Bundestag will Förderung der Sonnenenergie nahtlos fortsetzen

Der Bundestag will die Förderung des Solarstroms in Deutschland nahtlos fortsetzen. Das Parlament beriet am Donnerstag in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der rot-grünen Regierung, der eine Förderung der Stromgewinnung aus Sonnenenergie, der so genannten Fotovoltaik, auch nach dem 1. Januar 2004 ermöglicht. Zu diesem Zeitpunkt läuft das alte Förderprogramm aus. Die Unionsfraktion stimmte dem Entwurf in den Grundzügen zu, die FDP lehnte ihn ab.

Das Gesetz war notwendig geworden, weil die umfassende Novellierung des Gesetzes über erneuerbare Energien (EEG) das Parlament nicht mehr rechtzeitig passieren kann. Die Union warf der Regierung deshalb «Flickschusterei» vor.

Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) nannte Effizienz, Energiesparen und erneuerbare Energien als drei Pfeiler der Energiepolitik. Schon jetzt arbeiteten 130 000 Menschen im Bereich erneuerbare Energien, mehr als in den Sektoren Kohle und Kernkraft zusammen. Die Regierung halte am Ziel fest, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 auf 20 Prozent des Strombedarfs zu steigern.

Trittin kündigte die Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Handel mit Treibhausgasen noch im Dezember an. Darin soll der gesetzliche Rahmen des 2005 beginnenden Emissionshandels in Europa festgelegt werden. Ziel ist es, damit den Ausstoß von Klima gefährdenden Treibhausgasen zu reduzieren. Ein Entwurf der CDU/CSU, auch die detaillierte Zuteilung der Emissionsrechte per Gesetz zu lösen, wurde an die Ausschüsse verwiesen.

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