Konsens zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung erreicht

Bundesregierung und Wirtschaft haben heute eine weitere Vereinbarung zum Klimaschutz paraphiert. (s. Anlage) Kernstück ist die Selbstverpflichtung der Wirtschaft zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, die durch ein Fördergesetz flankiert werden soll. Bis zum Jahre 2010 sollen die
CO2 -Emissionen um insgesamt 45 Mio. t gesenkt werden, davon möglichst 23 Mio. t durch KWK. Hierbei geht es um ein Fördervolumen in einer Größenordnung von 8 Mrd. DM.

Bundesminister Dr. Werner Müller: „Ich begrüße es sehr, dass wir heute – nach schwierigen Verhandlungen – anstelle der ursprünglich geplanten Quotenregelung eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft paraphiert haben. Besonders hervorheben möchte ich, dass in diese Selbstverpflichtung ein besonderer Förderbaustein für den Zubau von kleinen Blockheizkraftwerken und die Markteinführung von Brennstoffzellen aufgenommen worden ist. Hierfür ist ein zusätzliches Fördervolumen von 700 Mio. DM bis 2010 vorgesehen. Ich erwarte von dem Maßnahmenpaket einen deutlichen Investitions- und Innovationsschub.“

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Kürze den Entwurf eines Kraft-Wärme-Kopplungsfördergesetzes vorlegen. Ziel ist, das Gesetz zum 01. Januar 2002 in Kraft treten zu lassen.

Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Minderung der CO2 -Emissionen und der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Ergänzung zur Klimavereinbarung vom 9.11.2000

