Ausschreibung des Europäischen Journalistenpreises 2007

ie Ausschreibung des Europäischen Journalistenpreises soll der
Bedeutung medizinjournalistischer Berichterstattung über die Grenzen
Deutschlands hinaus Rechnung tragen. Im Zeitalter der Globalisierung und
eines zusammenwachsenden Europas gilt es, mit den aktuellen
Entwicklungen Schritt zu halten.
Der Verband Deutscher Medizinjournalisten (VDMJ*) möchte mit dieser
Ausschreibung ein Zeichen setzen. Im Wettlauf der medizinischen
Grundlagenforschung hätte Europa längst den Anschluss verloren, wenn
anstelle von Wissen und Professionalität nationale Interessen im
Vordergrund stünden.
Der Europäische Journalistenpreis wird von der Bayer HealthCare AG,
Leverkusen, gestiftet und wurde vom Verband Deutscher
Medizinjournalisten 2003 erstmals verliehen.
1. Der Europäische Journalistenpreis soll die nach dem Urteil einer Jury
herausragende medizinjournalistische Veröffentlichung/Sendung eines
Jahres auszeichnen. Autoren/Autorinnen müssen ihren Hauptwohnsitz in Europa haben.
2. Bewerbungen/Vorschläge können erfolgen:
· durch den Autor/die Autorin
· durch die für die Veröffentlichung verantwortliche Redaktion
· durch Medizinjournalisten aus dem Mitgliederkreis des Verbandes
Deutscher Medizinjournalisten (VDMJ)
Die eingereichten Arbeiten sollen sich durch aktuelle Thematik, sachliche
Richtigkeit und Verwendung unterschiedlicher Darstellungsmittel
auszeichnen.
Die sorgfältig recherchierten Beiträge müssen sich kritisch, allgemeinverständlich und objektiv mit einem Thema aus Medizin oder Gesundheit

auseinandersetzen.

3. Der Preis wird jährlich für medizinjournalistische Arbeiten
ausgeschrieben, die in einer der folgenden Kategorien in Europa
veröffentlicht wurden:
· Print-Medien
· Hörfunk
· Fernsehen/Film
4. Die Arbeiten sind für das ausgeschriebene Jahr bis zum 31.12. bei der
Geschäftsstelle des Verbandes Deutscher Medizinjournalisten
Chemnitzer Straße 21
70597 Stuttgart
einzureichen. Berücksichtigt werden Arbeiten, die im Ausschreibungsjahr
vom 01.01. – 31.12. publiziert wurden und bisher unprämiert sind.
5. Vorzulegen sind:
· für Print-Medien zwei Abdruckbelege
· für Rundfunksendungen eine CD oder Audio-Kassette
· für Fernsehsendungen/Film eine DVD oder VHS-Kassette
6. Eingereicht werden können im Ausschreibungszeitraum veröffentlichte
Publikationen in deutscher Sprache oder in jeweiliger Landessprache mit
englischer Übersetzung. Die eingereichten Arbeiten sollen für die
Öffentlichkeit bestimmt sein.
7. Pro Autor/in kann nur ein Beitrag eingereicht werden. Werden mehrere Beiträge
vorgelegt, kann die Bewerbung insgesamt nicht berücksichtigt werden. Bei Serien
muss der Autor/die Autorin eine Folge der Serie auswählen. Komplett eingereichte
Serien werden nicht berücksichtigt, Buchpublikationen ebenfalls nicht.
8. Die Bewerbung muss enthalten:
· Name/Anschrift
· Geburtsdatum/Ort
· kurze Vita zur Person
· Titel/Datum der Veröffentlichung
· Angabe über Publikationsorgan (Zeitung, Zeitschriften, Sender)
Unvollständige Bewerbungen oder Bewerbungen, die die Vorgaben und
Kriterien nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.
9. Der Preis ist mit 7.500 EURO dotiert und kann geteilt werden.
10. Stifter des Preises ist:
Bayer HealthCare AG, Leverkusen
11. Verleihende Organisation und Initiator des Preises:
Verband Deutscher Medizinjournalisten (VDMJ)
12. Die Ausschreibung wird mitgeteilt:
· den europäischen Presseagenturen
· den journalistischen Verbandsorganen
· dem Arbeitskreis Medizinpublizisten/Klub der Wissenschaftsjournalisten e. V.
· dem Kollegium der Medizinjournalisten
· der Vereinigung der Deutschen Medizinischen Fach- und Standespresse e. V.
sowie
· adäquaten europäischen Verbandsorganisationen
13. Der Jury gehören an:
· je ein Mitglied der drei Mitgliedsverbände des VDMJ
· bis zu drei Mitglieder aus dem europäischen Ausland
· bis zu zwei weitere Mitglieder, die nicht aus den Mitgliedsverbänden des
VDMJ stammen
· ein/e Vertreter/in des Stifters als nichtstimmberechtigte/r Beisitzer/in
14. Die Auswahlarbeit der Juroren ist ehrenamtlich.
15. Die Entscheidung der Jury muss spätestens bis 30.03 des folgenden
Jahres in einer gemeinsamen Sitzung getroffen werden. Der/die
Preisträger/in muss innerhalb von spätestens vier Wochen erklären, ob
er/sie den Preis annimmt.
16. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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VDMJ

Weitere Informationen:

http://www.journalistenvereinigung.de

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