Gesetzreform sichert Erststudium ohne Studiengebühren

Bulmahn: „Studiengebührenfreiheit schafft Verlässlichkeit für Studierende und ihre Eltern“

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch in Berlin beschlossen, dass für das Erststudium in Deutschland keine Studiengebühren erhoben werden dürfen. Dies stellt die sechste Novelle des Hochschulrahmengesetzes sicher.

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, erklärte heute dazu: „Studierende und ihre Eltern brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für die Zukunftsplanung. Die Bundesregierung hat die Familienförderung deutlich ausgebaut und das BAföG massiv erhöht – dieses Geld darf nicht mit der anderen Hand aus dem Familienportemonnaie durch Studiengebühren wieder herausgenommen werden!“

Bulmahn betonte, Deutschland habe im internationalen Vergleich zu wenig Studierende. Abschreckende Gebühren könne sich unser Land nicht leisten, denn für den wirtschaftlichen Fortschritt unseres Landes seien wir auf immer mehr Hochqualifizierte angewiesen.

Mit der Gesetzesnovelle wird eine weiteres Ziel der rot-grünen Koalitionsvereinbarung umgesetzt. Das Gesetz fußt auf dem „Meininger Beschluss“ der Kultusministerkonferenz vom 25. Mai 2000, der den Grundsatz der Studiengebührenfreiheit vorsieht, enge Regelungen für Ausnahmen aber zulässt. Die Bundesbildungsministerin unterstützt mit der Novelle auch die Einführung neuer nachfrageorientierter Studienfinanzierungsmodelle wie Studienkonten und Bildungsgutscheine, wie sie bereits in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein vorgesehen sind. Das Landesrecht regelt, welchen Umfang das Studienkonto bzw. die Bildungsgutscheine für ein gebührenfreies Studium haben oder wann die Regelstudienzeit als deutlich überschritten gilt und damit Studiengebühren erhoben werden können. Hierbei sind differenzierte Regelungen möglich und sinnvoll, etwa zur Berücksichtigung von Gremientätigkeiten, Kindererziehungszeiten, Teilzeitstudierenden und Auslandsstudienzeiten. Der Grundsatz der Studiengebührenfreiheit sichere nun die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet, so die Ministerin abschließend.

Gleichzeitig schafft der Bund mit der HRG-Novelle neue Regelungen für die verfasste Studierendenschaft und bildet eine neue gesetzliche Grundlage für die Bachelor- und Master-Abschlüsse.

Das Hochschulrahmengesetz soll wie folgt geändert werden:

  • Für ein Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss sowie für ein Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt (Master, Diplom, Magister, 1. und 2. Staatsexamen), soll im Hochschulrahmengesetz der Grundsatz der Studiengebührenfreiheit festgeschrieben werden. Ausnahmeregelungen sind nur in eng definierten Grenzen zulässig.
  • Die Länder werden verpflichtet, künftig an allen Hochschulen verfasste Studierendenschaften zu bilden. Die bisherige Regelung, die den Ländern die Bildung verfasster Studierendenschaften freistellt, trägt dem Interesse einer funktionierenden studentischen Selbstverwaltung nicht in ausreichendem Maße Rechnung.
  • Bachelor- und Masterstudiengänge sollen aus dem Erprobungsstadium in das Regelangebot der Hochschulen überführt werden. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland.

Der Regierungs-Entwurf „Sechstes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes“ kann als PDF-Datei (40 kB) heruntergeladen werden unter http://www.bmbf.de/pub/hrg_aenderungsgesetz_entwurf_6.pdf

Das aktuelle Hochschulrahmengesetz in der Fassung vom 16.02.2002 kann als PDF-Datei (140 kB) herunterladen werden unter http://www.bmbf.de/pub/hrg_2002.pdf

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