Deutscher Studienpreis der Körber-Stiftung für Leipziger Umweltjuristin

Ihre Dissertation, die sie im Oktober 2009 mit summa cum laude an der Juristenfakultät der Universität Leipzig verteidigte, wurde bereits mit dem Umweltpreis der Gesellschaft für Umweltrecht 2009 und dem Wissenschaftspreis der Dr. Feldbausch-Stiftung geehrt. Der mit 3.000 Euro dotierte Deutsche Studienpreis wird jährlich an die besten detschen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aller Fachrichtungen vergeben. Für den Wettbewerb 2010 hatten fast 400 Post-Doktoranden Beiträge eingereicht.

Katharina Kern untersuchte in ihrer Forschungsarbeit, wie die bestehenden europäischen und nationalen Rechtssysteme Arzneimittel-, Chemikalien-, Gewässerschutz-, Düngemittel- und Agrarrecht reagieren, wenn bei normaler Verwendung gefährliche Arzneistoffe in die Umwelt gelangen. Augenmerk lag auch auf dem Zusammenspiel dieser unterschiedlichen Rechtsgebiete:

Regelungslücken wurden identifiziert, Koordinationsmöglichkeiten der beteiligten Behörden untersucht und Möglichkeiten der Übertragbarkeit der unterschiedlichen Rechtsmaßstäbe ermittelt. Da das Recht in vielen Bereichen in Bezug auf einen effektiven Schutz vor umweltgefährlichen Arzneistoffen nicht gut aufgestellt ist, hat die Wissenschaftlerin in einem zweiten Schritt eine Vielzahl von Vorschlägen entwickelt, wie die derzeitige Rechts- und Vollzugspraxis verbessert werden kann. Die Komplexität der Materie erfordert dabei integrative Konzepte, die verschiedene Maßnahmen aus unterschiedlichen rechtlichen und gesellschaftspolitischen Bereichen miteinander kombinieren. Eine einzige Handlungsstrategie gibt es aus Kerns Sicht nicht.

Zurzeit befasst sich Katharina Kern im UFZ-Department Umwelt- und Planungsrecht unter anderem mit dem neu eingeführten Zulassungsverfahren zur Europäischen Chemikalienregulierung (REACH). In Zusammenarbeit mit Ökonomen des UFZ und Wissenschaftlern des Instituts für Infrastruktur und Ressourcenmanagement der Universität Leipzig arbeitet sie an einem Gutachten für das Umweltbundesamt (UBA) zu rechtlichen und ökonomischen Möglichkeiten der Erfassung und gegebenenfalls der Preisgestaltung bei Wassernutzungen und Inanspruchnahmen aquatischer Ökosystemdienstleistungen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass Artikel 9 der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) unter anderem eine Berücksichtigung des Grundsatzes der Kostendeckung für Wasserdienstleistungen, einschließlich von Umwelt- und Ressourcenkosten verlangt.

In einem weiteren, vom Bundesforschungsministerium geförderten Projekt (InfraWass) beschäftigt sich die Umweltjuristin mit der Frage, wie in Zeiten des demografischen und Klimawandels nachhaltige, flexible, anpassungsfähige und damit zukunftsfähige Abwasser- und Trinkwasserkonzepte entwickelt werden können und welcher institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen es dafür bedarf.

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Susann Huster idw

Weitere Informationen:

http://www.ufz.de

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