Im Gasmarkt muss sich noch viel ändern!

Das Vorgehen des Bundeskartellamtes gegen langfristige Gaslieferverträge sowie die Widersprüche zwischen dem neuen EnWG und der Gasnetzzugangsverordnung bestimmten die Diskussionen der rund 150 Teilnehmer auf der diesjährigen EUROFORUM-Jahrestagung „Erdgas“ (10. bis 12. Oktober 2005, Berlin). Mit Spannung erwarteten die Branchenvertreter die Reaktionen des Präsidenten des Bundeskartellamtes, Dr. Ulf Böge, auf das Angebot von E.ON/Ruhrgas sich in der Frage der langfristigen Verträge eine Selbstverpflichtung aufzuerlegen.

Böge zeigte sich sehr unzufrieden mit der erreichten Wettbewerbssituation auf dem vor sieben Jahren liberalisierten Gasmarkt. „Es muss sich noch viel ändern“, stellte er fest und verwies darauf, dass die vier vollintegrierten Unternehmen E.ON/Ruhrgas, RWE, EnBW und Vattenfall weiterhin nur sehr eingeschränkt dem Wettbewerb ausgesetzt seien. Die mangelhaft entwickelte Wettbewerbssituation beschäftige das Bundeskartellamt in der Frage der Langfristverträge, durch das Verfahren wegen des Verdachts des Preismissbrauchs, in den die Gas-/Ölpreiskopplung hineinspiele, sowie durch Fusionskontrollverfahren.

Im Verfahren wegen der Langfristverträge gehe es nicht um die Verträge zwischen den Gasimportgesellschaften und den Produzenten und auch nicht um jene mit den industriellen Großabnehmern. Vielmehr verhandele man um die Verträge zwischen den Ferngasgesellschaften, zu denen auch Gasimportgesellschaften zählten, und den Regional- bzw. Weiterverteilern, die zumeist Stadtwerke seien. Böge erinnerte an die Beendigung der Bemühungen des Bundeskartellamtes Ende September, da eine Verständigung mit den Ferngasgesellschaften über die Einstellung der laufenden Verfahren nicht erreicht werden konnte. Dieses Scheitern sei insbesondere auf die mangelnde Bereitschaft von E.ON/Ruhrgas zurückzuführen, die den vom Bundeskartellamt vorgeschlagenen Weg einer Verpflichtungserklärung nicht mit gehen wollten, obwohl sich die anderen Ferngasgesellschaften und sogar maßgebliche Wettbewerber, gegen die kein Verfahren laufe, auf diesen Weg verständigt hätten. Dem Argument der Ferngasgesellschaften, dass eine Aufhebung der Langfristverträge die Versorgungssicherheit gefährde, wollte Böge auch nicht länger folgen, denn wegen der Langfristverträge könnten Newcomer den deutschen Markt weiter nicht beliefern.

