9. Genehmigung für Stammzellenforschung an das Max-Planck-Institut für Molekulare Genetik in Berlin erteilt

Am 14.02.2005 hat das Robert Koch-Institut die neunte Genehmigung nach dem Stammzellgesetz für Forschungsarbeiten mit humanen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) erteilt. Sie ergeht an das Max-Planck-Institut für Molekulare Genetik in Berlin. In dem genehmigten Projekt, das der Grundlagenforschung zuzurechnen ist, sollen Gene identifiziert und untersucht werden, deren Produkte für die Aufrechterhaltung der Pluripotenz humaner embryonaler Stammzellen wesentlich sind. Pluripotenz ist die Fähigkeit von Stammzellen, sich unbegrenzt zu vermehren und sich in alle Zelltypen des Körpers entwickeln zu können. Die molekularen Grundlagen der Pluripotenz von hES-Zellen sind bislang wenig verstanden.

Ausgangspunkt für die geplanten Untersuchungen sind Gene, von denen bekannt ist, dass sie sowohl in humanen embryonalen Stammzellen als auch in frühen menschlichen Embryonen aktiv sind und von denen man annimmt, dass sie an der Aufrechterhaltung von Pluripotenz beteiligt sind. Die Aktivität einzelner dieser Gene soll nun in hES-Zellen durch gezielte Manipulationen gehemmt werden. Dabei soll untersucht werden, ob und wie weit die Eigenschaften der Stammzellen durch die Aktivität dieser Gene beeinflusst werden. Im Falle des Verlustes der Pluripotenz soll dann analysiert werden, welche Auswirkungen die Hemmung eines einzelnen Gens auf die Gesamt-Genaktivität der Zelle hat. Die Eigenschaften von Zellen werden auf molekularer Ebene, nämlich durch Netzwerke von aktiven Genen, bestimmt. Diese Analysen sollen sowohl auf der Ebene RNA als auch Proteinebene erfolgen.

Die gewonnenen Daten sollen dann unter Verwendung bioinformatischer Methoden für die Modellierung genregulatorischer Netzwerke genutzt werden, die das Zusammenspiel verschiedener molekularer Prozesse in humanen ES-Zellen beschreiben. Die Kenntnis solcher Netzwerke kann zu einem vertieften Verständnis der Mechanismen beitragen, die der Aufrechterhaltung der Pluripotenz von embryonalen Stammzellen und der Einleitung von Entwicklungsprozessen in frühen menschlichen Embryonen zu Grunde liegen.

Angaben über dieses Forschungsvorhaben sind im öffentlichen Register über genehmigte Forschungsvorhaben auf den Internet-Seiten des Robert Koch-Instituts einsehbar unter http://www.rki.de/GESUND/STEMCELL/STEMCELL.HTM.

Das Robert Koch-Institut ist die zuständige Genehmigungsbehörde für Anträge auf Import und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen. Das Robert Koch-Institut holt die Stellungnahme der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) ein. Zum beantragten Vorhaben lag eine positive Stellungnahme der ZES vor.

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Heidrun Wothe idw

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