Studieren und Forschen in Deutschland und Frankreich

19. September 1997 Unterzeichnung des Abkommens von Weimar

Eine binationale Arbeitsgruppe des deutschen Wissenschaftsrates und der französischen IGAENR (Inspection Générale de l'Administration de l'Education Nationale et de la Recherche) hat die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) evaluiert. Die Anregung zur Evaluation erfolgte durch die DFH selbst anlässlich des vor 10 Jahren unterzeichneten Staatsvertrages zur Gründung einer Deutsch-Französischen Hochschule.

Die Arbeitsgruppe ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die DFH sich seit ihrer Gründung positiv entwickelt hat und mit der Förderung der integrierten binationalen Studiengänge sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses eine wichtige Aufgabe im Bereich der deutsch-französischen Zusammenarbeit im Hochschulbereich wahrnimmt, aus der auch Kooperationen im Forschungsbereich erwachsen.

Mit der Unterzeichnung des Abkommens am 19. September 1997 in Weimar wurde ein rechtlicher Rahmen geschaffen, den es in den beiden darauf folgenden Jahren galt mit Leben zu erfüllen. Der Verwaltungssitz der binationalen Hochschule sollte ein gemeinsamer sein. Die Wahl fiel auf die Grenzstadt Saarbrücken. Im September 1999 nahm die Hochschule ihre Tätigkeit auf, genauer gesagt Gründungspräsident Jean David, Gründungsvizepräsidentin Helene Harth sowie zwei Mitarbeiterinnen. In der Zwischenzeit stehen der DFH 20 fest angestellte Mitarbeiter neben dem ehrenamtlichen Präsidium für ihre Aufgaben zur Verfügung.

Von Beginn an stand die DFH vor zwei großen Herausforderungen. Es galt einerseits, die Kontinuität bereits bestehender binationaler Hochschulkooperationen zu gewährleisten. Andererseits sollte auf der Basis der durch das Weimarer Abkommen zusätzlich gegebenen Aufgaben und der völlig neuen juristischen Grundlage innovative Profilbildung erkennbar werden. Neben dem Aufbau eines Mitarbeiterteams mussten zunächst Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die Deutsch-Französische Hochschule wird als „Verbund deutscher und französischer Hochschulen mit Rechtspersönlichkeit“ definiert und unterliegt weder deutschem noch französischem Recht. Sie ist eine völkerrechtliche Einrichtung. Deshalb ist sie angehalten, in verwaltungstechnischer und finanzieller Hinsicht ihre Partner in Deutschland und Frankreich gleich zu behandeln. Parallel zum Aufbau des Sekretariats sowie zur Betreuung und Verwaltung vorhandener und neuer binationaler Studiengänge formierten sich im Laufe des Jahres 2000 die Organe und Gremien der Deutsch-Französischen Hochschule: der Hochschulrat, die Versammlung der Mitgliedshochschulen und der wissenschaftliche Beirat. Mit der Verabschiedung des Gründungspräsidenten und der Amtseinführung der ersten gewählten Präsidentin Helene Harth im September 2001 galt die Gründungsphase als abgeschlossen.

Bereits im Studienjahr 2000/01 zählte die DFH knapp 3.000 Studierende in 90 binationalen Studiengängen. Heute hat die Hochschule über 140 grundständige und postgraduale integrierte Studiengänge zwischen deutschen und französischen Hochschulen, von denen 14 im Rahmen trilateraler Kooperationen ein weiteres Land mit einbeziehen. 30 deutsch-französische Graduiertenkollegs erweitern das Angebot auf Promotionsebene. Rund 4.500 Studierende sind bei der DFH eingeschrieben. Das bedeutet, dass 1/3 des gesamten Studierendenaustausches zwischen Deutschland und Frankreich unter dem Dach der DFH verläuft. Im Verbund sind 150 deutsche und französische Hochschulen vereint, die entweder einen oder mehrere integrierte Studiengänge oder DFH-geförderte Graduiertenkollegs anbieten.

Im Bereich der Forschung und Entwicklung fördert die binationale Hochschule insbesondere die Mobilität und gemeinsame Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern. Dazu zählen neben den Graduiertenkollegs die Sommerschulen und Ateliers, die auch für Teilnehmer aus Drittländern offen sind. Ziel ist es, deutsche und französische Doktoranden und Post-docs zusammenzuführen, um über aktuelle Entwicklungen ihres Forschungsgebietes zu diskutieren und einen Wissenstransfer zu ermöglichen. Die DFH möchte damit die Entstehung von Netzwerken unterstützen, aus denen sich gemeinsame Forschungsprojekte entwickeln können.

Darüber hinaus unterstützt die DFH mit einem speziellen Förderprogramm binationale Cotutelle de thèse-Verfahren. Die Cotutelle ermöglicht Doktoranden, im Rahmen einer Dissertationsarbeit grenzüberschreitend an zwei Hochschulen zu promovieren. Die Besonderheit einer deutsch-französischen Promotion liegt in der gemeinsamen Betreuung und Begutachtung durch einen deutschen und französischen Hochschullehrer. Ein längerer Forschungsaufenthalt an der französischen bzw. deutschen Partnerhochschule sowie das Ablegen der Doktorprüfung vor einer binationalen paritätisch besetzten Prüfungskommission gehören ebenfalls zum Promotionsverfahren.

„Die Mobilität von Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern zwischen Deutschland und Frankreich strukturiert zu fördern, war von Anfang an unser Ziel und wird es auch bleiben“, so lautet der Kommentar von DFH-Präsident Dieter Leonhard anlässlich des 10-jährigen Jubiläums. Neben der quantitativ positiven Entwicklung in der Mobilität von Studierenden und Forschern betont Leonhard auch die qualitativen Veränderungen des Austauschs. Die Studierenden lernen nicht nur das Partnerland kennen, sondern erwerben gleichzeitig beide Abschlüsse. Alle DFH-Programme unterliegen einer regelmäßigen, unabhängigen Überprüfung durch eine mehrstufige Begutachtung. Die Qualitätssicherung garantiere – so Leonhard – eine originäre fachwissenschaftliche Ausbildung, in der sich die unterschiedlichen Fächerkulturen und Lehrpläne beider Länder möglichst eng miteinander verzahnen.

Die finanziellen Mittel werden der DFH paritätisch von der deutschen und französischen Regierung sowie den deutschen Bundesländern zur Verfügung gestellt. Sie betragen derzeit rund 9,5 Mio. Euro pro Jahr.

Media Contact

Ulrike Reimann idw

Weitere Informationen:

http://www.dfh-ufa.org/1651.html

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