  1. Zusage der deutschen Wirtschaft/Energiewirtschaft
    Am 09. November 2000 haben die Bundesregierung und die deutsche Wirtschaft eine Vereinbarung zur Klimavorsorge unterzeichnet, in der sich die deutsche Wirtschaft bereit erklärt, in erheblichem Umfang zur Erreichung des nationalen und des internationalen Klimaschutzziels beizutragen.
    Unter Bezugnahme und aufbauend auf dieser Vereinbarung besteht zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der unterzeichnenden Wirtschaft /Energiewirtschaft Einvernehmen, dass im Rahmen des nationalen Klimaschutzprogramms der Bundesregierung vom 18. Oktober 2000 (5. Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe „CO2-Reduktion“) durch die Energiewirtschaft eine Emissionsreduktion von insgesamt bis zu 45 Mio. t CO2 /Jahr bis zum Jahr 2010 erreicht wird.
    Dieser Beitrag soll durch Erhalt, Modernisierung und Zubau von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) (einschließlich kleiner Blockheizkraftwerke (BHKW) und der Markteinführung von Brennstoffzellen) mit einem Minderungsziel (Basis 1998) von insgesamt möglichst 23 Mio. t CO2 /Jahr, jedenfalls nicht unter 20 Mio. t CO2 /Jahr in 2010 erreicht werden. Des weiteren soll eine CO2 -Minderung bis zu 25 Mio. t/Jahr in 2010 über andere Maßnahmen erfolgen, die in den die Selbstverpflichtung der Wirtschaft konkretisierenden Einzelerklärungen der Energiewirtschaftsverbände näher ausgeführt werden.
    Die Bundesregierung sowie Unternehmen und Verbände der Wirtschaft/ Energiewirtschaft treten gemeinsam für eine aktive, vorsorgende und wettbewerbskonforme Klimaschutzpolitik ein. Die unterzeichnende Wirtschaft/Energiewirtschaft wird Maßnahmen ergreifen, die wesentlich zum Klimaschutzziel beitragen.
    Die Unterzeichner unterstützen den Erhalt, die Modernisierung und den Zubau von Anlagen der KWK unter Berücksichtigung des anliegenden Maßnahmenpakets (Anlagen: KWK/ Nah- und Fernwärme sowie Blockheizkraftwerke/Brennstoffzellen) und damit das Ziel, einen Minderungsbeitrag in einer Größenordnung von 10 Mio. t CO2 /Jahr bis 2005 (Zwischenziel) bzw. insgesamt möglichst 23. Mio t CO2 /Jahr, jedenfalls nicht unter 20 Mio. t CO2 /Jahr bis 2010 zu erreichen.
    Die Bundesregierung und die unterzeichnende Energiewirtschaft gehen ferner davon aus, dass sonstige CO2 -Minderungsmaßnahmen (Anlage: sonstige Maßnahmen) die Emissionsvolumina im Jahre 2005 um 10 Mio. t CO2 /Jahr und bis zum Jahr 2010 um bis zu 25 Mio. t CO2 /Jahr senken. Bei diesen CO2 -Minderungen sind die infolge der Kernenergie-Verständigung möglichen CO2 -Emissionserhöhungen nicht berücksichtigt (siehe 5. Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe CO2 -Reduktion).
    Die deutsche Wirtschaft trägt mit ihrer Selbstverpflichtung zur Klimavorsorge erheblich zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bei. Bis 1998 wurden gegenüber 1990 die CO2 -Emissionen in der Industrie um 31 % und in der Energiewirtschaft um 16 % zurückgeführt. Hierauf aufsetzend ist das Referenzjahr für alle o.g. CO2 -Minderungsmaßnahmen das Jahr 1998 (letzter Monitoring-Bericht des RWI, Essen).
    Für den Erhalt, die Modernisierung und den Zubau von KWK-Anlagen verpflichten sich Stromwirtschaft und industrielle Kraftwirtschaft.
    Für die Maßnahmen zur Modernisierung des Kraftwerksparks (Kond.-Anlagen), den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien sowie Effizienzkampagnen verpflichtet sich die Stromwirtschaft.
    Für die Maßnahmen zur Verbesserung der Heizungs- und Warmwassertechnik verpflichten sich die Gaswirtschaft und die Mineralölwirtschaft.
  2. Zusage der Bundesregierung
    Die Bundesregierung begrüßt die Erklärung der unterzeichnenden Wirtschaft / Energiewirtschaft zur Konkretisierung der Selbstverpflichtung und zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. Bundesregierung und unterzeichnende Wirtschaft / Energiewirtschaft gehen davon aus, dass die zugesagten CO2 -Emissionsreduktionen erreicht werden.
    Die von der Bundesregierung angestrebte CO2 -Minderung kann durch ein Bündel von Maßnahmen erbracht werden. Für die Bundesregierung ist die Sanierung und der Ausbau der KWK ein wichtiger Eckpfeiler für die Erreichung der nationalen CO2 -Minderungsziele (Nationales Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vom 18.10.2000). Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die Kombination aus Selbstverpflichtung der Industrie und einem Förderprogramm CO2 -Minderungen in der Größenordnung der im Klimaschutzprogramm für den Ausbau der KWK genannten Beiträge erreichbar sind. Präferiert wird von der Bundesregierung für die Förderung ein Bonussystem.
