatransplantates wurden unter Verwendung des ELISA-basierenden Testsystems auf den Nachweis von Antikörpern untersucht, die gegen HLA-Merkmale des Spenders gerichtet sind (Spender-spezifische Antikörper). Allgemein wird dieser Test, der im HLA-Labor des Universitätsklinikums auf eine völlig neue methodische Basis gestellt wurde, als HLA-Verträglichkeitsprobe bezeichnet und gehört zu den Routinetätigkeiten eines jeden HLA-Labors. Die Krankheitsursachen, die zur Hornhauttransplantation führten, waren dabei vielfältig und für die diagnostischen Untersuchungen der Gewebeverträglichkeit ebenso unwichtig wie das Alter der Patienten, das sich zwischen 13 und 87 Jahren bewegte.

Zur Testvalidierung wurden von den 45 untersuchten Empfängern 19 nach der Transplantation auf Spender-spezifische anti-HLA Antikörper untersucht, die gegen abgestoßene und explantierte Corneatransplantate gebildet worden waren. Das eigentliche Novum der entwickelten Verträglichkeitsprobe, so die Mitarbeiter des HLA-Labors, liegt darin, dass als Spendermaterial nicht wie sonst üblich Blutlymphozyten des Spenders vorhanden sein müssen, sondern der nicht implantierte äußere corneale Ring, die sogenannte Sclera, als Spendermaterial Verwendung findet. Gerade im Fall der Hornhauttransplantationen liegt in der Regel zum Zeitpunkt des chirurgischen Vorganges kein anderes zelluläres (lymphozytäres) Spendermaterial vor, da das zu transplantierende Corneagewebe für eine Transplantation bis zu 30 Tage nach der Entfernung aus dem Spenderkörper unter sterilen Bedingungen aufbewahrt werden kann. Somit kann erstmalig genau das Spendermaterial für die Verträglichkeitsprobe verwendet werden, welches ohnehin zur Verfügung steht.

Die prospektive Patientenstudie unter Einbeziehung des gesamten Empfängerkollektivs von 45 Patienten ergab, dass innerhalb eines Folgezeitraumes von 18 Monaten 75 Prozent der Empfänger mit nachweisbaren Spender-spezifischen anti-HLA Antikörpern unter teilweise irreversiblen immunologischen Komplikationen mit Verlust der Hornhautfunktion litten. Dagegen zeigten 77 Prozent der Empfänger ohne zum Zeitpunkt der Transplantation nachweisbare Antikörper einen immunologisch komplikationslosen Verlauf.

Media Contact

Jens Müller idw

Weitere Informationen:

http://www.uni-halle.de

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