Böge betonte noch einmal das Bemühen seiner Behörde, seit der Eröffnung des Verfahrens im Dezember 2003, eine praktikable Lösung gemeinsam mit Gasgesellschaften, Händlern und Abnehmern zu finden. Während der Verhandlungen einer Verpflichtungserklärung habe besonders E.ON/Ruhrgas darauf hingewiesen, dass die Weiterverteiler als Abnehmer selbst auf langfristige Verträge bestehen würden. Darum habe das Bundeskartellamt angeboten, im Rahmen der Verpflichtungserklärungen bestimmte Freimengen für Langfristverträge zu akzeptieren und so Freiräume zur Gestaltung von Verträgen und unternehmensindividuellen Besonderheiten zu schaffen. Voraussetzung dafür sei allerdings eine Einvernehmensregelung zwischen Ferngasgesellschaften und Weiterverteilern. Darüber hinaus wäre auch eine de minimis-Regelung vorgesehen gewesen, wonach Langfristverträge mit Gasweiterverteilern, deren Gesamtbedarf maximal 200 GWh betrage, weiterhin ohne Einschränkung möglich seien, sofern eine Kündigungsklausel existiere. Zugeständnisse habe das Amt ferner durch größere Freimengen von bis zu 35 Prozent für das Gaswirtschaftsjahr 2006/2007 gemacht, die allerdings ein Jahr später auf neun Prozent hätten reduziert werden müssen. Dem Vertrauensschutz habe man durch die Freimengen und den vorgesehenen zeitlichen Anpassungen ebenfalls Rechnung getragen. Böge erinnerte ferner daran, dass die EU-Liberalisierungsrichtlinie bereits seit Anfang der neunziger Jahre verhandelt worden wäre, das Bundeskartellamt bereits im Jahr 2003 seine kartellrechtlichen Bedenken gegen die Langfristverträge geäußert habe und das Verfahren schon im Dezember 2003 eingeleitet worden sei. Er stellt fest: „Jedes Unternehmen hatte also hinreichend Zeit, sich auf den Wettbewerb einzustellen bzw. die Verträge kartellrechtskonform anzupassen.“ Gescheitert sei die Verständigung mit E.ON/Ruhrgas letztlich daran, dass E.ON/Ruhrgas im letzten Moment die Einvernehmensregelung der Verpflichtungserklärung mit dem Argument abgelehnte, dass die Freimengen bei einer erforderlichen Zustimmung der Stadtwerke nichts wert seien. Die meisten Stadtwerke seien dazu nicht bereit. „Für das Bundeskartellamt war die Forderung nach einem Verzicht auf die Einvernehmensregelung nicht akzeptabel“, stellte Böge unmissverständlich fest. „Letztlich hätte E.ON/Ruhrgas ein Instrument in der Hand behalten, mit dem es den Wettbewerb erneut dadurch hätte beschränken können, dass es dynamische Stadtwerke bestraft und von einer Vertragsöffnung ausgeschlossen hätte.“ Das Bundeskartellamt könne keine Lösungen akzeptieren, die nach obergerichtlicher Rechtssprechung gegen geltendes Recht verstoßen würden, führte er weiter aus. „Die Langfristverträge verstoßen gegen Artikel 81 EG-Vertrag und das weitere Festhalten an solchen Verträgen nach der Liberalisierung ist missbräuchlich.“ Dem Vorwurf von E.ON/Ruhgas, unverhältnismäßig in die Vertragsfreiheit einzugreifen, widersprach Böge: „Es kann keine Vertragsfreiheit für Verträge geben, die gegen geltendes Recht verstoßen. Das ist wohl bei Preisabsprachen oder Gebietsaufteilungen sofort einsichtig. Solche Verträge sind sittenwidrig und können nicht eingeklagt werden“. Eine ebenso deutliche Absage erteilte Böge dem Argument von E.ON/Ruhrgas, das die Versorgungssicherheit gefährdet sei. Industrielle Abnehmer, die sich eigenständig am Markt bewegen könnten, würden sich auch nicht langfristig binden. Böge betonte auch den Willen vieler Stadtwerke, sich aus den Langfristverträgen aus der Monopolzeit lösen zu wollen.

Der freiwilligen Selbstverpflichtung von E.ON/Ruhrgas erteilte Böge auf der EUROFORUM-Jahrestagung „Erdgas 2005“ eine Absage. Zumindest formal sei E.ON Ruhrgas zwar bereit, den Forderungen des Amtes hinsichtlich Laufzeit und Bedarfsdeckungsgraden zu entsprechen, aber lediglich für neue Verträge. Altverträge blieben weiter davon unberührt. Des Weiteren räume E.ON/Ruhrgas zwar Sonderkündigungsrechte ein, aber lediglich für Teilmengen, die über den Bedarf von 50 Prozent des Gesamtabsatzes hinausgingen. „Eine wirkliche Neuverhandlung des Vertrags, die einen echten Wechsel zu einem anderen Ferngasunternehmen ermöglichen würden und damit eine spürbare Wettbewerbsbelebung auslösen könnte, lässt der Vorschlag nicht zu“, stellte Böge fest. E.ON/Ruhgas bliebe mit seiner freiwilligen Selbstverpflichtung sogar weit hinter dem zurück, was im Verhandlungsprozess der letzten Monate im Sinne einer effektiven Marktöffnung konkret erreicht worden sei. Die eigentlich strittige Frage der Einvernehmensregelung sei im neuen Vorschlag von E.ON Ruhrgas gar nicht berührt worden. „In wettbewerblicher Hinsicht ist die freiwillige Selbstverpflichtung also völlig unzureichend, sowohl was den Umfang der Marktöffnung als auch die Zeitspanne anbelangt“, stellte der Präsident des Bundeskartellamtes zu dem Vorschlag von E.ON/Ruhrgas fest. Darum führe das Amt das Verfahren gegen E.ON/Ruhrgas als wirtschaftlich bedeutendstem Ferngasunternehmen auch weiter und diese auf Art. 81 und 82 EG-Vertrag gestützte Entscheidung sei auch sofort vollziehbar. Da E.ON/Ruhrgas bereits angekündigt habe, gegen eine Verfügung des Amtes Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen, komme es dann auf die Entscheidung des Gerichtes an.