    Die Bundesregierung wird unter Beachtung marktwirtschaftlicher Grundsätze den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung ökologisch effizienter KWK einbringen, das das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 12.05.2000 ablöst.
    Diese gesetzliche Regelung soll folgende Eckpunkte enthalten:
    Definition der KWK-Anlagen, die Förderung erhalten, und des begünstigten Stroms
    Übergangsregelungen für den Anlagenbestand
    Regelungen für die KWK-Modernisierung
    Regelungen für den KWK-Zubau
    Finanzierungs- und Weiterwälzungsregelungen.
    Die Bundesregierung wird dabei die Vorschläge der Wirtschaft/Energiewirtschaft zur gesetzlichen Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (Anlage: Eckpunktepapier) berücksichtigen. Unabhängig von dem geplanten Gesetz zur Förderung ökologisch effizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Fördergesetz), kann eine CO2 -Minderung durch erhöhte Wärmeabgabe in Nah- und Fernwärmenetze erreicht werden.
    Solange diese Vereinbarung erfolgreich umgesetzt wird, wird die Bundesregierung in den von dieser Vereinbarung erfassten Bereichen der Energiewirtschaft keine Initiative ergreifen, um die klimaschutzpolitischen Ziele auf ordnungsrechtlichem Wege zu erreichen. Die Umsetzung von EU-Recht bleibt unberührt. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass der unterzeichnenden Wirtschaft/Energiewirtschaft auch bei der Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform im internationalen Vergleich keine Wettbewerbsnachteile entstehen.
  3. Monitoring
    Die Umsetzung dieser Vereinbarung wird durch ein kontinuierliches Monitoring begleitet. Das Monitoring wird Aussagen zur konjunkturellen und sektoralen Entwicklung, zur Investitionstätigkeit und zu weiteren Indikatoren beinhalten, die für die Beurteilung der erreichten CO2 -Minderungen relevant sind.
    Die regelmäßige Überprüfung der Umsetzung dieser Vereinbarung wird durch ein unabhängiges wirtschaftswissenschaftliches Institut in direkter Verbindung mit dem Monitoring für die Klimaschutzvereinbarung vom 09.11.2000 durchgeführt. Die Berichterstattung über die Maßnahmen gemäß dieser Vereinbarung erfolgt in den Branchen-Monitoringberichten zur o.g. Klimaschutzvereinbarung, wird aber getrennt bilanziert. In Zweifelsfällen besteht gegenseitige Deckungsfähigkeit. Bei Übererfüllung einzelner CO2 -Minderungsbeiträge sind gegenseitige Verrechnungen zulässig. Doppelzählungen sind zu vermeiden.
  4. Gemeinsame Zwischenüberprüfung
    Sollte aufgrund einer gemeinsamen Zwischenüberprüfung Ende 2004 unter Berücksichtigung bereits eingetretener und sich abzeichnender, gemeinsam festgestellter Entwicklungen (insbesondere im Bau befindliche Anlagen, genehmigte, beantragte und sicher geplante Vorhaben) die Zielerreichung für das Jahr 2005 in Frage gestellt sein, wird die Bundesregierung unter Berücksichtigung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft am Standort Deutschland zum 1.1.2006 solche ordnungsrechtlichen Maßnahmen ergreifen, die bewirken, dass die mit dieser Vereinbarung angestrebten CO2 -Minderungen erreicht werden. Nach heutiger Einschätzung der Bundesregierung empfiehlt sich in diesem Fall eine Quotenregelung.
  5. Beirat
    Fragen der Durchführung und Auslegung dieser Vereinbarung werden vom Beirat gem. Ziff. VI der Vereinbarung vom 09.11.2000 geklärt. Der Beirat wird um eine Vertretung der Energiewirtschaft erweitert.
  6. Zusicherung
    Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung bringt die Wirtschaft/ Energiewirtschaft ihren Willen zum Ausdruck, im Rahmen sowie in Ergänzung der Vereinbarung zur Klimavorsorge vom 09.11.2000, einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der von der Bundesregierung angestrebten klimapolitischen Ziele zu leisten. Sie wird zur Erfüllung dieser Vereinbarung im Rahmen des wirtschaftlich Möglichen durch Maßnahmen auf der Basis des bestehenden Ordnungsrahmens sowie durch Maßnahmen mit finanzieller Unterstützung zur Senkung des CO2 -Ausstoßes beitragen.
    Erklärung der Wirtschaft/Energiewirtschaft: Insgesamt setzen die Zusagen der unterzeichnenden Wirtschaft/Energiewirtschaft stehen unter dem Vorbehalt, gemäß dieser Vereinbarung voraus, [ dass keine ordnungsrechtlichen Regelungen in Kraft treten, die den Unternehmen die notwendigen wirtschaftlichen Spielräume für ihre Eigeninitiative zur Erreichung der in dieser Vereinbarung zugesagten CO2 -Minderungsziele nehmen würden und ] dass ein den Vorgaben dieser Vereinbarung entsprechendes Gesetz zur Förderung ökologisch effizienter KWK zeitnah in Kraft tritt.

