Neues Programm für das Patentieren von polnischen Erfindungen – "Patent PLUS"

Hauptziel dieses Programms soll es sein, den Technologietransfer von Wissenschaft zu Wirtschaft durch die Unterstützung beim Erlangen eines patentrechtlichen Schutzes für die Erfindungen, die in Forschungsstätten gemacht werden, zu modernisieren.

Das Programm erstreckt sich auf polnische und auch europäische Patentanmeldungen sowie auch auf internationale Verfahrenweisen. Die breit gefächerte Kofinanzierung von Patentanmeldungen soll eine Reaktion auf das immer stärker werdende Bedürfnis sein, polnische Erfindungen so weit wie möglich zu schützen.

Ein zusätzliches Element dieses Programms beruht darauf, die Fachkräfte in Forschung und Entwicklung für die Bedeutung des Schutzes von Industrieeigentum für die Kommerzialisierung moderner Lösungsansätze weiter zu sensibilisieren und den Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen die Suche nach Business-Partnern zu erleichtern. Das Programm richtet sich an Hochschulen, Hochschul-Business-Inkubatoren, Technologieparks, Forschungseinrichtungen u. dgl.

Die Bezuschussung seitens des Staatshaushalts liegt bei maximal 90 % der geplanten Kosten für die Umsetzung des Vorhabens wie Anmeldung beim Patentamt in Polen oder im internationalen Verfahren, Handlungen eines Patentanwalts, Aufgaben im Zusammenhang mit der Gewinnung von Partnern zur Kommerzialisierung der Erfindung sowie Schulungen zum Thema Schutz von Industrieeigentum. Erstmalig wurden finanzielle Mittel für Ziele wie Steigerung internationaler Patentanmeldungen aus Einrichtungen mit Sitz in Polen sowie Intensivierung der Kommerzialisierung von Erfindungen und Erleichterung bei der Aufnahme von Kontakten zu Business-Partnern nach dem Wissenschaftsfinanzierungsgesetz 2007 bewilligt.

Dem Programm liegen Analysen zugrunde, aus denen sich ergibt, dass der Schutz polnischen Industrieeigentums unzureichend ist. Dies stellt eine Grundlage für eine Intervention seitens des Staates dar. Den Wissenschaftlern soll die Bedeutung des Patentschutzes und dessen Einfluss auf den Prozess des Technologietransfers bewusst gemacht werden.

Dieses Ziel kann erreicht werden, indem also Kompetenz-, rechtlich-organisatorische und finanzielle Barrieren abgebaut werden. Über die Mittelzuweisung entscheidet die Wissenschaftsministerin auf der Grundlage eines Vertrags mit der ausgewählten Einrichtung.

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