In der Frage des diskriminierungsfreien Zugangs der Netze verwies Böge auf die Aufgaben der Bundesnetzagentur. Er unterstrich die große Bedeutung des Netzzugangs und der Netznutzungsentgelte für einen funktionierenden Wettbewerb. „Auch hier muss sich Wesentliches ändern, denn mehr Angebote nutzen nur wenig, wenn Abnehmer den Versorger mangels Durchleitung nicht wechseln können.“

Mit Blick auf die Preis-Missbrauchsverfahren kam Böge auf die Gas-Ölpreiskopplung zu sprechen. Die Gaspreiserhöhungen der letzten Zeit seien immer wieder mit den gestiegenen Ölpreisen begründet worden. „Ich halte das Instrument der Gas-/Ölpreiskopplung für nicht mehr zeitgemäß, es ist volkwirtschaftlich falsch und verhindert das richtige Preissignal“, stellte er dazu fest. Erdöl und Gas würden im Wesentlichen auf ganz anderen Produktmärkten eine Rolle spielen. Öl habe eine große Bedeutung in der Chemie, in Raffinerien und im Verkehrsbereich. Gas spiele hier nur eine untergeordnete Rolle. Dagegen habe Erdöl keine Bedeutung bei der Stromerzeugung und verlöre immer mehr Bedeutung im Wärmemarkt. Hier habe sich Erdgas durchgesetzt. Da Öl im Gegensatz zu Gas ein immer knapperes Gut würde, verteuere die derzeitige Kopplung beide Produkte. Im Gasbereich würden so zunehmend windfall-profits erzielt. „Die Gas-/Ölpreiskopplung – anfangs sicher sinnvoll – hat sich inzwischen zu einem Instrument der Wettbewerbsbehinderung entwickelt“, führte er weiter aus. Diese Problematik sei zur Zeit aber kein Thema für das Bundeskartellamt, sondern vielmehr „eine Spielwiese für die EU-Kommission und die Politik“. Er erinnerte daran, dass in Ländern wie Großbritannien oder in den USA eine solche Kopplung zwischen Öl und Gas nicht bestünde und auch bei verflüssigtem Gas, dem sogenannten LNG, kenne man eine solche Preiskopplung kaum. Auch auf der Stufe zwischen Weiterverteilern und Haushaltskunden geben es keine vertraglich geregelten Gas-/Ölpreiskopplung. Die gestiegenen Ölpreise zur Durchsetzung höherer Gaspreise anzuführen, sei daher zweifelhaft. Darum werde das Bundeskartellamt auch die Preisgestaltung in seinem Zuständigkeitsbereich überprüfen und bei missbräuchlicher Preisgestaltung einschreiten. Abschließend betonte Böge noch einmal, dass sich im Bereich der Gasmärkte noch sehr viel ändern müsse, um einen funktionierenden Wettbewerb näher zu kommen, nicht zuletzt deshalb bleibe auch die Fusionskontrolle weiter eine „Dauer-Baustelle“ des Amtes.

Die Bemühungen der Bundesnetzagentur, durch die Regulierung der Transport- und Verteilnetze die natürlichen Monopole im Gasbereich aufzubrechen und so einen wirksamen Wettbewerb auf den anderen Produktmärkten zu gewährleisten, beschrieb der Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Martin Cronenberg. Ein wichtiger Schritt dahin sei zunächst die zügige Umsetzung des Unbundling.

In Bezug auf die Ex-Ante-Regulierung der kostenbasiert gebildeten Netzentgelte betonte er die Notwendigkeit, die Netzkosten klar abzugrenzen. „Netznutzungsentgelte dürfen keine übermäßigen Gewinne für die Unternehmen erwirtschaften, aber natürlich müssen sie eine angemessene Rendite erbringen“, sagte der Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Um dies gewährleisten zu können, sei die Kostenprüfung unumgänglich. Bei der Ermittlung der Kosten und der Verteilung auf Kostenträger im Gasbereich habe man zwar nur wenig Erfahrung und diese Prüfung sei schwieriger umzusetzen als bei Strom, aber gerade darum werde die Regulierungsbehörde hier besonders genau hinschauen und das Vergleichsverfahren hinzuziehen. Die genaue Kostenprüfung sei auch der erste Schritt zur Anreizregulierung und bestimme wesentlich den Ausgangswert für den künftigen Entwicklungspfad von Netznutzungsentgelten oder Erlösen.

Nachdrücklich forderte Cronenberg die Unternehmen auf, die Fristen für die Datenübermittlung an die Bundesnetzagentur einzuhalten. Die Abfrage der Firmenstammdaten erfolge seit August 2005, die Abfrage der Vergleichsdaten und Kosten seit September. Am 1. November müssten auch diese Daten an die Bundesnetzagentur übermittelt sein.

