Geltende Grenzwerte schützen auseichend vor Gefahren der Mobilfunkstrahlen

Die geltenden Grenzwerte reichen aus, um die Bevölkerung ausreichend vor den bekannten Gefahren der Mobilfunkstrahlung zu schützen. Das ist das Ergebnis eines sechsjährigen Forschungsprogramms, das das Bundesumweltministerium im Juni 2002 in Auftrag geben hat und das fachlich vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betreut wurde.

Dieses Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm wurde jeweils mit 8,5 Millionen Euro vom Bundesumweltministerium und den Betreibern der Mobilfunknetze finanziert. Das BfS und die Strahlenschutzkommission (SSK) haben übereinstimmend festgestellt, dass das Forschungsprogramm keine Erkenntnisse erbracht hat, die die geltenden Grenzwerte aus wissenschaftlicher Sicht in Frage stellen.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: „Dieses breit angelegte Forschungsprogramm hat bestehende Befürchtungen zu möglichen Gesundheitsgefahren des Mobilfunks, die es in Teilen der Bevölkerung gibt, nicht bestätigt. Wir wissen jetzt sehr viel mehr über den Schutz der Grenzwerte. Wir werden aber trotzdem gezielt dort weiter forschen, wo wir noch Klärungsbedarf sehen. Das ist vor allem bei Kindern, die sehr empfindlich sind, der Fall und betrifft die Langzeitwirkungen bei Kindern und Erwachsenen.“ Das Bundesumweltministerium wird in Zukunft für die Forschung über die Wirkungen der elektromagnetischen Felder moderner Kommunikationstechniken jährlich 0,5 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Die zu Beginn des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms bestehenden Hinweise auf mögliche Risiken unterhalb der geltenden Grenzwerte konnten nicht bestätigt werden. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern unterhalb der geltenden Grenzwerte und unspezifischen Gesundheitsbeschwerden wie z. B. Kopfschmerzen, Schlafstörungen („Elektrosensibilität“) war nicht nachweisbar. In der Gesamtbewertung decken sich die Ergebnisse des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms mit denen anderer Forschungsprojekte aus dem Ausland.

Das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm ist Teil eines gemeinsamen Vorsorgeprogramms, das 2001 gemeinsam von Bundeskanzleramt, Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumwelt-ministerium initiiert wurde. Ein weiteres zentrales Element ist die Selbstverpflichtung der Mobil-funknetzbetreiber, die diese im Nachgang zur Versteigerung der UMTS- Lizenzen 2001 gegenüber der Bundesregierung abgegeben haben. Damit sollten die Konflikte beim Netzausbau verringert und die Vorsorge im Bereich Mobilfunk auf freiwilliger Basis verstärkt werden. Die Einhaltung der Selbstverpflichtung wurde durch jährlich erstellte unabhängige Gutachten, zuletzt in diesem Jahr, überprüft.

Gabriel: „Die Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber hat den Dialog zwischen den für den Netzausbau verantwortlichen Mobilfunknetzbetreibern und den jeweils betroffenen Städten und Gemeinden beachtlich verbessert. Die Konflikte um die Errichtung von Mobilfunkbasisstationen haben sich dadurch spürbar verringert. Verbesserungen sind allerdings noch bei der Einbezie-hung der Bürgerinnen und Bürger in diesen Dialog und bei der Beratung in den Handyshops er-forderlich.“

Im Mittelpunkt der weiteren Vorsorge stehen für die Bundesregierung u. a. die weitere gezielte Forschung, die Umsetzung der Maßnahmen aus der fortgeschriebenen Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber sowie die Empfehlungen zu individueller Minimierung der Strahlenexposi-tion.

Hinweis: Weitere Informationen zum Deutschen Mobilfunkforschungsprogramm und zur Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber sind im Internet (www.bmu.de) abrufbar.

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Michael Schroeren BMU-Pressereferat

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