Neue Konditionen des EXIST-Programms bieten Rückenwind für Existenzgründungen aus der Wissenschaft
Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger treten ab dem 9. Dezember 2014 die neuen Förderrichtlinien für das EXIST-Programm des BMWi in Kraft. Die Richtlinien für das EXIST-Gründerstipendium und den EXIST-Forschungstransfer werden damit für sieben Jahre neu aufgelegt.
Damit löst Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sein Versprechen an die Start-up-Community anlässlich des Kongresses „15 Jahre EXIST“ vom März 2014 ein, die Konditionen der Gründungsförderung im Programm „EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ erheblich zu verbessern.
Mit dem neuen EXIST-Programm soll dem Gründungsgeschehen in Deutschland im Bereich innovativer und wissensbasierter Unternehmensgründungen zusätzliche Schubkraft verliehen werden. So wird das EXIST-Gründerstipendium, das der Sicherung des Lebensunterhalts während der Vor- und unmittelbaren Gründungsphase dient, seit 2007 erstmals um 25 Prozent angehoben. Die Sach- und Investitionsmittel für Vorhaben in dieser Programmsäule werden bei Teamgründungen fast verdoppelt.
Gründungsteams, die etwa in den Bereichen Cleantech, Energie oder im Life-Science-Sektor Demonstrationsanlagen bauen wollen oder langwierige Zertifizierungen durchlaufen müssen, profitieren besonders von den Veränderungen der Förderkonditionen.
Für diese besonders forschungsintensiven und risikoreichen Gründungsvorhaben im Hochtechnologiebereich werden die Investitionsmittel im EXIST-Forschungstransfer mehr als verdreifacht.
Durch die EXIST-Förderung sind in den letzten Jahren mehr als 1.800 erfolgreiche Hightech-Gründungsvorhaben gefördert worden. EXIST hat sich in der deutschen Hochschullandschaft als zentrale Stütze der Gründungsförderung fest etabliert. Der Projektträger Jülich (PtJ) setzt das Programm im Auftrag des BMWi um.
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