„Wenn Sie feststellen, dass Ihre Netznutzungsentgelte zu hoch sind, erwartet die Behörde, dass die Unternehmen die Entgelte von sich aus senken“, betonte Cronenberg weiter. Die Unternehmen sollten „ihre Intelligenz nicht darauf verwenden, die hohen Entgelte zu begründen“, sondern Kosteneinsparungen zu realisieren. Bevor Ferngasunternehmen von der Kostenbasierung ausgenommen werden könnten, ist in naher Zukunft zu prüfen, inwieweit wirksamer Leitungswettbewerb auf dieser Versorgungsstufe gegeben ist, ergänzte er.
Mit der Anreizregulierung gebe man den Unternehmen einen Anstoß zur Effizienzsteigerung, betonte Cronenberg weiter. Die Preise beziehungsweise Erlöse eines Unternehmens würden nicht starr an den Kosten orientiert, sondern ineffizienten Unternehmen werden geringere und effizienten Unternehmen höhere Renditen zugestanden. Methodisch werde man sich zwischen einem Entwicklungspfad für Preise (Price-Cap) oder Erlöse (Revenue-Cap) festlegen. Die Regulierungsperiode umfasse zwei bis fünf Jahre. Neben der Inflationsentwicklung würden die allgemeine Produktivitätsentwicklung, die unternehmensindividuellen Effizienzsteigerungsziele sowie die Inflationsrate berücksichtigt. Mit Hilfe geeigneter Benchmarking-Methoden werde der Regulierer den individuellen Effizienzsteigerungszielen Rechnung tragen. Skeptisch betrachtete er den engen Zeitrahmen bis zum Start der Anreizregulierung. Bis Juni 2006 müsse die Bundesnetzagentur ihren Bericht zur Anreizregulierung vorlegen. Danach müsse eine Rechtsverordnung durch den Gesetzgeber mit Zustimmung des Bundesrates erlassen werden. Dieser „Hürdenlauf“ mache es fraglich, ob die Anreizregulierung bis Anfang 2007 tatsächlich umgesetzt wird. Da dies schon für den Strombereich ein ehrgeiziges Ziel sei, forderte Cronenberg insbesondere die Gasbranche auf, die Kostenprüfung gewissenhaft und zügig voranzutreiben. Ein Zielkonflikt zwischen Kostensenkungen und Versorgungssicherheit ergibt sich für Cronenberg allerdings nicht, denn: „Kostensenkungen zu Lasten der Qualität sind nicht akzeptabel.“

Mehr Wettbewerb im deutschen Gasmarkt würde über das Entry-Exit-Modell geschaffen. Im Vergleich zu anderen Netzzugangsmodellen ergäbe sich durch das Entry-Exit-Modell der geringste Transaktionsaufwand, die größte Flexibilität für die Händler sowie eine freie Zuordenbarkeit durch eine verbesserte Liquidität im Gashandel und die Möglichkeit des Kapazitätshandels. Cronenberg verwies dabei auf die umfassenden Kooperationspflichten aller Netzbetreiber nach § 20 Abs. 1b EnWG. Um einen einheitlichen, mit den europäischen Nachbarn verflochtenen deutschen Gasmarkt zu schaffen, sei man auf die Zusammenarbeit der Netzbetreiber unbedingt angewiesen. Er kündigte für den 26. Oktober 2005 ein erstes Gespräch mit allen Beteiligten (Bundesnetzagentur, Länder, BMWA, Verbände) an. Hier seien Fragen der praktischen Umsetzung des § 20 Abs. 1b EnWG zu klären. Zu diskutieren sei das Verhältnis zwischen EnWG und Verordnung, die Kosten- und Entgeltwälzung analog zur Elektrizitätswirtschaft, die Kapazitätsermittlung, die Kooperationspflichten sowie Netzkopplungsverträge und Verträge zum Netzzugang. Zu klären sei auch, unter welchen Voraussetzungen „technische Unmöglichkeit oder wirtschaftliche Unzumutbarkeit“ als Argumente geltend gemacht werden könnten. Besonders in der Frage der technischen Unmöglichkeit oder wirtschaftlichen Unzumutbarkeit fordert Cronenberg die Unternehmen auf, selbst Vorschläge und Konzepte für Kooperationen zu entwickeln und diese bei der Regulierungsbehörde einzureichen. Diese Vorschläge würden geprüft und ermöglichten es der Behörde Standards zu entwickeln. Hier erinnerte er daran, dass jede Verweigerung des Netzzugangs der Bundesnetzagentur gemeldet und begründet werden müsse. Die Bundesnetzagentur prüfe dann, ob ein Missbrauch vorliege oder nicht. Anträge zur Missbrauchskontrolle lägen der Bundesnetzagentur bereits vor, obwohl der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, erst vor kurzem alle Unternehmen angeschrieben und an ihre Veröffentlichungspflicht im Falle einer Netzverweigerung erinnert habe.

Mit Blick auf die europäischen Entwicklungen für einen einheitlich regulierten Gasmarkt verwies Cronenberg auf die großen Bemühungen der Bundesnetzagentur, die spezifisch deutschen Interessen zu vertreten. Man arbeite in allen Arbeitskreisen des Madrid-Forums mit und suche nach Best-Practice-Lösungen. Als einen Erfolg der gemeinsamen Bemühungen nannte er die seit 1. April 2005 wirksamen freiwilligen europäischen Guidelines for Good Practice for Storage System Operators (GGPSSO).

