DECT – Strahlenquelle in der Wohnung

Ein schnurloses Telefon des DECT-Standards ist oft die stärkste Quelle hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung im privaten Haushalt. Ein vorsorglicher Verzicht auf schnurlose Telefone trägt zur Minimierung der persönlichen Strahlenbelastung bei. „Allerdings könnte die Industrie DECT-Telefone entwickeln, die die Aspekte der Vorsorge und des Strahlenschutzes besser berücksichtigen als die derzeitigen Geräte“ sagt Rüdiger Matthes, Experte des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS).

Schnurlose Festnetztelefone mit DECT-Standard haben keine bedarfsgerechte Leistungsregelung. Somit senden die Basisstation und das Handgerät während des Telefonierens immer mit der gleichen Leistung, unabhängig davon, ob der Nutzer mit dem Handgerät 1 Meter oder 300 Meter von der Basisstation entfernt ist. Matthes: „Deshalb fordern wir, dass schnurlose Telefone mit bedarfsgerechter Leistungsregelung entwickelt werden, die die Leistung während des Telefonierens der Entfernung von der Basisstation anpassen“.

Um den reibungslosen Betrieb mit den Handgeräten sicherzustellen, sendet die DECT-Basisstation – wenn nicht telefoniert wird – außerdem ein kontinuierliches Kontrollsignal aus. Nach Ansicht des BfS sollten schnurlose Telefone so konzipiert sein, dass sie im Stand-By-Betrieb strahlungsfrei sind. „Erfreulicherweise gibt es jetzt neue Geräte, die genau diese Forderung erfüllen und so die Strahlenbelastung im Haushalt senken“, erklärt Matthes.

Um möglichen gesundheitlichen Risiken vorzubeugen, empfiehlt das BfS, die persönliche Strahlenbelastung durch eigene Initiative zu minimieren. Dabei helfen die folgenden Tipps falls Sie nicht auf ein schnurloses Telefon verzichten möchten: Stellen Sie die Basisstation dort auf, wo Sie sich nicht ständig aufhalten, zum Beispiel im Flur. Stellen Sie sie nicht direkt auf den Schreibtisch. Führen Sie nur kurze Telefonate. Setzen Sie neu entwickelte DECT-Telefone ein, die strahlungsfrei sind, wenn das Handgerät in der Basisstation steckt.

Hintergrundinformation:

Grundlage für die Beurteilung möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch die hochfrequenten Felder der DECT-Telefone sind die von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) empfohlenen Basisgrenzwerte. Diese werden als Spezifische Absorptionsrate (SAR) angegeben. Die SAR beschreibt, welche Menge der Strahlungsleistung (W) vom menschlichen Köper (kg) aufgenommen wird. Die maximal zulässige SAR beträgt

– 0,08 W/kg für den ganzen Körper und
– 2,00 W/kg für Teile des Körpers, zum Beispiel für den Kopf.

Bei DECT-Telefonen liegt der SAR-Wert für den Kopf unter 0,1 W/kg. Der empfohlene Grenzwert von 2,0 W/kg wird also um ein Vielfaches unterschritten. Nach dem Stand der Wissenschaft auf nationaler und internationaler Ebene gibt es zwar Hinweise auf biologische Wirkungen, aber keine Nachweise, dass hochfrequente elektromagnetische Felder – die Grundlage der Funktionsweise der DECT-Telefone – gesundheitliche Schäden verursachen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Auch eine besondere Gefährdung durch gepulste Signale, die immer wieder angeführt wird, konnte bisher auf wissenschaftlicher Basis nicht nachgewiesen werden.

Media Contact

Dr. Dirk Daiber idw

Weitere Informationen:

http://www.bfs.de

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