 

Für die Bundesregierung

Für die deutsche Wirtschaft/ Energiewirtschaft

Gerhard Schröder

Bundeskanzler

Dr. Michael Rogowski

Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V.

Dr. Werner Müller

Bundesminister für Wirtschaft und Technologie

Günter Marquis

Präsident des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft e.V.

Vorsitzender des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft regionaler Energieversorgungs-Unternehmen

– ARE – e.V.

Jürgen Trittin

Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Dr.-Ing. Hans-Dieter Harig

Vorsitzender des Verbandes der deutschen Verbundwirtschaft e.V.

Gerhard Widder

Präsident des Verbandes Kommunaler Unternehmen e.V.

 

Dr. Manfred Scholle

Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V.

 

Horst R. Wolf

Vorsitzender des VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.

 

Anlage: KWK/ Nah- und Fernwärme/ BHKW und Brennstoffzellen

Ziel ist insgesamt ein CO2 -Minderungsbeitrag von insgesamt möglichst 23 Mio. t/Jahr, jedenfalls mindestens 20 Mio. t/Jahr in 2010.

  1. Planung, Errichtung und Betrieb neuer KWK-Anlagen (Zubau)
    In den Unternehmen liegen Projekte zu Errichtung und Betrieb neuer KWK-Anlagen vor. Das Potenzial für hocheffiziente KWK-Anlagen wird entsprechend der relevanten Energiepreisentwicklung unter Marktbedingungen Zug um Zug erschlossen. Diese Anlagen werden für die eigene Strom- und Wärmeerzeugung der Unternehmen sowie im Rahmen von Contracting-Modellen errichtet. Sie werden in einer wachsenden Wirtschaft einen zunehmenden Beitrag zum Klimaschutz leisten.

  2. Erneuerung bestehender KWK-Anlagen (Modernisierung)
    Der CO2 -Ausstoß bestehender Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung soll durch Modernisierungsmaßnahmen gesenkt werden. Die Bundesregierung wird in einem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung ökologisch effizienter KWK Förderbedingungen festlegen, die solche Maßnahmen unterstützen.

  3. Förderung von Blockheizkraftwerken bis zu 2 MW und Brennstoffzellen
    Die gekoppelte Strom- und Wärmeerzeugung in kleinen BHKW und Brennstoffzellen-Anlagen kann ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur CO2 -Reduzierung leisten. Die Bundesregierung wird daher auch für diese Anlagen eine Förderung in den Entwurf der gesetzlichen Regelung aufnehmen. Die Eckpunkte der Förderung ergeben sich aus der Anlage BHKW/ Brennstoffzellen.

  4. Erhöhte Wärmeabgabe in Nah- und Fernwärmenetze
    Durch Verdichtung und Erweiterung bestehender Netze sowie weitere Optimierungen im Bereich der Wärmeerzeugung kann die Wärmeabgabe in Nah- und Fernwärmenetze bis zum Jahr 2010 gesteigert werden.

Anlage: Sonstige CO2 –Minderungsmaßnahmen

Ziel ist ein CO2 -Minderungsbeitrag bis zuvon 25 Mio. t/Jahr in 2010.

  1. Modernisierung des Kraftwerksparks
    Die unterzeichnende Energiewirtschaft wird durch eine Modernisierung der Erzeugungsstruktur sowie durch Neubaumaßnahmen die CO2 -Emissionen ihres Kraftwerksparks weiter senken. In Ostdeutschland wurden diese Maßnahmen im Zeitraum von 1990-2000 bereits realisiert. Im einzelnen werden insbesondere folgende Maßnahmen durchgeführt :

    • Neubau von Kraftwerken mit optimierter Anlagentechnik,
    • Verlagerung der Erzeugung auf effizientere Kraftwerke,
    • wirkungsgradsteigernde Maßnahmen in vorhandenen Kraftwerken.

  2. Beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien
    Die unterzeichnende Energiewirtschaft wird sich mit ihren technischen und finanziellen Möglichkeiten auch künftig aktiv engagieren, um den Beitrag erneuerbarer Energien weiter zu steigern. Im einzelnen werden insbesondere folgende Maßnahmen durchgeführt:

    • Bau von Biomassekraftwerken, Biogasanlagen und Wind- und Wasserkraftwerken,
    • Verwertung von Grubengas,
    • Nutzung von Umgebungswärme in Wärmepumpen,
    • thermische Verwertung CO2 -neutraler Abfälle und Ersatzbrennstoffe.

  3. Forcierter Einsatz verbesserter Heizungs- und Warmwassertechnik
    Durch Modernisierung der Heizungs- und Warmwasserversorgung in privaten Haushalten werden die CO2 -Emissionen im Gebäudebestand sowie im Neubaubereich deutlich gesenkt. Diese Verpflichtung wird von der Gaswirtschaft und der Mineralölwirtschaft übernommen. Im einzelnen werden insbesondere folgende Maßnahmen durchgeführt:

    • Modernisierung von Kesseln für Heizung und Warmwasserbereitung in Gebäuden, u.a. durch verstärkten Einsatz von Brennwertkesseln.

