Wissenschaftliche Weiterbildung: Land und EU legen Programm über 11 Millionen Euro auf

Die wissenschaftliche Weiterbildung in Baden-Württemberg wird deutlich gestärkt: Ein neues Programm des Wissenschaftsministeriums über 11 Mio. Euro unterstützt den Auf- und Ausbau von Strukturen der wissenschaftlichen Weiterbildung an den staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen im Land.

„Wissenschaftliche Weiterbildung gehört wie Forschung, Lehre und Studium zu den Kernaufgaben der Hochschulen. Der erste Schul- oder Studienabschluss ist heute kein Endpunkt, sondern Ausgangsposition für den weiteren individuellen Bildungsweg“, so Ministerin Bauer.

Angesichts des demografischen Wandels sei es eine strategische Aufgabe der Hochschulen, Angebote für das lebenslange und berufsbegleitende Lernen und Studieren systematisch auszubauen. Das neue Förderprogramm stärke die Durchlässigkeit im Bildungssystem. Die Hochschulen könnten damit vermehrt auf die besonderen Bedürfnisse berufserfahrener und berufstätiger Personen eingehen.

Die Mittel stehen für fünf Jahre (2016 – 2020) zur Verfügung. Finanziert wird das Programm je zur Hälfte vom Wissenschaftsministerium und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union. Letztere stellt das Sozialministerium im Rahmen der zentralen ESF-Förderung zur Verfügung.

Gefördert werden Konzepte, die dauerhafte Strukturen für berufsbegleitende Masterstudiengänge und weitere Weiterbildungs-Studienangebote entwickeln, z. B. Weiterbildungs-Bachelor oder Kontaktstudien. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

• Methodisch-didaktische Ausrichtung auf die Lernerfordernisse Berufserfahre-ner und berufsbegleitend studierender Personen (z. B. Handlungs-, Praxis- und Projektorientierung, Berücksichtigung der Erfahrungen der Studierenden, in-teraktive Lernbedingungen, Expertenkolloquien);

• Neue Studienformate unter Einbezug von Online-Modulen (z. B. Kompaktkurse, Blended Learning, Summerschools, Abendveranstaltungen);

• Professionelle Betreuungsstrukturen für Studierende (z. B. one-stop-office, Mentoring) und für Lehrende;

• Zielgruppenbezogene Ansätze zur Förderung der Durchlässigkeit zwischen be-ruflicher und hochschulischer Bildung (z. B. Verfahren zur Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen, flexible Studienformate)

• Erhöhung der Reichweite von Weiterbildungsangeboten im Sinne des lebenslangen Lernens, z. B. durch fremdsprachige Angebote, Berücksichtigung von Interkulturalität oder auch niederschwellige modulare Ansätze.

• Die Studienangebote sollen sich nach einer Aufbauphase durch Gebühren selbst finanzieren.

Das Förderprogramm baut auf einer ersten Förderphase auf, in der das Wissenschaftsministerium seit 2014 erste Angebote zur Stärkung der wissenschaftlichen Weiterbildung mit insgesamt 6 Mio. Euro unterstützte. Im Rahmen der Weiterbildungsstrategie des Landes geht es nun darum, dauerhaft erfolgreiche Strukturen aufzubauen, um die wissenschaftliche Weiterbildung an den Hochschulen fest zu etablieren. Damit werden die Weiterbildungsnovelle aus dem Jahr 2012 sowie die Einführung von Weiterbildungs-Bachelorstudiengängen im Rahmen des neuen Landeshochschulgesetzes (2014) weiter konkretisiert.

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