Minijobs für Arbeitslose attraktiver machen

Vieles ist schon geschafft, vieles bleibt aber auch noch zu tun. Dies ist der Tenor einer Studie des RWI Essen zur Entwicklung der Minijobs gut ein Jahr nach deren Einführung. Zwar sind viele neue Beschäftigungsmöglichkeiten entstanden, die Integration von Arbeitslosen zurück in ersten den Arbeitsmarkt ist durch die Minijobs jedoch nicht in großem Ausmaß gelungen. Das RWI Essen schlägt daher vor, für Arbeitslose die Einkommensgrenze für Minijobs zeitlich befristet zu erhöhen. Diese „erweiterten Minijobs“ wären für Arbeitslose attraktiver und könnten gleichzeitig die Staatskasse entlasten.

Die zum 1. April 2003 eingeführten Minijobs haben ihre Ziele teilweise erreicht. So sind viele zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten entstanden. Allerdings haben die Minijobs bisher kaum dazu geführt, dass Arbeitslose über sie zurück in nicht-geringfügige Beschäftigungen des ersten Arbeitsmarktes finden. Dies geht aus einer aktuellen Studie zur Entwicklung der Minijobs hervor, die das RWI Essen im Auftrag der Minijob-Zentrale durchgeführt hat.

Die Auswertung einer Befragung von rund 2.500 Minijobbern zeigte, dass rund 40 Prozent von ihnen erst nach der Reform eine geringfügige Beschäftigung in Form eines Minijobs aufgenommen haben. Es gibt Indizien dafür, dass zum Teil sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Minijobs umgewandelt worden sind. Der Bestand an Minijobbern setzt sich allerdings vor allem aus Schülern, Studenten, Auszubildenden, Hausfrauen und Rentnern zusammen. Nur knapp acht Prozent derjenigen, die im April 2004 einen Minijob hatten, waren unmittelbar vor der Reform arbeitslos gemeldet. Dagegen waren 15 Prozent zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Zudem ergibt die Untersuchung, dass die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse offenbar sehr stabil sind. Sie werden vor allem dann aufgegeben, wenn ein attraktiverer Minijob gefunden wird. Nur rund vier Prozent der Minijobber beenden laut der Studie ihren Minijob, weil sie eine nicht-geringfügige Beschäftigung aufgenommen haben. Gleichzeitig sehen jedoch knapp 25 Prozent ihre berufliche Perspektive innerhalb des nächsten Jahres in der Suche nach nicht-geringfügiger Beschäftigung. Bei diesen Ergebnissen ist allerdings zu beachten, dass der in dieser Untersuchung betrachtete Zeitraum seit Umsetzung der Reform mit rund einem Jahr relativ kurz ist. Es ist daher nicht auszuschließen, dass sich an diesen Befunden mittel- bis langfristig etwas ändern könnte.

Untersuchung wertet Antworten von knapp 2.500 Minijobbern aus

Die Untersuchung ist die erste wissenschaftlich fundierte Momentaufnahme der Minijobs in Deutschland. Für sie wurden im Frühjahr 2004 Fragebögen an 10.000 zufällig aus dem Datenbestand der Minijob-Zentrale ausgewählte Personen verschickt. Knapp 2.500 von ihnen beantworteten die Fragen. Es zeigte sich, dass rund die Hälfte der Minijobber über einen Hauptschulabschluss oder weniger verfügen. Beinahe 75 Prozent haben allerdings einen beruflichen Abschluss. Ungefähr ebenso viele gehen ihrem Minijob in einer ländlichen oder kleinstädtischen Gegend nach. Im März 2004 hatten etwas mehr als 16 Prozent der Minijobber ein weiteres Beschäftigungsverhältnis, die Hälfte von ihnen war dort Vollzeit beschäftigt. Etwa ein Drittel der Minijobber arbeitet durchschnittlich 16 bis 30 Stunden im Monat, nur drei Prozent mehr als 60 Stunden. Hinsichtlich der Bezahlung ergaben sich vor allem Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland: Während in Westdeutschland rund 53 Prozent der Minijobber einen Stundenlohn von acht Euro oder mehr erhalten, tun dies in den neuen Bundesländern nur 16 Prozent.

RWI Essen plädiert für „erweiterte Minijobs für Arbeitslose“

Um die Minijobs für Arbeitslose attraktiver zu machen, schlägt das RWI Essen einen „erweiterten Minijob für Arbeitslose“ vor. Dabei soll für diese die Einkommensgrenze für Minijobs für insgesamt bis zu 24 Monate auf 800 Euro im Monat verdoppelt werden. Diese Regelung soll jedoch nur für Personen gelten, die seit mindestens sechs Monaten bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind. Gleichzeitig sollten die Anrechnungsregelungen für den Hinzuverdienst bei Arbeitslosigkeit deutlich generöser gestaltet werden. Durch den starken Nettozugewinn an Einkommen würden hierdurch Minijobs für viele Arbeitslose wesentlich attraktiver. Die zeitliche Befristung der Regelung würde gleichzeitig dafür sorgen, dass die Minijobber weiterhin nach nicht-geringfügiger Beschäftigung suchen. Das RWI Essen schätzt, dass durch ein solches Programm bis zu 500.000 Arbeitslose zusätzlich Minijobs aufnehmen würden. Da diese durch die zeitliche Befristung erheblich stärker als bisher motiviert wären, nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu streben, könnten so mittelfristig bis zu 240.000 neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse entstehen. Durch die damit verbundenen zusätzlichen Einnahmen aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie eingesparte Entgeltersatzleistungen könnte die Staatskasse um bis zu 170 Millionen Euro monatlich entlastet werden.

Aus Sicht des RWI Essen wäre es sinnvoll, einen solchen „erweiterten Minijob für Arbeitslose“ zunächst auf fünf Jahre zu begrenzen. Innerhalb dieses Zeitraums könnte durch eine fundierte wissenschaftliche Begleitung und Evaluation die genaue Wirkung dieser Politikmaßnahme in der Praxis ermittelt werden.

Ihre Ansprechpartner dazu:
Michael Fertig, Tel.: (0201) 81 49-201

Media Contact

Joachim Schmidt idw

Weitere Informationen:

http://www.rwi-essen.de

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