  4. Energieeffizienzkampagnen gemeinsam mit der Elektroindustrie
    Durch innovative Technologien soll der sparsame, effiziente Energieeinsatz im privaten und gewerblichen Bereich gefördert werden.

    Schwerpunkte sind dabei:

    • die Förderung des Einsatzes von Elektrowärmepumpen
    • die verstärkte Nutzung von Energiesparlampen und effizienten Geräten in allen Anwendungsbereichen
    • verstärkte Nutzung von Elektrogeräten mit niedrigen Stillstands- und Leerlaufverlusten (stand by-Verluste) im Betrieb
    • der verstärkte Einsatz energieeffizienter Elektromotoren
    • die Reduzierung von Blindleistungsverlusten in Energienetzen.

  5. Erdgasfahrzeuge und Brennstoffzelle
    Durch Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie durch Demonstrationsprojekte werden Innovationen bei der Entwicklung von Erdgasfahrzeugen und Brennstoffzellen unternehmerisch gefördert. Diese Maßnahmen ergänzen die bestehende staatliche Förderung in diesen Bereichen.

Anlage:Eckpunkte für eine gemeinsame Position zur KWK

In mehreren Arbeitssitzungen und Spitzengesprächen haben die stromwirtschaftlichen Verbände Arbeitsgemeinschaft Regionaler Energieversorgungsunternehmen, ARE e. V., Verband der deutschen Verbundwirtschaft, VdV e. V., und Verband kommunaler Unternehmen e. V., VKU, auf Initiative des Verbands der Elektrizitätswirtschaft, VDEW e. V., gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme e. V., AGFW, beim VDEW sowie dem Bundesverband der Deutschen Industrie e. V., BDI, und dem Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V., VIK, Eckpunkte für eine gemeinsame Position zur KWK erarbeitet.

  1. Ausgangssituation
    Als Grundlage für ihre Überlegungen haben die Verbände folgende politische Ausgangssituation festgestellt: Aufgrund des Gesprächs zwischen dem Kanzleramtschef und den Bundesministern für Wirtschaft und Technologie sowie für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 07.03.2001 haben sich veränderte Grundlagen im Hinblick auf die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur KWK ergeben:

    • Selbstverpflichtungen der Wirtschaft werden als Grundlage der weiteren Verhandlungen akzeptiert.
    • Eine Quotenregelung wird von der Bundesregierung derzeit nicht weiter verfolgt.
    • Die von der Bundesregierung angestrebte CO2 -Minderung kann durch ein Bündel von Maßnahmen erbracht werden. Für die Bundesregierung ist die Sanierung und der Ausbau der KWK ein wichtiger Eckpfeiler für die Erreichung der nationalen CO2 -Minderungsziele (Nationales Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vom 18.10.2000). Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die Kombination aus Selbstverpflichtungserklärung der Industrie und einem Förderprogramm die im Klimaschutzprogramm für den Ausbau der KWK genannten Minderungsbeiträge erreichbar sind. Präferiert wird von der Bundesregierung für die Förderung ein Bonussystem, das sich allein aus Beiträgen der Stromverbraucher refinanziert und keine staatlichen Fördermittel erforderlich macht.
    • Es besteht Einvernehmen über eine Finanzierung der Unterstützung der KWK vergleichbar dem Volumen des bestehenden KWK-Gesetzes. Beabsichtigt ist eine Umwandlung des KWK-Gesetzes.

  2. Eckpunkte

    • Fördergegenstand
    • Gefördert wird die KWK-Strommenge. Hierbei werden folgende Kategorien von KWK unterschieden:
    • Alte KWK-Bestandsanlagen.
    • Alle KWK-Anlagen, die vor dem 01.01.1990 in Betrieb gegangen sind.
    • Neue KWK-Bestandsanlagen.
    • Alle KWK-Anlagen, die ab dem 01.01.1990 erstmals in kommerziellen Dauerbetrieb gegangen oder durch Erneuerung wesentlicher Anlagenteile gemäß nachfolgendem dritten Tirez modernisiert worden sind.
    • Modernisierte KWK-Anlagen.

    Ersatz alter KWK-Bestandsanlagen durch Erneuerung wesentlicher Anlagenteile. Eine Erneuerung wesentlicher Anlagenteile liegt vor, wenn die Kosten der Erneuerung mindestens 50 vom Hundert der Kosten einer Neuinvestition der gesamten Anlage betragen. Basis für die Förderung: Testierte Wärmesenke (Nah- , Fern- und Prozesswärmesenke) am Standort der Altanlage.

