Drei neue Förderprogramme ab 2005

Mehr Transparenz und Kundenfreundlichkeit / Einführung der Programme „Wohnraum Modernisieren“, „Solarstrom Erzeugen“ und „Ökologisch Bauen“

Die KfW Förderbank führt ab 1. Januar 2005 in den Bereichen Bauen, Wohnen, Energie sparen eine neue Programmstruktur ein. „Die Programmlandschaft wird transparenter, die Abwicklung schlanker und die Beratung einfacher und kundenfreundlicher“, sagte Hans W. Reich, Vorstandssprecher der KfW Bankengruppe. „Mit dem Programm „Wohnraum Modernisieren“ sind auch in Zukunft langfristige Finanzierungen von CO2-Minderungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand förderbar, mit dem Programm „Solarstrom Erzeugen“ bieten wir ein schlankes Finanzierungsprodukt für den wichtigen Photovoltaik-Markt in Deutschland. Im Programm „Ökologisch Bauen“ fassen wir die Förderung der am Markt gut angenommenen KfW-Energiesparhäuser zusammen. Die mit diesen Programmen realisierbaren Energiesparmaßnahmen werden maßgeblich zur Erreichung des im Rahmen des Kyoto-Protokolls vereinbarten Klimaschutzziels der CO2-Minderung beitragen“, betonte Reich.

Neben dem unveränderten KfW-Wohneigentumsprogramm und dem KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm werden drei neue Programme angeboten:

Wohnraum Modernisieren: Aus diesem Programm vergibt die KfW Förderbank Darlehen zur Finanzierung von klimaschutzrelevanten Maßnahmen (ÖKO-PLUS) und allgemeinen Modernisierungsmaßnahmen (STANDARD) in allen bestehenden Wohngebäuden. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Der Zinssatz richtet sich nach dem Anteil für STANDARD- bzw. ÖKO-PLUS-Maßnahmen an dem Kredit aus diesem Programm. Je höher der Kreditanteil für ÖKO-PLUS-Maßnahmen, umso günstiger der Zins. Zu den STANDARD-Maßnahmen gehören u. a. Fenstererneuerung, Sanitärinstallation, Fußböden und Einbau von Standardheizungstechnik. ÖKO-PLUS-Maßnahmen sind die Dämmung der Außenwände, des Daches und der Kellerdecke sowie Erneuerung der Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme. Kombinationen der Maßnahmen sind auch möglich. Es gibt drei Kategorien: STANDARD, MIX und ÖKO-PLUS. Die Variante MIX gilt für Investitionen deren Kreditanteil von ÖKO-PLUS-Maßnahmen an dem Kredit aus diesem Programm 1/3 bis zu 2/3 beträgt. Der maximale Kreditbetrag ist 100.000 EUR je Wohneinheit.

Der folgenden Tabelle sind die Zinssätze ab 01.01.2005 für ein Darlehen mit 20 Jahren Laufzeit, 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und 10 Jahren Zinsbindung zu entnehmen:

Variante ÖKO-PLUS
Auszahlungskurs: 96 %, Zinssatz nom: 3,05 % p.a., Zinssatz eff. 3,63 % p.a.

Variante MIX
Auszahlungskurs: 96 %, Zinssatz nom: 3,25 % p.a., Zinssatz eff. 3,84 % p.a.

Variante STANDARD
Auszahlungskurs: 96 %, Zinssatz nom: 3,45 % p.a., Zinssatz eff. 4,05 % p.a.

Für umfassende Klimaschutzmaßnahmen („Maßnahmenpakete“) an Gebäuden, die vor 1979 errichtet wurden, steht das aus Bundesmitteln verbilligte KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm auch weiterhin zur Verfügung.

Solarstrom Erzeugen: Für die Finanzierung von kleineren Photovoltaik-Investitionen bietet die KfW Förderbank ein separates, einfach konzipiertes Programm an. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 50.000 EUR. Es steht mit Ausnahme von Kommunen allen Antragstellern offen. Anlagen mit einem Kreditbedarf von über 50.000 EUR, die gewerblich betrieben werden, werden im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umwelt-Programm mitfinanziert. Der Zinssatz würde bei einer Laufzeit des Kredites von 10 Jahren, 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren nom. 3,20 % p. a. und eff. 3,99 % p.a..

Ökologisch Bauen: In diesem Programm werden energetisch hochwertige Neubauten gefördert. Die Passivhäuser sowie KfW-Energiesparhäuser 40 und 60, die bisher im KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm bzw. im KfW-Programm zur CO2-Minderung mitfinanziert wurden, werden bei unveränderten Bestimmungen zusammengefasst. Der Zinssatz bei den KfW-Energiesparhäusern 60 beträgt ab 01.01.2005 für ein Darlehen mit 20 Jahren Laufzeit, 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und 10 Jahren Zinsbindung nom. 3,05 % p.a. und eff. 3,63 % p.a. Für die aus Bundesmitteln zinsverbilligten KfW-Energiesparhäuser 40 und Passivhäuser beträgt der Zinssatz nom. 2,15 % p.a. und eff. 2,69 % p.a..

Die Verwendungszwecke aus dem derzeitigen KfW-Programm zur CO2-Minderung finden sich vollumfänglich in den neuen Programmen wieder. Anträge können ab sofort bei allen Banken und Sparkassen gestellt werden. Die Zusage durch die KfW erfolgt i.d.R. innerhalb weniger Tage, nur bei den KfW-Energiesparhäusern 40 und Passivhäusern kann die KfW die Zusage erst erteilen, wenn der Bundeshaushalt 2005 in Kraft getreten ist.

Interessierte erhalten weitere Beratung im Informationszentrum der KfW Förderbank zum Ortstarif unter der Telefonnummer. 01801 / 335577 oder unter www.kfw-foerderbank.de.

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Dr. Charis Pöthig presseportal

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