Fahrradbeleuchtung – eine düstere Angelegenheit

Fahrradfahren bei Dunkelheit ist kein Vergnügen. Das liegt nicht zuletzt an der Beleuchtung, die mehr der passiven als der aktiven Sicherheit dient. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt die Beleuchtungsausrüstung vor. Wissenschaftler an der Universitäts-Augenklinik Tübingen interessierte nun, welche Helligkeit damit erzielt werden kann und was man denn nachts sieht, wenn die Straße von neuen, vorschriftsmäßig angebrachten Fahrradleuchten angestrahlt wird.

Für die Messung wurde die Helligkeit einer Graukarte auf der Straße und die Straße selbst gemessen. Die Messungen erfolgten bei völliger Dunkelheit und trockenem Wetter. Fünf repräsentative Fahrradbeleuchtungen wurden getestet.

Das Ergebnis ist erschreckend – vor konventionellen Fahrradleuchten muss gewarnt werden so das Ergebnis der Tübinger Untersuchung. Halogenlampen bieten zwar deutlich besseres Licht, erreichen aber auch nur bescheidene Werte. Bei Regen und den meist nach längerem Gebrauch korrodierten Kontakten sähe das Ergebnis, so Privatdozent Dr. Helmut Wilhelm, noch schlechter aus.
Mit den Standardleuchten war nur Stäbchensehen (Schwarz-Weiß-Sehen) möglich. Unter diesen Bedingungen beträgt die Sehschärfe lediglich ein Zehntel der normalen Tagessehschärfe. Halogenleuchten sind zwei- bis viermal heller, so dass ein deutlich besseres Sehvermögen erzielt wird, da sich nun auch die schärfer sehenden und farbempfindlichen Zapfen am Sehvorgang beteiligen können. Erst mit einer nach der StVZO unzulässigen, batteriebetriebenen Anlage konnten Helligkeitsbedingungen hergestellt werden, wie sie für wirklich gutes Sehen erforderlich sind

Die Spezialisten der Tübinger Universitäts-Augenklinik raten deshalb Radfahrern, die nachts unterwegs sind, an der Beleuchtung nicht zu sparen. Ein konventioneller Scheinwerfer ist auf keinen Fall geeignet, es sollte mindestens ein guter Halogenscheinwerfer sein.

Ansprechpartner für nähere Informationen

Universitätsklinikum Tübingen
Augenklinik
PD Dr. med. Helmut Wilhelm **
Tel. 0 70 71 / 29-8 37 21 (Pforte) oder 29-8 48 30, Fax 29-53 61
E-Mail: helmut.wilhelm@uni-tuebingen.de

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Dr. Ellen Katz idw

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