Stellungnahme der Universität Tübingen zur geplanten Dienstrechtsreform

Senat und Universitätsrat der EBERHARD KARLS UNIVERSITÄT haben eine Stellungnahme zur geplanten Reform des Hochschulbesoldungs- und -dienstrechts, wie sie vom Bundeskabinett beschlossen wurde, vorgelegt. Die Gremien der Universität sehen danach „mit Sorge, daß die vorgeschlagenen Maßnahmen ihr Ziel verfehlen und halten daher Nachbesserungen für erforderlich“. Die vorgesehene Hochschullehrerbesoldung wird als nicht mehr konkurrenzfähig mit entsprechenden Positionen in der Wirtschaft in freien Berufen gesehen. Außerdem wird bemängelt, dass Verfahren und Kriterien der Leistungsbeurteilung offen seien: „Eine Zuständigkeit des Ministeriums hierfür kann zu Kollisionen mit der Wissenschaftsfreiheit führen und wäre mit dem Ziel der Stärkung der Hochschulautonomie nicht vereinbar“. Die Universität schlägt daher vor, die Eingangsbesoldung anzuheben, die Kostenneutralität der Gesamtausgaben zu lockern, die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen zu erhöhen und die Leistungen ausschließlich durch die Hochschulen selbst beurteilen zu lassen.

In der Frage der Abschaffung der Habilitation hält die Universität daran fest, den verschiedenen Fächerkulturen adäquat Rechnung zu tragen. In vielen Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften sei eine Abkehr von der Habilitation nicht angemessen. Hingegen würde sich in vielen Naturwissenschaften und den meisten medizinischen Fächern die Habilitation auf Dauer erübrigen. Die Einführung des Juniorprofessors wird grundsätzlich begrüßt, da dadurch eine frühere Selbständigkeit von jungen Wissenschaftlern ermöglicht werde. Jedoch dürften Juniorprofessoren nur in dem Umfang mit Aufgaben in Forschung, Lehre und Selbstverwaltung belastet werden, wie dies mit dem Ziel der weiteren Qualifikation vereinbar sei. Außerdem sei für eine angemessene Grundausstattung der Juniorprofessoren zu sorgen. Jede Universität müsse selbst darüber entscheiden können, in welchem Umfang sie Juniorprofessoren schafft.

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EBERHARD KARLS UNIVERSITÄT TÜBINGEN
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