Weitere Vorgehensweise auf dem Weg zu einem Hochschulpakt abgestimmt

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan hat heute (2. Mai) in Berlin bei einem Treffen mit den Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsministern der Länder Einvernehmen über folgende Punkte erzielt:


Hochschulforschung und -bildung sind Schlüsselfaktoren im internationalen Wettbewerb um den Wirtschaftsstandort Deutschland. Der Bedarf der Arbeitsmärkte an Hochschulabsolventen wächst und wird in Zukunft weiter anwachsen.

Die Zahl der Studienberechtigten steigt seit Ende der 90er Jahre insgesamt stark an und wird weiter steigen. Das bedeutet nicht nur wachsendes Potenzial, um die Innovationskraft Deutschlands zu stärken. Es bedeutet auch, dass sich immer mehr Abiturientinnen und Abiturienten um einen Studienplatz bewerben werden.

Die Hochschulen in Deutschland stehen vor großen Herausforderungen. Neben der Modernisierung der Hochschulausbildung (Umstellung auf Bachelor und Master) müssen sie sich auf eine zunehmende Diversifizierung nach Exzellenzkriterien und steigende Anforderungen von Autonomie und Wettbewerb einstellen. Bund und Länder wollen die Finanzierung der Hochschulen in ihrer jeweiligen Zuständigkeit sichern.

Die Leistungsfähigkeit der Forschung ist ein Schlüsselfaktor für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Wettbewerb um die Leistungsfähigkeit in der Forschung bleibt damit einer der wichtigsten Faktoren im internationalen Standortwettbewerb nicht nur für die Forschung selbst, sondern auch für den wissenschaftlichen Nachwuchs und die forschungsnahen innovativen Industrien und Dienstleistungen.

Bund und Länder wollen sich diesen Herausforderungen auch in veränderter föderaler Aufgabenteilung gemeinsam – jeder in seiner eigenen Verantwortung – stellen. Bund und Länder streben an, zur Sicherung der Ausbildungschancen der nächsten akademischen Generation und der Leistungsfähigkeit in der Forschung einen Hochschulpakt zu verabreden, der einen Rahmen für das jeweilige eigenverantwortliche Handeln im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit sichert und die Felder gemeinsamen Handelns absteckt. In beidseitiger Verantwortung stärken Bund und Länder die Forschungskapazitäten, die Länder weiten die Lehrkapazitäten aus.

Bund und Länder sind sich dabei einig:

– ein nachfragegerechtes Angebot an Studienplätzen, das dem erwarteten Boom Rechnung trägt, zu sichern

– die Modernisierung der Hochschulausbildung im Rahmen der Bolognareformen weiter voranzutreiben

– die Qualität der universitären Forschung und die Qualität der universitären Lehre nachhaltig zu stärken

– die Finanzierung der Forschung auch unter den voranstehenden Bedingungen zu sichern und auszubauen. Ziel bleibt es, den Staatsanteil – der Forschungsförderung auf ein Prozent am Bruttoinlandsprodukt (BIP) auszubauen. Dies entspricht dem von der Europäischen Union angestrebten Ziel von Lissabon, dass Staat und Wirtschaft zusammen drei Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung ausgeben.

Die für die Hochschulen zuständigen Minister von Bund und Ländern werden in den nächsten Monaten der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder unter Berücksichtigung der Föderalismusreform einen Vorschlag für eine konkrete Vereinbarung zu einem Hochschulpakt vorlegen. Diese Vereinbarung soll insbesondere eine Zusammenschau der hochschulpolitischen Situation und der notwendigen wissenschaftspolitischen Maßnahmen leisten. Gegenstand der Vereinbarung soll insbesondere sein:

die eigenverantwortlichen Maßnahmen der Länder zur Sicherung eines ausreichenden Angebots an Studienplätzen vor allem auch für die nachfragestarken Jahrgänge der nächsten 15 Jahre

die Maßnahmen der Länder zur Umsetzung der Bologna-Reform

Maßnahmen für eine Verstärkung der Forschungsförderung im Zusammenwirken von Bund und Ländern

Flankierende Maßnahmen zur Förderung der Exzellenz in der Forschung und des Hochschullehrernachwuchses
Stärkung der Zusammenarbeit von Fachhochschulen und Wirtschaft sowie Weiterentwicklung der Fachhochschulen zu regionalen Innovationszentren im Rahmen der Förderung der angewandten Forschung an Fachhochschulen durch den Bund.

Die Ministerrunde beauftragt eine Staatssekretärs-Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung eines konkreten Vereinbarungsentwurfs. Die Arbeitsgruppe wird vom Bund und acht Ländern als ständigen Mitgliedern länderoffen beschickt.

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