Zusammenfassend zeigte sich Cronenberg optimistisch, dass die Regulierung die Netznutzungsentgelte senken und die natürlichen Monopole wirksam kontrollieren könne. Die allgemeine Wettbewerbsöffnung für alle Marktteilnehmer und die Verhinderung von Quersubventionen sei ein volkswirtschaftlicher Gewinn für alle.

Aus Sicht eines industriellen Erdgasverbrauchers und Vertreters des VIK und CEFIC zeigte sich Dr. Christof Bauer (Degussa AG) mit den Liberalisierungsergebnissen der letzten sieben Jahre unzufrieden. Durchaus humorvoll stellte Bauer dabei fest, die Abteilung für technische Grundsatzfragen des Bundesnetzagentur trage die gleiche Bezeichnung wie das stark giftige Insektizid E605. In der Tat würden von der Gaswirtschaft immer wieder technische Gründe angeführt, die die Durchleitung anderer Anbieter verhinderten und den Wettbewerb unterdrückten. Er betonte, dass man nach sieben Jahren vergeblicher Liberalisierung nicht mehr die Möglichkeit habe neu anzufangen, aber man müsse aus den Fehlern lernen.

Trotz guter Rahmenbedingungen sei es in Deutschland in den letzten Jahren nicht gelungen die industriellen Erdgaspreise zu senken, vielmehr seien die deutschen industriellen Erdgaspreise im europäischen Vergleich mit die höchsten. Seit der Novelle des EnWG 1998 und der darauffolgenden Verbändeverordnungen sei schon viel Zeit vertan worden, und es seien vor allen Dingen immer wieder technische Gründe gewesen, die das Entry-Exit-Modell verhindert hätten. „Wir werden im Gas-Bereich noch viele Hindernisse aus dem Weg zu räumen haben“, stellte Bauer weiter fest und verwies auch auf die Widersprüche, die die Gasverordnung zum neuen EnWG aufzeige. Darum müsse die Bundesnetzagentur die Verordnung wohl auch teilweise ignorieren müssen.

Der Grund für die bisher marginale Entwicklung des Netzzugangs Dritter im deutschen Erdgasnetz liegt nach der Einschätzung von Bauer nicht im Kalkulationsleitfaden (Höhe der Entgelte) der Verbändevereinbarung Erdgas II, sondern in der Verweigerung von Leitungskapazitäten aufgrund angeblicher kontraktueller Kapazitätsengpässe. Weitere Gründe lägen in der derzeitigen völligen Intransparenz der Kosten- und Erlössituation der Netzbetreiber sowie in der massiv begünstigenden Ausgestaltung der Systemdienstleistungen (insbesondere Balancing) der großen Versorger. Darüber hinaus beklagte Bauer auch die mangelhafte Kooperation der Netzbetreiber bezüglich der Datenübertragung und Messung nach dem Motto: „ My pipe is my castle“. Deutlich sprach sich Bauer gegen die Pönalisierung von Verbrauchsabweichungen im Stundenraster aus. Dieses sei systemtechnisch nicht erforderlich und stelle selbst für größere industrielle Verbraucher ein nicht tragbares Risiko dar. Dieses stündliche Balancing sei auch international nicht üblich. Im Gegenteil herrsche in den Ländern, in denen ein tägliches Balancing praktiziert würde, wesentlich mehr Wettbewerb.

Von der Bundesnetzagentur erwarte Bauer „strengste Maßstäbe bei beantragten Ausnahmen von einer kostenorientierten Entgeltfindung im Ferngasbereich“ sowie „eine kritische Prüfung von Entgelten insbesondere im Bereich der Endverteilung“. Darüber hinaus forderte er die Zulassung von Regelzonen nur bei nachgewiesenen technischen Engpässen sowie eine Kontrolle der tatsächlichen Auslastung von Netzbereichen mit angeblichen Kapazitätsengpässen. Eine symmetrische Preisgestaltung für Abweichungen zwischen Einspeisung und Entnahme analog der Regelenergie bei Strom sowie einen Übergang zu täglicher Bilanzierungsperiode hielt Bauer für ebenso wünschenswert wie strenge Maßstäbe bezüglich der Beschaffung und Verrechnung von Ausgleichsgas. Um den Entwicklungsstau der letzten Jahre endlich aufzubrechen, solle die Regulierung als ein lernendes System begriffen werden und die weitgehenden Unschärfen des neuen Rechtsrahmens durch praxistaugliche Festlegungen der Bundesnetzagentur ausgeräumt werden.

Die juristischen Widersprüche zwischen dem neuen EnWG und der neuen Gaszugangsverordnung griff Christian von Hammerstein, Partner und Rechtsanwalt von Hogan & Hartson Raue L.L.P. auf. Der Vermittlungsausschuss habe dramatische Veränderungen des Gasnetzzugangs durch die Einführung des Entry-Exit-Modells gebracht und damit das gesamte System verändert. Er erinnerte an den Verhandlungsmarathon, der am Ende über das neue EnWG geführt worden und nannte die Unstimmigkeiten zwischen Verordnung und Gesetz als „redaktionelle Fehler, die der langen Sommernacht geschuldet seien“.

