Nationaler Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zum Klonen

Nach mehr als einjährigen intensiven Beratungen legt der Nationale Ethikrat am heutigen Montag seine Stellungnahme „Klonen zu Fortpflanzungszwecken und Klonen zu biomedizinischen Forschungszwecken“ vor.

Der Nationale Ethikrat spricht sich einmütig für ein weltweites Verbot des Klonens von Menschen zu Fortpflanzungszwecken und für eine Präzisierung der deutschen Rechtslage im Sinne eines strafrechtlichen Verbots aus.

Zum Klonen von Menschen zu Forschungszwecken sind drei Positionen vertreten worden:

A Beibehaltung des Verbots des Forschungsklonens,
B Begrenzte Zulassung des Forschungsklonens,
C Verbot des Forschungsklonens zum gegenwärtigen Zeitpunkt.

Unbeschadet dieser drei Positionen hat sich der Nationale Ethikrat auf die Empfehlung verständigt, das Klonen von Menschen zu Forschungszwecken in Deutschland gegenwärtig nicht zuzulassen.

Die ethischen und verfassungsrechtlichen Bewertungen des Ethikrates zum Fortpflanzungs- und zum Forschungsklonen gründen sich auf eine umfassende Analyse des wissenschaftlichen Sachstands und der geltenden Rechtslage.

Ebenso wie bei der Stellungnahme „Genetische Diagnostik vor und während der Schwangerschaft“ (2003) hat der Ethikrat auch bei der vorliegenden Stellungnahme auf eine Abstimmung verzichtet. Die divergierenden Positionen zum Forschungsklonen sind von den sie jeweils tragenden Mitgliedern unterzeichnet worden.

Die Stellungnahme „Klonen zu Fortpflanzungszwecken und Klonen zu biomedizinischen Forschungszwecken“ kann auf der Website des Nationalen Ethikrates unter eingesehen werden.

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Ulrike Florian idw

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