Bildungsprämie wirkt: Interesse an Weiterbildung nimmt deutlich zu

„Das Interesse an Weiterbildung nimmt erfreulich zu.“ Mit diesen Worten kommentierte Bundesbildungsministerin Annette Schavan die Ausgabe des zehntausendsten Prämiengutscheines, mit dem die Bundesregierung die individuelle berufliche Weiterbildung fördert.

Schavan weiter: „Es ist ein gutes Zeichen, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger die wachsende Bedeutung der Weiterbildung erkennen – und die Bundesregierung hilft dabei, den Weiterbildungswunsch auch zu realisieren.“ Dies sei ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Bildungsrepublik.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Erwerbstätige in Deutschland in ihrer beruflichen Weiterbildung mit bis zu 500 Euro Zuschuss in Form eines Prämiengutscheins. Damit können sie einmal im Jahr einen Kurs oder eine Prüfung der beruflichen Weiterbildung zur Hälfte bezahlen. Jeder Angestellte und Selbständige in Deutschland kann einmal im Jahr davon profitieren, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht über 25.600 Euro liegt (bzw. 51.200 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare).

Derzeit werden täglich über 200 Prämiengutscheine verteilt, das macht pro Woche über 1000 Gutscheine. Damit wird die bisherige Nachfrage in etwa vervierfacht. „Je mehr Lerner und Anbieter davon profitieren, desto mehr spricht sich das Angebot offenbar herum. Bei Nutzern, Anbietern und Beratern wächst das Interesse. Diesen Trend werden wir unterstützen und ausbauen“, sagte Schavan.

Die Förderbedingungen der Prämiengutscheine wurden zum 1. Januar 2010 deutlich verbessert: Zuvor betrug der Maximalwert 154 Euro, die Einkommensgrenze lag bei 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare). Damit kann jetzt auch hochwertigere Weiterbildung finanziert werden. Zudem können mehr Erwerbstätige profitieren, denn Arbeitnehmer, die in strukturstarken Gebieten mit hohem Einkommensniveau in Vollzeit arbeiten oder auch Ältere, deren Gehalt mit der Zeit gestiegen ist, sind jetzt häufig ebenfalls förderfähig.

Das Programm Bildungsprämie bietet neben den Prämiengutscheinen auch das sogenannte „Weiterbildungssparen“ an. Wer Ansparvermögen, das im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes gefördert wird, vor Ende der Sperrfrist für berufliche Weiterbildung verwendet – etwa um den Eigenanteil zur Bildungsprämie aufzubringen – der erhält trotzdem die Arbeitnehmersparzulage.

Die Prämiengutscheine und die Spargutscheine für das Weiterbildungssparen sind in derzeit rund 450 Beratungsstellen bundesweit erhältlich. Interessenten können sich über die kostenlose Rufnummer 0800 2623 000 informieren, oder im Internet unter http://www.bildungspraemie.info/

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

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Silvia von Einsiedel BMBF Newsletter

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