Früh- und Zweitehen besonders durch Scheidung bedroht

Wird eine Ehe vor dem 21. Lebensjahr geschlossen, so ist sie mit einem besonders hohen Scheidungsrisiko behaftet. Pro Jahr senkt das Heiratsalter das Scheidungsrisiko um etwa vier Prozent. Verglichen mit Personen anderer oder keiner Konfession weisen demgegenüber Katholiken eine um etwa 34 Prozent niedrigere Scheidungsrisiko auf. Zu diesen Ergebnissen gelangt eine Untersuchung, die unter der Leitung von Professor Dr. Michael Wagner am Forschungsinstitut für Soziologie der Universität zu Köln angefertigt worden ist.

Hat einer der beiden Ehepartner bereits Erfahrungen mit einer Ehe und dadurch – in der Regel – auch mit einer Ehescheidung gemacht, so erhöht sich ebenfalls die Scheidungsrate und zwar um 38 Prozent. Noch stärker wirkt sich die Instabilität der elterlichen Ehe auf das Ehescheidungsrisiko bei den Kindern aus. Eine solche Erfahrung erhöht die Ehescheidungsrate um ca. 51 Prozent.

Auf das Ehescheidungsrisiko wirkt sich auch aus, ob die Ehe in der DDR geschlossen wurde oder in der ehemaligen Bundesrepublik. Im ersten Fall ist das Scheidungsrisiko deutlich höher als bei den in der Bundesrepublik geschlossenen Ehe. Auf die Stabilität der Ehen hat sich die westdeutsche Eherechtsreform der Jahre 1977 und 1978 ausgewirkt. Sie hatte einen starken Einbruch der Scheidungsraten zur Folge, der aber nur kurzfristig war und den Trend steigender Scheidungsraten nicht nachhaltig gestoppt hat.

Deutlichen Einfluss auf die Ehestabilität haben auch die Kinder. Den stärksten stabilisierenden Effekt auf eine Ehe hat die Geburt des ersten Kindes, die das Scheidungsrisiko um etwa 23 Prozent senkt. Dieser positive Effekt schwächt sich jedoch bei der Geburt des zweiten und dritten Kindes deutlich ab.

Kaum Einfluß auf den Verlauf der Ehe hat dagegen das voreheliche Zusammenleben. Ebenso erhöht eine Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Eheschließung das Ehescheidungsrisiko kaum spürbar. Auch die Schulbildung hat auf die Ehescheidungsrate nahezu keine Auswirkungen. Personen mit Abitur oder Mittlerer Reife tragen nur ein geringes höheres Scheidungsrisiko als Personen mit Volks- und Hauptschulabschluß. Wenn allerdings der Vater ein hohes Bildungsniveau hat, dann ist das Scheidungsrisiko der Kinder um 64 Prozent erhöht.

Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias

Rückfragen an:

Professor Dr. Michael Wagner
Telefon 0221/470-5642
Fax 0221/470-5180
E-Mail: MWAGNER@WISO.uni-koeln.de

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Gabriele Rutzen idw

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