Neue Konditionen des EXIST-Programms bieten Rückenwind für Existenzgründungen aus der Wissenschaft

Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger treten ab dem 9. Dezember 2014 die neuen Förderrichtlinien für das EXIST-Programm des BMWi in Kraft. Die Richtlinien für das EXIST-Gründerstipendium und den EXIST-Forschungstransfer werden damit für sieben Jahre neu aufgelegt.

Damit löst Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sein Versprechen an die Start-up-Community anlässlich des Kongresses „15 Jahre EXIST“ vom März 2014 ein, die Konditionen der Gründungsförderung im Programm „EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ erheblich zu verbessern.

Mit dem neuen EXIST-Programm soll dem Gründungsgeschehen in Deutschland im Bereich innovativer und wissensbasierter Unternehmensgründungen zusätzliche Schubkraft verliehen werden. So wird das EXIST-Gründerstipendium, das der Sicherung des Lebensunterhalts während der Vor- und unmittelbaren Gründungsphase dient, seit 2007 erstmals um 25 Prozent angehoben. Die Sach- und Investitionsmittel für Vorhaben in dieser Programmsäule werden bei Teamgründungen fast verdoppelt.

Gründungsteams, die etwa in den Bereichen Cleantech, Energie oder im Life-Science-Sektor Demonstrationsanlagen bauen wollen oder langwierige Zertifizierungen durchlaufen müssen, profitieren besonders von den Veränderungen der Förderkonditionen.

Für diese besonders forschungsintensiven und risikoreichen Gründungsvorhaben im Hochtechnologiebereich werden die Investitionsmittel im EXIST-Forschungstransfer mehr als verdreifacht.

Durch die EXIST-Förderung sind in den letzten Jahren mehr als 1.800 erfolgreiche Hightech-Gründungsvorhaben gefördert worden. EXIST hat sich in der deutschen Hochschullandschaft als zentrale Stütze der Gründungsförderung fest etabliert. Der Projektträger Jülich (PtJ) setzt das Programm im Auftrag des BMWi um.

Weitere Informationen:

http://www.exist.de/exist/richtlinien/index.php

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Anne Nikodemus idw - Informationsdienst Wissenschaft

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