In Deutschland und weltweit: Chemikalienbewertung vor REACH

In Deutschland wurden bereits bedeutende Beiträge zur Altstoffbewertung geleistet und viele Erfahrungen bei der Identifizierung und Bewertung von Chemikalien gesammelt. Diese Erfahrungen fließen in die europäischen und internationalen Chemikalien-Programme ein. Dabei hat sich gezeigt, dass sich die zahlreichen Chemikalien nur dann sinnvoll bearbeiten lassen, wenn anhand der Daten zur Exposition und zu den Stoffeigenschaften zunächst diejenigen Stoffe mit den höchsten Risiken identifiziert und prioritär behandelt werden. Nur unter dieser Voraussetzung wird auch das gegenwärtig diskutierte REACH-Programm mit sinnvollem Aufwand und in einem überschaubaren Zeitrahmen dazu beitragen können, mögliche Risiken für Mensch und Umwelt durch Altstoffe besser abzuschätzen und zu beurteilen. Darauf weist Professor Dr. Helmut Greim, Vorsitzender des bei der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) angesiedelten Beratergremiums für Altstoffe (BUA), aus Anlass der aktuellen Diskussionen zu REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) in der EU hin.

Das Chemikaliengesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde 1980 im Bundestag verabschiedet und 1982 in Kraft gesetzt. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht bekannt, wie viele Stoffe die Industrie auf dem Markt hatte. Diese mussten deshalb bis zum Stichtag 18. September 1981 bei der Europäischen Gemeinschaft angemeldet werden, um rechtlich zwischen Altstoffen und Neustoffen unterscheiden zu können. Es wurden darauf hin etwa 100.000 Stoffe gemeldet und im European INventory of Existing Chemical Substances aufgelistet, dem EINECS-Register, das 1990 veröffentlicht wurde. Von diesen 100.000 Stoffen besitzen etwa 5000 ein jährliches Produktionsvolumen von mehr als 10 Tonnen pro Jahr mit einem Marktvolumen von 90 Prozent.

In der Bundesrepublik wurde 1982, nachdem das Chemikaliengesetz in Kraft getreten war, im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung der deutschen Industrie das Beratergremium für umweltrelevante (dieser Zusatz ist mittlerweile entfallen) Altstoffe (BUA) gegründet und von dem damals zuständigen Bundesinnenminister eingesetzt – ein Umweltministerium gab es noch nicht. Dieses ursprünglich drittelparitätisch mit je vier Mitgliedern aus Industrie, Behörden und Wissenschaft sowie dem Vorsitzenden besetzte Gremium unter dem Dach der GDCh hat zunächst anhand der Informationen der Firmen und eigenen Recherchen zu Produktionsmengen, gefährlichen Stoffeigenschaften, Vorkommen und Persistenz in der Umwelt ein Prioritätensetzungsverfahren entwickelt und eine Prioritätenliste erstellt. Damit sollte zunächst die wissenschaftliche Bewertung des Gefährdungspotentials für Mensch und Umwelt der in Deutschland relevanten Altstoffe zeitlich strukturiert werden, um mit den wirklichen Problemstoffen beginnen zu können.

Die 5000 Stoffe wurden eingehend diskutiert und bewertet, mit dem Ergebnis, dass sich etwa 1000 Stoffe für eine weitere Bearbeitung als relevant erwiesen. Diese etwa 1000 Stoffe wurden anhand verschiedener Auswahl- bzw. Eliminationskriterien weiter eingegrenzt. So wurden solche Stoffe zurückgestellt, die entweder durch andere gesetzliche Bestimmungen bereits geregelt werden (Pestizide, Arzneimittel), die überwiegend in der Natur vorkommen oder die sich besonders rasch zersetzen.

Für die verbleibenden ca. 800 als prioritär erkannten Stoffe wurde unter Berücksichtigung der Expositionshöhe, des Vorkommens in Mensch und Umwelt, des abiotischen und biotischen Abbauverhaltens, des Bioakkumulationspotenzials, und der gefährlichen Stoffeigenschaften (aquatische Fisch- und Daphnientoxizität, Säugetiertoxizität, Hinweise auf Mutagenität und Kanzerogenität) ein Ranking für die weitere Bearbeitung vorgenommen. Dabei wurden auch Stoffe, die wegen zahlreicher Datenlücken nicht bewertbar waren, als potentiell gefährlich angesehen.