Das Grundmodell für den Netzzugang bei Gas/Strom sei durch § 20 Abs. 1b ENWG festgelegt worden. Dies beinhalte einen Zugang für jedermann, also für Händler, Letztverbraucher, Weiterverteiler und Produzenten. Neu sei vor allem die Bestimmung, dass alle Netzbetreiber aufgerufen seien zusammenzuarbeiten, um den Netzzugang so effizient wie möglich zu gestalten. Darüber hinaus sei eine umfassende Informations- und Kooperationspflicht eingeführt worden, die auch massengeschäftstauglich sein müsse. „Einen wirklichen Umbruch für die Gaswirtschaft hat das Gesetz geschaffen über den Zugang zu den Gasversorgungsnetzen auf der Grundlage von nur noch zwei Verträgen“, führte Hammerstein weiter aus. Dieses Zwei-Vertrags-Modell sehe einen Einspeise- und einen Ausspeisevertrag vor und führe so zu einer bundesweiten Handelszone.

Die Kooperationspflichten seien im Gesetz sehr detailliert geregelt worden. Eine Anwendung des neuen Systems könne nur aus technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit verneint werden. Beide Einschränkungen lägen jedoch wegen der gleichzeitigen gesetzlichen Pflicht zum bedarfsrechten Ausbau der Netze und wegen der Vorgabe kostendeckender Ein- und Ausspeiseentgelte in der Regel nicht vor. Um die Kooperationen auch wirklich umzusetzen, müssten die Netzbetreiber ihre Kapazitäten offen legen und eng zusammenarbeiten. Gemeinsam mit dem neuen EnWG habe der Gesetzgeber auch die Gasnetzzugangsverordnung geändert. Auch wenn die beiden Texte zum Teil nicht konsistent seien, widersprächen sie sich eigentlich nicht, sondern die Gasnetzzugangsverordnung könne sachgerecht im Lichte der neuen gesetzlichen Regelungen ausgelegt werden. Der Gesetzgeber habe ganz klar ein neues System geschaffen, das es nun umzusetzen gelte. „Alle Diskussionen der Vergangenheit sollte man vergessen, denn mit dem neuen § 20 führt der Gesetzgeber ein neues System ein“, betonte Hammerstein.

Der Geschäftsführer der Bayerngas GmbH, Dr. Ulrich Mössner, widersprach Hammerstein in seiner positiven Bewertung der Gesetzesänderung im Vermittlungsausschuss. Hierdurch seien ganz erhebliche Umsetzungsprobleme entstanden. Hammerstein antwortete hier noch einmal wies darauf hin, dass bei einer garantierten Verzinsung von mehr als acht Prozent weitgehend risikofreie Investitionen in Gasnetze in jedem Fall lohnenswert seien. Zudem dürfe man den Gesetzgeber nicht für die mögliche fehlerhafte Anwendung des Gesetzes verantwortlich machen. Hier müssten die Gerichte korrigierend eingreifen. Natürlich weise jedes Gesetz „redaktionellen Schwächen“, stellte Hammerstein fest und betonte, dass das Gesetz letztendlich ein Kompromiss sei. Auch die Gaszugangsverordnung habe für die weitere Investitionen eigentlich eine gute Lösung gefunden. Die Regulierung müsse ein lernfähiges System sein und darum sei die Interpretierbarkeit in vielen Punkten des Gesetzes auch gut, um Änderungen oder Konkretisierungen vornehmen zu können. Mössner verwies darauf, dass die Netzzugangsverordnung Gas den bedarfsgerechten, unter wirtschaftlichen Aspekten zumutbaren Ausbau der Netze vorsehe. Zugleich sollen Netzinvestitionen aber durch regulierte Netzentgelte abdeckbar sein. Mössner hielt dies jedoch für eine problematische Lösung, die auch in Österreich – wie sich mittlerweile herausstelle – nicht funktioniere.

Die Versorgungssicherheit und vertraglichen Möglichkeiten und Hürden griff Mössner auch in seinem Vortrag auf. Er erinnerte daran, dass Deutschland ein Gas-Importland sei. Zwar hätten sich die Beschaffungsquellen erweitert und man könne Händler, Produzenten, Hubs und Gas-Auktionen nutzen, allerdings hätten sich auch die Einflussfaktoren auf die Beschaffung verbreitert. Durch das Entry-Exit-Modell befürchtete Mössner eine weitere Zunahme von Konzentrationsprozessen auf dem deutschen und europäischen Gasmarkt. „Größe ist in Europa wohl das einzige, was zählt“ bemerkte der Bayerngas-Chef weiter. In Zukunft werde aber die regionale Anbindung und damit die regionalen und kommunalen Versorger weiter von Bedeutung sein.