    Die Entwicklung der geförderten KWK-Stromerzeugung wird einem jährlichen Monitoring-Prozess unterzogen, mit dem die Erreichung der angestrebten CO2 -Minderung überprüft und auf dessen Grundlage ggf. über ergänzende Maßnahmen entschieden werden kann. In diesem Zusammenhang ist dann politisch zu entscheiden, ob ein Zubau neuer KWK-Anlagen, die bestimmten technischen, ökologischen und ökonomischen Kriterien genügen, gefördert werden soll. Bei der Beurteilung dieser Frage sind die vorhandenen energiewirtschaftlichen Parameter im europäischen Energiebinnenmarkt heranzuziehen.

    Die Unternehmen prüfen, besondere Anstrengungen zum Ausbau von Brennstoffzellen, Klein-BHKW und anderen dezentralen KWK-Anlagen zu unternehmen.

    • Fördergrundlagen
    • Als wesentliche Fördergrundlagen werden festgestellt:
    • Eine klare Abgrenzung des KWK-Stroms gemäß AGFW-Definition.
    • Eine Testierung der begünstigten Anlagen nach AGFW.
      Bei wesentlichen Anlagenänderungen ist die Testierung erneut durchzuführen.
    • Förderbegünstigte

    Die Förderbegünstigten sind grundsätzlich alle Betreiber von KWK-Anlagen.

    Dies betrifft:

    • KWK-Anlagen in der Allgemeinen Versorgung.
    • KWK-Anlagen von anderen Betreibern, aus denen KWK-Strom in das Netz der Allgemeinen Versorgung eingespeist wird.
    • Ausgestaltung des Fördermodells
    • – Für die Förderung wird ein Zuschlagsmodell (Bonusmodell) zugrunde gelegt.
    • Die Förderung soll zeitlich befristet und grundsätzlich degressiv ausgestaltet sein (keine Dauersubvention).
    • Die Stromversorger setzen voraus, dass die Weiterwälzung der Kosten aus der KWK-Förderung an die Verbraucher durch Verankerung im Gesetz geregelt wird. Sachgerecht ist eine Weiterwälzung mit dem Ziel, die industriellen und gewerblichen Verbraucher prozentual nicht stärker zu belasten als die privaten Verbraucher. Darüber hinaus ist gegebenenfalls eine Härteregelung für stromintensive Unternehmen vorzusehen. Ferner ist nach Ansicht der Stromversorger eine für KWK und EEG gleichermaßen gültige, leicht handhabbare und eindeutige Regelung anzustreben.
    • Von der Stromwirtschaft wird die Forderung des VIK unterstützt, dass im Rahmen des Gesamtpakets eine möglichst geringe Belastung der Industrie, die der Größenordnung von maximal 0,1 Pf/kWh entspricht, angestrebt und ein Fördervolumen von rund 8 Mrd. DM im Zeitraum von 2002 bis 2010 nicht überschritten wird.
    • Das neue KWK-Gesetz soll an die Stelle des bestehenden KWK-Vorschaltgesetzes treten.
    • Fördergrundsätze
    • Der Bonus soll einen Ausgleich für KWK-spezifische Mehrkosten darstellen. Die AGFW-Vorstudie zur pluralistischen Wärmeversorgung vom März 2000 ergab Mehrkosten von im Mittel 3 Pf/kWh.
    • Die Höhe der Vergütung soll in der Regel in Abständen von zwei Jahren überprüft werden.
    • Bei kleinen Anlagen sind bestehende anderweitige Förderungen (z. B. Befreiung von der Ökosteuer) zu berücksichtigen.
    • Struktur der Förderung

      1. Alte Bestandsanlagen

        Degressive und befristete Förderung: 4 Jahre 3,0 Pf/kWh, im 5. Jahr 2,5 Pf/kWh

        Begründung: Bestandsanlagen, die vor dem 1.1.1990 in Betrieb gingen, verfügen überwiegend über ein CO2 -Minderungspotential. Sie sind im allgemeinen weitgehend abgeschrieben und sollen zur Erschließung dieses Minderungspotentials Zug um Zug modernisiert werden.

