Ausschreibung: Förderung des Interkulturellen Dialogs zwischen Deutschland und Frankreich

Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) ist ein Verbund von deutschen und französischen Mitgliedshochschulen. Sie besitzt den Status einer internationalen Einrichtung.

Ihre Hauptaufgabe besteht – entsprechend ihres Gründungsvertrages (Weimarer Abkommen) – in der „Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Vertragsstaaten im Hochschul- und Forschungsbereich“ (Art. 3 Abs. 1).

Diese Zusammenarbeit erstreckt sich – neben der Initiierung, Koordinierung und Finanzierung von integrierten Studiengängen – auch auf die Förderung von Forschungskooperationen, die einen bilingualen und bikulturellen Kontext aufweisen. Neben dem Sprach- und Kulturaustausch bedeutet diese Zusammenarbeit darüber hinaus auch stets eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Aspekten in den Ansätzen der beiden Hochschullandschaften, mit ihren Fach- und Wissenschaftskulturen, ihren unterschiedlichen Theorieansätzen und Methodologie, Didaktik und Pädagogik.

Seit der Öffnung der integrierten Studiengänge für Kooperationen mit Hochschulen aus Drittländern im Jahr 2003, besteht zudem die Möglichkeit der Ausweitung der kulturellen Begegnungen mit anderen Staaten.

Darüber hinaus ist die DFH seit dem Jahr 2002 bestrebt, den Austausch von Nachwuchswissenschaftlern zu fördern. Neben der Mobilitätssteigerung von Doktoranden und Post-Docs soll zusätzlich der Wissenstransfer gefördert werden.

Ein Hauptanliegen der DFH gilt somit der Vermittlung von „Interkulturellen Kompetenzen“ sowohl für die Studierenden der integrierten Studiengänge als auch für die Nachwuchswissenschaftler.

Ziel der Ausschreibung

Im Rahmen der kontinuierlichen Wahrnehmung ihrer Hauptaufgabe (Stärkung der Zusammenarbeit zwischen deutschen und französischen Hochschulen) und ihrer Bestrebung, den von ihr initiierten Kooperationen ein Höchstmaß an Qualität zu garantieren, hat die DFH beschlossen, Einzelprojekte zu unterstützen, die durch die Auswahl des jeweiligen Themenschwerpunktes und durch die wissenschaftliche Qualifikation der Referenten dazu geeignet sind, den interkulturellen Dialog zwischen Deutschland und Frankreich zu fördern.

Diese Veranstaltungen dienen insbesondere der

– Behandlung methodologischer wie theoretischer Fragestellungen, die zur Überwindung von kulturellen und wissenschaftlichen Divergenzen in der deutsch-französischen Zusammenarbeit führen,
– Förderung des Wissenstransfers zwischen deutschen und französischen Wissenschaftern,
– Förderung der Begegnungen zwischen Hochschullehrern/Forschern, die an wissenschaftlichen Einrichtungen beider Länder bzw. in Drittländern arbeiten (soweit diese an integrierten DFH-Studiengängen teilnehmen).

Der gewählte Themenschwerpunkt muss nicht zwangsläufig deutsch-französische Aspekte behandeln. Die Projekte sollten so beschaffen sein, dass sie den interkulturellen wissenschaftlichen Dialog zwischen beiden Ländern fördern.

Antragsteller

Antragsteller reichen ihre Projektanträge beim Generalsekretariat der DFH über eine Hochschule, ein Hochschulinstitut, eine deutsch-französische Kooperationseinrichtung oder ein deutsch-französisches Forschungszentrum ein.

Ausschreibungsfrist

Diese Ausschreibung wird im Rahmen einer zweijährigen Pilotphase veröffentlicht. Während der gesamten Laufzeit können jederzeit Projektanträge beim Generalsekretariat der DFH eingereicht werden.

Finanzielle Unterstützung

Zuwendungsvoraussetzung ist eine positive wissenschaftliche Begutachtung. Die Höhe der finanziellen Unterstützung beträgt maximal 5.000,– Euro. Projektanträge, die diese Fördersumme überschreiten, unterliegen grundsätzlich einer zweifachen Begutachtung. Abhängig von der wissenschaftlichen Qualität, Größe und Niveau des Adressatenkreises kann die Zuwendungssumme in Ausnahmefällen bis zu max. 10.000,– Euro betragen.

Antragsunterlagen

Jeder Projektantrag sollte folgende Angaben enthalten:

– ein begutachtbares wissenschaftliches Konzept,
– eine Liste der Referenten, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Deutschen und Franzosen aufweisen sollte,
– ein detaillierter Finanzierungsplan mit Angabe zu beantragten oder bereits bewilligten Co-Finanzierungen.

Insbesondere wichtig ist der Adressatenkreis der jeweiligen Veranstaltung.
Den Antragstellern wird empfohlen, das DFH-Einschreibeformular zu benutzen.

Verpflichtungen des Zuwendungsempfängers

Zwischen der DFH und jedem Zuwendungsempfänger wird ein Vertrag geschlossen. Mit Vertragsschluss verpflichtet sich der Zuwendungsempfänger nach Projektbeendigung einen Verwendungsnachweis in Form eines Sachberichtes/Tagungsberichtes (bei Projektförderungen über 5.000,– Euro incl. eines zahlenmäßigen Nachweises) zu erstellen. Dieser muss innerhalb einer 1-Monatsfrist (einer 4-Monatsfrist bei Projektförderungen über 5.000,– Euro) eingereicht werden.

Die Projektanträge gehen an die

Deutsch-Französische Hochschule / Université franco-allemande
Am Staden 17, 66121 Saarbrücken
z. Hd. von Frau Frédérique Genton, LL. M.
– stellvertretende Generalsekretärin –

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an

Herrn Axel Honsdorf
Tel.: +49 (0) 6 81 – 5 01 48 87
Fax : +49 (0) 6 81 – 5 01 1355
E-Mail : honsdorf@dfh-ufa.org

Frau Patricia Bruckner
Tel.: +49 (0) 6 81 – 5 01 1372
Fax : +49 (0) 6 81 – 5 01 1355
E-Mail: bruckner@dfh-ufa.org

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