Nachdem aufgrund einer Umfrage des Verbands der Chemischen Industrie 1986 eine Liste aller in Deutschland mengenmäßig relevanter Stoffe vorlag, hat das BUA die Stoffe in vier verschiedene Kategorien eingeteilt. Der Gruppe I wurden die Stoffe zugeordnet, für die wegen ihrer potentiellen Gefährlichkeit und hohen Produktionsmenge ein ausführlicher Bericht erstellt werden sollte. Gruppe II enthielt Stoffe, bei denen aufgrund von Datenlücken eine wissenschaftliche Bewertung nicht möglich war und zunächst weitere Untersuchungen zu veranlassen waren. Gruppe III enthielt Stoffe, bei denen wegen eines geringen Gefährdungspotentials voraussichtlich die Erstellung eines Kurzberichtes ausreichen würde. Der Gruppe IV wurden schließlich Stoffe zugeordnet, für die wie bei Zwischenprodukten keine Exposition zu erwarten bzw. eine Gefährdung nur für den Arbeitsplatz gegeben ist. Das Prioritätensetzungsverfahren wurde in drei BUA-Sonderberichten und einer Fachzeitschrift veröffentlicht.

Basierend auf den Stoffdatensätzen der Firmen und weitergehenden Literaturrecherchen hat das BUA bis heute für mehr als 330 Stoffe ausführliche wissenschaftliche Dokumentationen und zu ca. 200 Stoffen eine vorläufige Beurteilung und Einstufung erarbeitet. Gleichzeitig wurden Datenlücken identifiziert und entsprechende Untersuchungen vorgeschlagen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden und werden in Ergänzungsberichten veröffentlicht. Auch die Möglichkeiten von Stoffgruppenbetrachtungen, bei denen über Struktur-Wirkungsbeziehungen aus den vorhandenen Daten auf das Gefährdungspotential strukturverwandter Stoffe geschlossen wird, wurden von BUA systematisch geprüft und in mehreren Veröffentlichungen erläutert. Beispiele für Stoffgruppenbetrachtungen des BUA sind die veröffentlichten Berichte zu Sulfonsäuren, Acrylaten und Methacrylaten sowie aliphatischen Aminen. Inzwischen ist der Aspekt der Stoffgruppenbetrachtungen international, z.B. im OECD-ICCA-HPV (OECD-International Council of Chemical Associations-High Production Volume)-Chemikalien-Programm bei der Erarbeitung von Category Approaches unentbehrlich.

Zu den oft genannten Stoffbeispielen gehört der 1993 bei einem Chemieunfall der Firma Hoechst freigesetzte Stoff o-Nitroanisol. In dem 1987 erschienenen BUA-Bericht Nr. 9 und im Ergänzungsbericht Nr. 114 aus dem Jahre 1993 sind alle gefährlichen Stoffeigenschaften dokumentiert, einschließlich des Hinweises, dass diese Chemikalie im Verdacht steht, Krebs zu erzeugen. Dieser Zwischenfall und die dabei aufgetretenen Probleme, Öffentlichkeit und Behörden umfassend und kompetent zu informieren, wurde von der deutschen chemischen Industrie zum Anlass genommen, grundsätzlich für alle hergestellten und verwendeten Chemikalien Stoffdatensätze in einer speziellen Datenbank anzulegen, diese laufend zu aktualisieren und ggf. Datenlücken zu schließen. Diese Art der Datenbankerfassung wurde inzwischen weiterentwickelt und weltweit unter der Bezeichnung IUCLID-Datensätze (International Uniform Chemical Information Database) etabliert. Das BUA und die an seiner Arbeit beteiligten Institutionen aus Industrie, Behörden und Hochschule haben im Laufe der Zeit viele Erfahrungen auf dem Gebiet der Altstoffbewertung in den Bereichen Exposition, Ökologie und Toxikologie gesammelt und eine große Zahl umfassender Monographien erstellt. In die europäische Altstoffverordnung von 1993 sind viele der im BUA gesammelten Erfahrungen eingeflossen.