      2. Neue Bestandsanlagen

        Fördersatz für bestimmte Laufzeiten, der unter demjenigen für modernisierte Anlagen liegt: 6 Jahre 3,0 Pf/kWh, im 7. Jahr 2,5 Pf/kWh, im 8. Jahr 2,0 Pf/kWh

        Begründung: Aufgrund der erstmaligen Inbetriebnahme dieser Anlagen ab dem 1.1.1990 oder deren erfolgter Modernisierung ist eine hohe Effizienz sichergestellt. Geringeres Fördervolumen als bei modernisierten Anlagen, da die Bestandsanlagen bereits einen Teil der Kapitalkosten verdient haben.

      3. Modernisierte Anlagen

        Fördersatz für bestimmte Laufzeiten, der über dem für neue Bestandsanlagen liegt: 3,0 Pf/kWh für die Dauer der Förderung ab Inbetriebnahme. Der Mittelbedarf nach 2010 ist eine unmittelbare Folge der gewünschten Modernisierung. Da nur sehr schwer zu prognostizieren ist, ob die KWK-Stromerzeugung zu Beginn der nächsten Dekade angesichts des dann zu erwartenden erheblichen Kraftwerksersatzbedarfs voll im Markt ist oder nicht, sind Angaben über den nach 2010 anfallenden Mittelbedarf rein spekulativ.

        Begründung: Höheres Fördervolumen, weil noch die gesamten Kapitalkosten der Modernisierung zu verdienen sind.

      4. Zubau neuer KWK-Anlagen

        In Abhängigkeit vom Ergebnis des Monitoring-Prozesses (siehe Spezifizierung unter „Fördergegenstand“) ist über die Zubauförderung politisch zu entscheiden.

      5. Preisanpassung

      Der Ansatz des Ausgangsfördersatzes von 3 Pf/kWh beruht auf Mehrkosten des KWK-Stroms, die in hohem Maße durch marktbedingt niedrige Strompreise und marktgetrieben hohe Brennstoffpreise, insbesondere Erdgaspreise, verursacht sind. Die Experten erwarten allgemein, dass sich diese Differenz mittelfristig durch steigende Strompreise und sinkende Brennstoffpreise reduzieren wird.

      Um diese als wahrscheinlich erachtete Entwicklung zu berücksichtigen, wurde eine moderate Preisanpassung unterstellt. Dabei wurde angenommen, dass die Mehrkosten des KWK-Stroms sich im Zweijahresrhythmus um jeweils 0,3 Pf/kWh verringern, so dass sich ohne Berücksichtigung anderer Degressionseffekte der Ausgangsfördersatz von 3 Pf/kWh auf 1,8 Pf/kWh im Jahre 2010 vermindert.

      • Modellrechnungen Um den Mittelbedarf zur KWK-Förderung abzuschätzen und einzugrenzen, wurden Modellrechnungen durchgeführt.
        Dabei wurden folgende Randbedingungen berücksichtigt:
      • hälftige Erreichung des von der Bundesregierung für 2010 vorgegebenen CO2 -Minderungsziels durch KWK durch die vorgesehene gesetzliche Regelung, während die andere Hälfte durch sonstige KWK-Maßnahmen im Rahmen der Klimaschutzvereinbarung realisiert werden soll.
      • Anwendung der im Eckpunktepapier entwickelten Grundsätze
      • sparsamer Mitteleinsatz, um die Belastung der nach dem Willen der Bundesregierung zur Finanzierung heranzuziehenden Stromverbraucher so gering wie möglich zu halten.

       

      Alte Bestandsanlagen (vor 1990)

      Neue Bestandsanlagen (ab 1990)

      KWK-Modernisierung

      2002

      3,0 Pf/kWh

      3,0 Pf/kWh

      3,0 Pf/kWh

      2003

      3,0 Pf/kWh

      3,0 Pf/kWh

      3,0 Pf/kWh

      2004

      2,7 Pf/kWh

      2,7 Pf/kWh

      2,7 Pf/kWh

      2005

      2,7 Pf/kWh

      2,7 Pf/kWh

      2,7 Pf/kWh

      2006

      1,9 Pf/kWh

      2,4 Pf/kWh

      2,4 Pf/kWh

      2007

       

      2,4 Pf/kWh

      2,4 Pf/kWh

      2008

       