Gerade für ein Gas-Importland wie Deutschland spiele der weltweite Nachfragewettbewerb eine entscheidende Rolle und schon jetzt sei absehbar, dass Russland nicht nur nach Westeuropa, sondern künftig auch nach China exportieren könne und Norwegen in die USA. Darum sei es eine dringende Aufgabe der Versorger, dass in Deutschland keine Bedarfslücke entstehe, die nach wie vor durch Langfristverträge geschlossen werden müsse. Eine große Rolle würde dabei in Zukunft auch der Markt mit verflüssigtem Gas (LNG) spielen. LNG ermögliche eine erweiterte Diversifizierung und damit auch Versorgungssicherheit. Mössner prognostizierte für die nächsten Jahren eine Zunahme von LNG auf fünfzehn Prozent. Besonders in den Ländern, in denen die Netze nicht so gut ausgebaut seien, wie zum Beispiel in Spanien, könnte man bereits diese Entwicklung beobachten. Hier könne man die Mechanismen des Weltmarktes bereits ablesen.

Mössner setzte sich als Vertreter der größten kommunalen Gasbeschaffungsgesellschaft mit den Eingriffen des Bundeskartellamtes bei den Langfristverträgen auseinander. „Das Risiko durch unterschiedliche Fristen ist enorm und ist eine sehr weitgehende Einschränkung der Vertragsfreiheit – auch für die Kunden.“ Er gab zu bedenken, dass es viele Stadtwerke gebe, die langfristige Verträge befürworteten, um ihre Versorgungssicherheit weiter zu gewährleisten.

Positiv beurteilte Mössner, dass die Liberalisierung den Netzzugang vereinfache und sich zunehmend Handelsplätze entwickeln. Besonders die LNG-Entwicklung führe zu mehr Wettbewerb und zu einer Vernetzung der regionalen Teilmärkte. Darum appellierte er an die Branche, dringend an LNG anzukoppeln. Als Risiken für den deutschen Gasmarkt führte er nochmals den globalen Nachfragewettbewerb, die steigenden Preise sowie den komplexen Gastransport an. Weiterhin habe man auch mit unzureichenden Netz- und Speicherkapazitäten zu tun. „Dass die Regulierung dies regeln wird, glaube ich nicht, denn es ist kein freier Markt“, stellte Mössner weiter fest. Um die Chancen und Risken ausgleichen zu können, plädierte er für einen Paradigmenwechsel in der Gasbeschaffung durch ein kooperatives Portfoliomanagement. „Wenn man sich unter den neuen Rahmenbedingungen durchsetzen will, muss man eine Marktmacht durch ein großes Bündelungspotenzial entwickeln“, sagte er weiter. Unter einer Bonität von zwanzig bis dreißig Millionen Euro bräuchte man gar nicht anzufangen. Ferner benötige man für den Handel und den Transport einen Speicherzugang, ein ausgefeiltes Risikomanagement und Risikocontrolling, Transport-Know-How sowie ein geeignetes IT-System. Er räumte ein, dass ein solches Portfoliomanagement für ein Stadtwerk in der Regel nicht alleine wirtschaftlich darstellbar sei und sich darum Kooperationen anbieten würden. Kooperationen ermöglichten Stadtwerken eine weitere Unabhängigkeit, weil sie ein Portfoliomanagement aufbauen könnten und damit aktiv am Beschaffungsmarkt teilnehmen könnten.

Den Einschätzungen von Mössner, dass sich der LNG-Markt in Europa in den nächsten Jahren stark weiterentwickeln werden, stimmte auch Martin Roller von der Shell Energy Deutschland GmbH zu. Als Vertreter eines Öl- und Gasproduzenten verwies er auf die zunehmende globale Energienachfrage und die wachsende Bedeutung des Erdgases. Künftig werde die Nachfrage nach Gas wesentlich stärker ansteigen als die Nachfrage nach Öl, stellte Roller fest. Die Globalisierung des Gasmarktes würde stark durch das Flüssiggas vorangetrieben. Dieser Markt würde immer dynamischer und wettbewerblicher. LNG ist zwar durch den technologischen Fortschritt und die zunehmende Größe der Anlagen und der Transportmöglichkeiten kostengünstiger geworden, insgesamt bleibt Flüssiggas aber kostenintensiv.

Aus Sicht des Produzenten sprach sich Roller auch für eine weitere Ölpreisbindung aus und plädierte für den Erhalt der Langfristverträge. Er erinnerte an die immensen Kosten, die mit der Förderung von Öl und Gas aus immer schwerer zugängliche Regionen verbunden seien und hier bräuchten die Produzenten auch langfristige Absicherungen. „Vorläufig sehe ich keine Bewegung weg von der Ölpreisbindung“, stellte Roller anschließend fest.

