Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen: Begründungsschema entwickelt

Neben dem Gefährdungspotenzial der jeweiligen Einwirkung werden standardmäßig sowohl das diagnostische als auch das präventive Potenzial der Untersuchungen bei ihrer Begründung betrachtet. Auf diesen Grundgedanken aufbauend hat Dr. Peter Kujath, Leiter der Fachgruppe „Wirkung von Gefahrstoffen“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), jetzt ein Begründungsschema entwickelt.

Das Schema verknüpft die Bewertung der drei Potenziale mit der Festlegung von Vorsorgeuntersuchungen auf unterschiedlichem Verbindlichkeitsniveau (Wunsch-, Angebots-, Pflichtuntersuchung). Deshalb könnte das Schema die Basis für eine Einigung über ein einheitliches Vorgehen bei der Begründung von Vorsorgeuntersuchungen nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) werden.

Seit der Novelle der Gefahrstoffverordnung im Jahr 2004 hat es sich durchgesetzt, drei Variablen bei der Bewertung einer Vorsorgeuntersuchung zu berücksichtigen: Das Gefährdungspotenzial der jeweiligen Exposition sowie ihr präventives und diagnostisches Potenzial. Bisher gab es jedoch keine Vereinbarung, welche Höhe die die einzelnen Potenziale erreichen müssen, um als Begründung für eine Vorsorgeuntersuchung einer bestimmten Verbindlichkeitsstufe gelten zu können. Der Arbeitsmediziner schlägt nun einheitliche Regeln vor, um diese Potenziale zu bewerten. Diese Regeln sollen unabhängig von der Art der Gefährdung gelten, also gleichermaßen für so unterschiedliche Tätigkeiten wie Taucherarbeiten und Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Zudem wird der vorgesehene Zeitpunkt der Untersuchung berücksichtigt. Zwischen Erstuntersuchungen und Nachuntersuchungen mit ihren Unterformen soll also differenziert werden.

Im Ergebnis kann das vorgeschlagene Begründungsschema auf nachvollziehbare Weise für jede Konstellation von Tätigkeitstyp, tätigkeitsspezifischer Bedingung (wie beispielsweise die Luftkonzentration) und Untersuchungszeitpunkt Begründungen für Wunsch-, Angebots- oder Pflichtuntersuchungen liefern.

„Verfahren zur wissenschaftlichen Begründung von Anlässen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen“, Dr. Peter Kujath, 28 Seiten, Dortmund/Berlin, 2010.

Der Aufsatz steht auf der Website der BAuA in der Rubrik Publikationen/Fachbeiträge als PDF-Datei zum Download bereit.

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Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

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Jörg Feldmann idw

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