Hochschulen Sachsen-Anhalts beschließen Anerkennung von Leistungsnachweisen Frühstudierender

An den Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) des Landes gibt es in unterschiedlichem Umfang Möglichkeiten für besonders begabte Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe, im Rahmen so genannter Frühstudierenden-Programme bereits parallel zum Schulunterricht ausgewählte Vorlesungen zu besuchen und entsprechende Prüfungsleistungen abzulegen. Zurzeit werden diese Angebote von bis zu 150 Schülerinnen und Schülern des Landes Sachsen-Anhalt genutzt.

Die so erzielten Leistungsnachweise werden auf Grundlage des jetzt gefassten LRK-Beschlusses fortan nicht mehr nur bei Aufnahme eines Studiums an der ausgebenden Hochschule anerkannt, sondern können bei der Immatrikulation an beiden Universitäten und allen Fachhochschulen des Landes Sachsen-Anhalt nach Maßgabe der jeweils geltenden Prüfungsordnungen auf das gewünschte Studium angerechnet werden.

Die Programme zur Förderung der Frühstudierenden sind in den Hochschulen des Landes unterschiedlich geregelt, zumeist finden die Vorlesungen aber in den Nachmittagsstunden statt, so dass eine Teilnahme nach dem Schulunterricht möglich ist und keine Unterrichtsstunde entfällt.

Der von LRK-Präsident Prof. Dr. Armin Willingmann eingebrachte Antrag zur wechselseitigen Anerkennung an allen Hochschulen wurde von den Rektoren einstimmig angenommen; eine vergleichbare Regelung gibt es bislang nur in einem einzigen anderen Bundesland (Rheinland-Pfalz). Die LRK sieht in dem klaren Bekenntnis zur Frühförderung begabter Schülerinnen und Schüler im Lande eine zusätzliche Attraktivitätssteigerung der Frühstudierendenförderung und verbindet damit die Erwartung, die Verbleibequote begabter Studierender in Sachsen-Anhalt weiter zu erhöhen.

Prof. Dr. Armin Willingmann: „Die landesweite Anerkennung der Prüfungsergebnisse steigert die Attraktivität der einzelnen Frühstudiums-Angebote unserer Hochschulen deutlich, da die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schon während der Schulzeit Prüfungsleistungen an einer Hochschule ihrer Region ablegen und sich diese auch dann anrechnen lassen können, wenn sie ihr späteres Studium an einer anderen Hochschule im Lande aufnehmen. Dies ist umso erfreulicher, als sich der größte Teil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des organisierten Frühstudiums in Sachsen-Anhalt für technisch-naturwissenschaftliche Fächer entscheidet und dort erste akademische Erfahrungen sammelt.“

Mitglieder der Landesrektorenkonferenz sind die sieben staatlichen Hochschulen des Landes sowie die Evangelische Hochschule für Kirchenmusik und die Theologische Hochschule Friedensau. Die Fachhochschule Polizei genießt Gaststatus.

Media Contact

Andreas Schneider idw

Weitere Informationen:

http://www.lrk-lsa.de

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