Kulturelles Eigentum: Traditionen, Brauchtum und Rituale als ökonomische Güter?

Können Einzelpersonen oder Gruppen Eigentumsrechte an Traditionen besitzen? Wem ,gehören? Totenrituale? Wer darf religiöse Zeichen nutzen und vermarkten? Mit diesen Fragen beschäftigen sich Wissenschaftler der Universität Göttingen, die in der Forschergruppe „Konstituierung von kulturellem Eigentum“ zusammenarbeiten.

Sie werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) über einen Zeitraum von drei Jahren mit rund 1,4 Millionen Euro gefördert. Die interdisziplinären Arbeiten mit Fallstudien in Europa und Südostasien sowie Untersuchungen innerhalb der World Intellectual Property Organisation, der zuständigen Einrichtung der Vereinten Nationen, sind zum 1. Juni 2008 gestartet. Daran beteiligt sind Kulturanthropologen, Ethnologen sowie Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler. Die Leitung hat Prof. Dr. Regina Bendix vom Institut für Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie.

Der Begriff des kulturellen Eigentums signalisiert nach den Worten von Prof. Bendix das international zunehmende Interesse, kulturelle und damit gemeinschaftlich genutzte und tradierte Praxen als ökonomische Güter zu deklarieren und zu nutzen. „Damit können ,Ideen? im Sinne von Patent-, Urheber- und Markenrechten, aber auch traditionelle performative Gebräuche, also Gemeinschaftsgüter, gemeint sein. Wir wollen exemplarisch herausarbeiten, welche Aspekte Akteure auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene jeweils für eine Verwandlung in kulturelles Eigentum herausgreifen. Ungeklärt ist bislang auch, auf welche Weise und für wen ,cultural property? zugänglich und wer von der Nutzung ausgeschlossen sein soll“, erläutert die Wissenschaftlerin.

Es werden Fallstudien in verschiedenen Regionen der Erde sowie innerhalb internationaler Organisationen erstellt. Ziel ist es, die unterschiedlichen Interessen am kulturellen Eigentum besser zu verstehen und modellhaft zu erarbeiten, wie eine internationale Regelbildung aussehen könnte. Die interdisziplinäre Forschung soll den Grundstein für ein Kompetenznetzwerk zu Fragen des kulturellen Eigentums und damit die Basis für wirtschafts-, rechts- und kulturpolitische Empfehlungen legen.

Zu den Mikrostudien zählen die Totenrituale des Volkes der Toraja in Sulawesi sowie die Konstituierung der Tempelanlage von Angkor Vat in Kambodscha als Weltkulturerbe. Darüber hinaus sollen Töne und Klänge als potentielles kulturelles Eigentum im deutschsprachigen Europa untersucht werden. Prof. Bendix: „Neben wirtschaftlichen Interessen ist ,cultural property? auch deshalb besonders brisant, weil ihm gleichzeitig eine identitätsstiftende Wirkung zugesprochen wird. Das steigert die politische Bedeutung dieses Phänomens und führt nicht zuletzt zu rechtlichen Auseinandersetzungen.“ So werden die Forscher unter anderem untersuchen, inwieweit Konflike dieser Art mit Hilfe von Rechten im Sinne eines Privateigentums zu lösen sind.

Der Forschergruppe gehören neben Prof. Bendix die Ethnologin Prof. Dr. Brigitta Hauser-Schäublin, die Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Peter-Tobias Stoll und Prof. Dr. Gerald Spindler sowie der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Kilian Bizer an. Kooperationspartner sind Dr. Beate Engelbrecht (IWF Wissen und Medien Göttingen) und Prof. Dr. Thomas Hengartner (Universität Hamburg), dessen Teilprojekt mit rund 105.000 Euro gefördert wird.

Media Contact

Marietta Fuhrmann-Koch idw

Weitere Informationen:

http://www.kaee.uni-goettingen.de

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