Ausschreibung für den European Young Investigator Award

Zur Förderung des exzellenten Nachwuchses aus aller Welt wird zum zweiten Mal der European Young Investigator (EURYI) Award ausgeschrieben. Das Nachwuchsprogramm für Europa wird gemeinsam getragen von den Forschungsförderern und Wissenschaftsorganisationen unter dem Dach von EUROHORCs (European Heads of Research Councils). In der Bundesrepublik Deutschland ist die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) für das Programm zuständig. Ziel des EURYI Award ist es, herausragende junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über einen Zeitraum von fünf Jahren in einem der teilnehmenden europäischen Länder effektiv zu fördern. Damit soll der Karriereweg der nächsten Generation führender Forscher unterstützt und zugleich die Attraktivität des europäischen Forschungsraums im internationalen Wettbewerb nachhaltig erhöht werden.

Ein EURYI Award soll einem Nachwuchswissenschaftler die Gelegenheit geben, an einem ausgewiesenen Institut in Europa eine eigene Nachwuchsgruppe aufzubauen und zu leiten. Das Exzellenzprogramm, der Idee früher wissenschaftlicher Selbstständigkeit verpflichtet, fußt auf dem „Memorandum of Understanding“, das 20 Wissenschaftsorganisationen aus 16 europäischen Ländern im Mai 2004 unterzeichnet haben. Das Programm ist für Wissenschaftler aller Fachdisziplinen offen und richtet sich an Kandidaten in der ganzen Welt. Die Förderung für einen Zeitraum von fünf Jahren umfasst sowohl die Finanzierung der Stelle des Gruppenleiters als auch die einer Nachwuchsgruppe (mit zwei bis drei Projektstellen für Doktoranden beziehungsweise Postdoktoranden) sowie Sach- und Reisemittel.

Bewerber um einen EURYI Award müssen einen herausragenden wissenschaftlichen Werdegang nachweisen. Sie sollen sich durch besondere Forschungsleistungen ausgewiesen haben und das Potenzial erkennen lassen, auf ihrem Fachgebiet international eine führende Rolle spielen zu können. Vor dem Hintergrund des unterschiedlichen Promotionsalters in den einzelnen europäischen Ländern gibt es keine Altersgrenze. Stattdessen wird eine zwei- bis maximal zehnjährige Forschungserfahrung nach der Promotion vorausgesetzt. Besondere Bedeutung kommt darüber hinaus einer qualifizierten Einladung sowie der Zusage des gastgebenden Instituts zu, die Nachwuchsgruppe aufzunehmen.

Für Anträge auf Förderung in der Bundesrepublik Deutschland ist die DFG zuständig; für andere Teilnehmerländer die in der Ausschreibung genannte Organisation. Die Begutachtung und Endauswahl, die ausschließlich an Maßstäben der wissenschaftlichen Qualität orientiert ist, geschieht in zwei Schritten: Auf der ersten, nationalen Stufe begutachtet die DFG den Antrag. Kandidaten, die in dieser ersten Stufe erfolgreich waren, werden zu einem Vorstellungsgespräch in einem gemeinsamen Auswahlverfahren der beteiligten europäischen Organisationen eingeladen, für das die European Science Foundation (ESF) in Straßburg verantwortlich ist.

Weiterführende Informationen

Die vollständige Ausschreibung des EURYI Award mit detaillierten Angaben zu den Antragsvoraussetzungen und -modalitäten ist auf der DFG-Website abrufbar. Dort kann auch das Antragsformular heruntergeladen werden. Anträge, die in englischer Sprache abzufassen sind, können bis zum 30. November 2004 gestellt werden.

Bewerbungen für das Zielland Deutschland sind zu richten an die DFG, Kennwort „EURYI Award“, Kennedyallee 40, 53175 Bonn. Ansprechpartner in der DFG-Geschäftsstelle sind Dr. Anjana Buckow, E-Mail anjana.buckow@dfg.de, zu Fragen der Antragstellung, Dr. Beate Scholz, E-Mail beate.scholz@dfg.de, und Christoph Mühlberg, E-Mail christoph.muehlberg@dfg.de, zu Strategiefragen.

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