Einführung von Studiengebühren – Ländermodelle im Vergleich

Grundsätzliche Gemeinsamkeiten sind hierbei die (maximale) Gebührenhöhe, die so genannte Nachlagerungsoption (Gebührenzahlung über elternunabhängige Darlehen) sowie die Befreiung bestimmter Studierendengruppen. Unterschiede bestehen insbesondere bei den Maßnahmen zur Sicherung der Sozialverträglichkeit der Studiengebühren sowie in dem Ausmaß der Autonomie der Hochschulen bei der Entscheidung über die Gebührenhöhe.

Während die bayerischen und nordrhein-westfälischen Hochschulen die Höhe der Studiengebühren in einem vorgegebenen Rahmen festlegen können, erheben die Hochschulen in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hamburg, Hessen und dem Saarland Studiengebühren in einheitlicher Höhe.

Die Sozialverträglichkeitsmaßnahmen unterscheiden sich hauptsächlich in der unterschiedlichen Behandlung der BAföG-Empfänger. Zwar befreit keines der Länder diese Studierenden, jedes Modell sieht jedoch eine Maximalverschuldung aus dem BAföG-Darlehen und dem Gebührendarlehen vor. Diese „Kappungsgrenze“ liegt je nach Bundesland zwischen 10.000 EUR und 17.000 EUR.

Zum Thema Studiengebühren veranstaltet HIS am 03. und 04. Juli 2006 einen Workshop im Leibnizhaus in Hannover, auf dem neben den o. g. Aspekten auch Fragen der organisatorischen Umsetzung und IT-Unterstützung mit Vertretern von Hochschulen und Wissenschaftsressorts der Länder diskutiert werden.

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Fatma Ebcinoglu presseportal

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