Inzwischen beteiligt sich das BUA an der ICCA-Initiative beim OECD-HPV-Chemikalien-Programm, das sich zum Ziel gesetzt hat, weltweit innerhalb von fünf Jahren 1000 Hochtonnage-Chemikalien zu bewerten. Deutschland nimmt dort neben den USA und Japan eine führende Rolle ein und bearbeitet 150 dieser Stoffe. Mit bisher 289 international abgestimmten ICCA-Stoffbewertungen, davon 60 von Deutschland bearbeitet, lässt sich das Ergebnis dieses Programms, insbesondere der deutsche Beitrag, durchaus sehen.

Daneben gab und gibt es zwei weitere Aktivitäten in Deutschland, in deren Rahmen vor allem gesundheitsgefährliche Stoffe an Arbeitsplätzen bewertet werden. So hat die Arbeitsstoff-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft seit 1955 fast 1000 Stoffe bewertet, darunter auch eine Reihe von BUA-Stoffen, für die sich eine besondere Bedeutung am Arbeitsplatz gezeigt hat. Auch mit der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie (BG Chemie), die seit 1977 insgesamt 466 Stoffe für den Arbeitsplatz bewertet hat, stand BUA in enger Verbindung. Das Programm der BG Chemie ist mittlerweile abgeschlossen. Zur Vermeidung von Doppelarbeit wurde vereinbart, auf die bereits erarbeiteten Ergebnisse der jeweils anderen Seite zurückzugreifen oder diese gemeinsam zu erarbeiten. Mit der BG Chemie sind das 52 gemeinsam bewertete Stoffe, mit der Arbeitsstoff-Kommission 148 Stoffe. Wie BUA hat auch die BG Chemie in vielen Fällen bei Datenlücken Prüfungen initiiert, die zu einer Verbesserung der Datenlage geführt haben. So hat die BG Chemie für 127 Stoffe, die sich aufgrund der Daten aus der Literatur nicht bewerten ließen, 437 experimentelle Studien veranlasst und teilweise selbst finanziert, die in vielen Fällen die Grundlage für die Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten und Einstufungen bilden. Damit nimmt Deutschland international eine anerkannte Vorreiterrolle auf dem Gebiet der Altstoffbearbeitung ein. Es wurde dabei jedoch auch offensichtlich, dass bei vielen Altstoffen, darunter auch Stoffe mit hohen Jahresproduktionszahlen, für die Bewertung relevante Datenlücken vor allem zur Exposition aber auch Toxikologie und Ökotoxikologie bestehen. Diese Situation hat sich nicht zuletzt durch das OECD-HPV-Programm, das primär zur Auffüllung von Datenlücken initiiert wurde, bereits erheblich verbessert.

Wichtig ist auch die laufende Altstoffbewertung der Europäischen Kommission, die seit 1993 118 von 141 als prioritär ausgewählte Altstoffe in umfangreichen Risk Assessment Reports hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt bearbeitet hat. Auch im CICAD-Programm (Concise International Chemical Assessment Documentation) der WHO werden laufend Berichte über Altstoffe – bisher 62 – erstellt. Das US-amerikanische TLV (Threshold-Limit-Value)-Committee, das seit den 40er Jahren des vergangenen Jahrhunderts Grenzwerte für Arbeitsstoffe erarbeitet, kann 661 Stoffberichte aufweisen. Dazu kommen Bewertungen durch nationale Gremien beispielsweise in Großbritannien, den Niederlanden oder Skandinavien wie auch durch die US-amerikanischen EPA (Environmental Protection Agency) und entsprechenden Behörden in Australien und Kanada. Bei diesen vielen Aktivitäten muss es ein Ziel sein, durch eine bessere Abstimmung Doppelarbeit zu vermeiden.

Das Beratergremium für Altstoffe (BUA) wurde 1982 bei der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) eingerichtet, die mit 27000 Mitgliedern zu den weltweit größten chemiewissenschaftlichen Gesellschaften zählt. Der GDCh-Vorstand beruft die BUA-Mitglieder (zzt. 13 Personen). Der BUA-Vorsitzende ist ständiger Gast im GDCh-Vorstand, und die BUA-Geschäftsführung wird derzeit vom stellvertretenden GDCh-Geschäftsführer Dr. Kurt Begitt wahrgenommen.

Media Contact

Dr. Renate Hoer idw

Weitere Informationen:

http://www.gdch.de

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