      1,6 Pf/kWh

      2,1 Pf/kWh

      2009

       

      1,1 Pf/kWh

      2,1 Pf/kWh

      2010

       

       

      1,8 Pf/kWh

      Summe

      rd. 2 Mrd. DM

      rd. 3 Mrd. DM

      rd. 3 Mrd. DM

      Je nach Entwicklungspfad des KWK-Stroms in den einzelnen KWK-Kategorien errechnet sich hieraus eine

      Gesamtsumme von rund 7,5 bis rund 8 Mrd. DM

      Frankfurt/Main, den 14. Mai 2001

      Anlage: Förderung von BHKW-Anlagen bis zu 2 MWel und Brennstoffzellen

      Verständigung (Gremienvorbehalt BDI)

      • Förderung von BHKW bis zu 2 MWel je Anlage
      • Förderung von Brennstoffzellen mit 10 Pf/kWh für die Laufzeit des Gesetzes
      • Zusatzkosten: max. 700 Mio. DM bis 2010, entsprechend 14 TWh. Wenn eine Einspeiseleistung von 500 MWel erreicht ist, wird die Fortsetzung der Förderung im Beirat beraten.
      • Bestandsförderung: 3 Pf/kWh (wie in den Eckpunkten für eine gemeinsame Position zu KWK)
      • Zubauförderung: max. 5 Pf/kWh (mit Preisanpassung wie in Buchstabe e) der Eckpunkte für eine gemeinsame Position zu KWK);
      • Ausschließliche Förderung von ins Netz der öffentlichen Versorgung eingespeistem KWK-Strom nach AGFW-Definition
      • Keine Verdrängung von bestehenden Fernwärmepotentialen, die durch KWK bereits bedient werden

      Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Berlin, den 25.06.01

      Protokollerklärung
      Vereinbarung zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Ergänzung der Klimavereinbarung vom 09.11.00
      In den vergangenen Jahren konnten von der Wirtschaft beachtliche Erfolge bei der Reduktion von CO2 erzielt werden. Hierfür waren und sind auch zukünftig umfangreiche Investitionen von Industrie und Energiewirtschaft notwendig. Für die mit den vorgelegten KWK-Fördermaßnahmen verbundenen zusätzlichen Kosten ist daher angesichts steigender Strompreise und der konjunkturellen Abflachung in der Industrie praktisch kein Verständnis zu finden.

      Dennoch hat der BDI die bisherigen Verhandlungsergebnisse aus politischen Erwägungen mitgetragen, um sowohl eine KWK-Quote zu vermeiden als auch die mit der Bundesregierung getroffene Klimavereinbarung vom 09.11.00 abzusichern. Die jetzt vorgenommenen Ergänzungen gefährden diese Zustimmung. Folgende Erklärung wird daher zu Protokoll gegeben.

      1. Die Paraphierung der Vereinbarung in der Textfassung vom 25. Juni 2001 durch den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Mitgliedsverbände des BDI der Ausweitung des Fördervolumens (verglichen mit dem Angebot vom 14. Mai 2001) für die Förderung des in das Netz der öffentlichen Versorgung eingespeisten Stroms aus dem Zubau von Blockheizkraftwerken (BHKW) bis zu einer Leistungsgröße von 2 MW zustimmen.
      2. Der BDI geht mit Rücksicht auf die Notwendigkeit international wettbewerbsfähiger Strompreise für die deutsche Wirtschaft davon aus, dass die aus der vorgesehenen Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung einschließlich BHKW und Brennstoffzellen zu erwartenden Strompreiserhöhung bzw. Belastung der Netznutzungsentgelte für die industriellen und gewerblichen Stromverbraucher auf den in den Eckpunkten genannten Betrag von maximal 0,1 Pf/kWh beschränkt werden.
      3. Der BDI geht ferner davon aus, dass – soweit die Industrie überhaupt betroffen ist – die CO2 – Minderungsleistungen durch KWK im Rahmen der Klimavereinbarung vom 9. November 2000 voll auf die Minderungszusage in dieser neuen Vereinbarung angerechnet werden. Dies wird durch das Monitoring gemäß Ziffer III der neuen Vereinbarung in direkter Verbindung mit dem Monitoring für die Klimaschutzvereinbarung vom 9. November 2000 gewährleistet.

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