Die Bemühungen des Bundeskartellamtes gegen die Langfristverträge begrüßte der Geschäftsführer der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen, Rainer Kübler. Als hundertprozentiges Verbundunternehmen in kommunaler Hand sähe man auch weiter Chancen im Gasmarkt, stellte Kübler fest. Die Möglichkeit langfristige Verträge kündigen zu können, ermögliche den Stadtwerken mehr Wettbewerb und damit mehr Spielräume bei der Preisgestaltung. „Ich kann nur das Gas bestellen, dass ich später verkaufen kann und das kann ich höchstens zwei Jahre vorher absehen“, führte er weiter aus.

Als positiv bewertete der Stadtwerker die Trennung von Netz und Vertrieb, denn ein gutes Lastmanagement ermögliche auch anderen Lieferanten die Netze der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen zu nutzen. Allerdings räumte er ein, dass die Spielräume im Netzbereich durch die Regulierung auch enger werden. Wegen der regulierten Gewinne aus den Netzen, müsse das Regulierungsmanagement schlank gestaltet werden. Kübler betonte aber die Standortvorteile der Stadtwerke, die es auch weiter ermöglichten im Netzbetrieb mitzuhalten, wenn dieses Geschäft effizient aufgebaut würde.

„Stadtwerke müssen sich auf die anderen Wertschöpfungsstufen konzentrieren, wenn sie im Energiemarkt weiter eine Rolle spielen wollen“, sagte Kübler weiter. Im Energiehandel, im Vertrieb sowie im Kundenservice und bei Dienstleistungen läge in Zusammenarbeit mit anderen die Zukunft der Stadtwerke. Er betonte den großen Standortvorteil, den Stadtwerke durch ihre Nähe zu Kunden hätten. Er forderte die Stadtwerke auf, ihre Kunden zu überzeugen, dass Stadtwerke unverzichtbare Markteilnehmer sind. Dazu müssten die Stadtwerke dem Kunden gegenüber ein eigenständiges Profil entwickeln und aktiv in die Preisgestaltung eingreifen, einen guten Kundenservice sowie neue Produkte anbieten.

Aus Sicht eines Newcomers am deutschen Gasmarkt beurteilte der Vorsitzende der Geschäftsführung von Nuon Deutschland GmbH, Dr. Thomas Mecke, die Möglichkeiten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes und der Regulierung. Ein Nachfrage- und Angebots-Problem sieht Mecke zurzeit in Europa nicht. Defizite ergäben sich vor allem durch die fehlenden Transportkapazitäten, obwohl nicht alle innereuropäischen Kapazitäten ausgeschöpft seien. Der Deutschland-Chef von Nuon zeigte sich optimistisch, dass die Märkte in Deutschland und den Benelux-Staaten zusammenwachsen und dass es zu einer weiteren Harmonisierung der europäischen Regulierung kommen werde. Ebenso würden auch schon bald die Ferngasgesellschaften zusammenarbeiten. „Diese Entwicklungen lassen sich nicht aufhalten, nur verzögern“, sagte Mecke.

Als Newcomer am deutschen Gasmarkt beklagte Mecke die bestehenden Kapazitätsprobleme, die es verhinderten Transportsicherheit zu gewährleisten. Nuon könne zwar eine Durchleitung realisieren und habe zufriedene Kunden, aber all zu oft würden Transportanfragen von den Netzbetreibern negativ beantwortet. „Transport ist ein Problem und behindert die Wettbewerber“, betonte Mecke. Dies spiegele auch das traurige Marktergebnis wider, nachdem erst 200 Kunden in Deutschland ihren Gasanbieter gewechselt hätten. An eine Belieferung von Haushaltskunden sei gar nicht zu denken. Deutlich forderte Mecke die Netzbetreiber auf, sichere Kapazitäten an den Entry-Exit-Punkten zur Verfügung zu stellen.

Das EnWG beurteilte Mecke durchaus positiv, allerdings in der Verbindung mit der Verordnung für den Gasmarkt als kryptisch. Die Kalkulation der Angebote für 2006/2007 gestalte sich daher schwierig. Er vermisse auch die im Gesetz geforderten Kooperationen und fordert die Gasbranche auf, sich hier dringend zu bewegen. Die Grundlage des EnWG sei das Zwei-Vertrags-Modell und dies erfordere von der deutschen Gaswirtschaft einen Mentalitätswechsel. Die bereits gemachten Vorschläge der Gasversorger nannte Mecke weiter diskriminierend. Er beklagte ebenso die mangelnden Entry-Exit-Möglichkeiten, insbesondere an der deutschen Ostgrenze. Abschließend ermutigte er die deutschen Gasversorger,FF den Wettbewerb auch als Chance zu begreifen. (NT)

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